„100 + X für die Rote Hilfe e.V.“

Seit November 2011 läuft die Kampagne „100PlusX für die Rote Hilfe“, die über dezentrale Spendensammlungen in den Ortsgruppen und über die freiwillige Erhöhung von Mitgliedsbeiträgen die Finanzen der Roten Hilfe aufbessern soll.
Diese Aktion soll die Bundeskasse auf mehreren Ebenen kurz- und mittelfristig entlasten.

Ziel ist zum einen, dass möglichst alle Ortsgruppen einen Betrag von 100 Euro (oder eben gerne auch mehr) für die Bundesebene sammeln. Zusätzlich sind selbstverständlich auch Einzelmitglieder aufgerufen, vor Ort bei Genoss_innen und Freund_innen Flyer zu verteilen, Mitglieder zu werben, Solipartys zu veranstalten um so Spenden für das Bundeskonto zu sammeln. Spenden können dann entweder bei eurern jeweiligen Ortsgruppen abgegeben oder direkt auf das Konto der RH überwiesen werden.

Außerdem zielt die Kampagne darauf ab, durch höhere Mitgliedsbeiträge dauerhaft mehr Einnahmen zu bekommen. Viele Mitglieder zahlen den ermäßigten Beitrag von 3€, von dem leider ein keliner Anteil in die Antirepressionsarbeit fleißen kann. Grund dafür sind natürlich Kosten für Mitgliederverwaltung, Rote Hilfe Zeitung etc.
Sollte sich also die finanzielle Situation inzwischen verbessert haben, so können diese Ihren Beitrag erhöhen.

Um die Aktivitäten etwas zu erleichtern, hat der Bundesvorstand verschiedene Materialien dazu vorbereitet, die auf der Homepage zum Download zur Verfügung stehen. Konkret gibt es Faltblätter, die den Hauskauf thematisieren, sowie Flyer, die allgemein für die Antirepressionsarbeit der Roten Hilfe werben. Zusätzlich gibt es ein Faltblatt, das beide Aspekte aufgreift, sowie ein separates Beitrittsformular. Die Option für Mitglieder, einfach den Beitrag zu erhöhen, ist auf allen Beitrittsschnippseln in einer gesonderten Zeile vorgesehen.

In diesem Sinne: werdet aktiv! Werbt für die Kampagne! Sammelt 100PlusX für die Rote Hilfe!

Im Dezember: Vorträge zu den Themen Datensicherheit und Repression gegen Antifaschist_innen

Im Dezember 2011 meldet sich die Rote Hilfe Greifswald noch einmal mit zwei spannenden Veranstaltungen zurück.
Die erste Veranstaltung, die sich inhaltlich mit der fortwährenden Kriminalisierung antifaschistischen Engagements in Sachsen befasst und von der Kampagne 129ev durchgeführt wird, findet am 14. 12. im AJZ Neubrandenburg und am 15. 12. im IKuWo (Greifswald) statt. Sie wird sich v.a. mit den aktuellen Ermittlungen nach §129 StGB, der „Bil­dung einer kri­mi­nel­len Ver­ei­ni­gung“, wel­che gegen 44 Per­so­nen in und um Dres­den er­öff­net wur­den befassen.
129DD.Front

Die zweite Veranstaltung, die den Titel „Warum es niemanden etwas angeht, dass du nichts zu verbergen hast“ trägt ist kurz vor Weihnachten, am Dienstag den 20.12., im Ikuwo zu hören und wird von Datensicherheit während der Kommunikation im Internet handeln.
Dieser Vortrag ist eine Kooperationsveranstaltung mit Sense.Lab.e.V und wird einen „Einblick in die Themen Datenschutz, Überwachung, Internetnutzung und Verschlüsselung geben und vor allem die Gefahr des Datensammelwahns der heutigen Zeit für unsere Privatsphäre gemeinsam erörtern.“
Datensicherheit

Fakten:
Veranstaltung der Kampagne 129 zu den Verfahren in Dresden:
Freitag, 14.12.2011, 20 Uhr – AJZ Neubrandenburg (Seestrasse 8, 17033 Neubrandenburg)
Samstag, 15.12.2011, 20 Uhr – IKuWo (Goethestr. 1, 17489 Greifswald)
Info: http://hundertneunundzwanzigev.blogsport.de/

Veranstaltung zum Thema Datensicherheit:
Dienstag, 20.12. 2011, 20:30 – IKuWo (Goethestr. 1, 17489 Greifswald)

Selbstverständlich wird es auch wieder einen Infotisch der Roten Hilfe geben.
Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen!

Pressemitteilung: Kriminalisierung des antifaschistischen Protests am 1. Mai 2011 in Greifswald

Die Rote Hilfe e.V. kritisiert die Kriminalisierung des antifaschistischen Protests vom 1. Mai durch das Ordnungsamt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

„Tausende Greifswalder stoppten Nazi-Aufmarsch“ (OZ, 2. Mai 2011)

Am 1. Mai 2011 demonstrierten rund 350 Neonazis durch Greifswald. Der Aufzug wurde durch Proteste von vielen antifaschistisch eingestellten Menschen begleitet und teilweise behindert. So beteiligten sich ca. 3.000 Menschen an einem Demokratiefest und zeigten symbolisch, dass die
Propaganda der NPD in Greifswald unerwünscht ist. Weitere 1.500 Antifaschist_innen entschlossen sich dazu, aktiv die NPD-Demonstration zu stören. Im Zuge dessen kam es zu mehreren Sitzblockaden, die dazu führten, dass die Route der NPD-Demonstration massiv verkürzt werden
musste.
Aufgrund des breiten Protestes ließ der Oberbürgermeister Arthur König verlauten: „Das nehmen wir als Bürger dieser Stadt nicht hin.“ (OZ, 2. Mai 2011) und unterstütze damit die Protestierenden.
Trotz dieser wohlwollenden Worte des Oberbürgermeisters war das Verhalten der Polizei an diesem Tag mehr als kritikwürdig, so wurden beispielsweise unter teilweise massiven Einsatz von Pfefferspray und Schlagstöcken mehrere Sitzblockaden durch die Polizei geräumt, und wahllos Passant_innen, die augenscheinlich in das Bild der Blockierer_innen seitens der Polizei passten, angegriffen und teilweise verletzt.
Außerdem wurde u.a. in der Heinrich-Hertz-Straße die Sitzblockade von über hundert Menschen von der Polizei eingekesselt und anschließend geräumt, wobei es ebenfalls zu einigen Verletzungen bei den Blockierer_innen kam. Die Polizei, namentlich die Abteilung ‚Staatschutz‘, eröffnete einige Tage später zu allem Überfluss ein Verfahren wegen „Störung von Versammlungen und Aufzügen“ (§21 VersG) und „Verdacht der Nötigung“ (§240 StGB). Die Pressesprecherin der Roten Hilfe e.V. Ortsgruppe Greifswald, Susanne Ernst kommentierte damals das Vorgehen wie folgt: „Es ist unbegreiflich wie die Polizei aufgrund von Sitzblockaden Strafverfahren gegen Antifaschistinnen und Antifaschisten einleitet, die seit einem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts 1995 (AZ 1 BvR 718/89) vor Gericht keinen Bestand mehr haben. Daraus folgt für uns als Rote Hilfe e.V., dass die Polizei entweder die aktuelle Rechtslage nicht kennt, oder diese Verfahren nur eingeleitet hat, um Antifaschistinnen und Antifaschisten von legitimen Protest gegen Neonazis abzuschrecken, oder sogar beides.“ Zumindest die Staatsanwaltschaft kennt die aktuelle Rechtslage und begann, die Strafverfahren Ende Oktober einzustellen, leitete aber leider das Verfahren an das Ordnungsamt weiter.
Das Ordnungsamt Greifswald versucht in Folge dessen weiter die Blockierer_innen mit Verfahren zu überziehen. So stellt das Amt an die Betroffenen Personen Anhörungsbögen zu, in denen ihnen mitgeteilt wird, dass ein Ordungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoß gegen das
Versammlungsgesetz (§29 Abs. 1, Nr. 2 VersG) gegen sie eingeleitet wurde. „Die Ortsgruppe Greifswald der Roten Hilfe fordert das Ordnungsamt dazu auf, die Proteste gegen die Gefahren der Neonazis nicht weiter zu kriminalisieren und alle Verfahren einzustellen. Antifaschismus ist nicht kriminell, sondern notwendig!“, so die Pressesprecherin der Roten Hilfe e. V. Greifswald, Susanne Ernst.

15 Jahre Knast – Ein Zwischenbericht von Thomas Meyer Falk

Wie überlebt ein Mensch Jahre und Jahrzehnte in einem so künstlichen Umfeld wie dem eines Gefängnisses?

Ich selbst befinde mich erst 15 Jahre in Haft; in einer kühlen Oktobernacht des Jahres 1996 wurde ich von der Polizei vorläufig festgenommen und in mehreren Strafprozessen zu insgesamt 16 Jahren 9 Monaten und 3 Wochen Freiheitsstrafe mit anschließender Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt. Nach den ersten Jahren im Vollzug, die ich in Isolationshaft verbrachte, befinde ich mich seit 2007 im Normalvollzug.

Dort begegnete ich dann alsbald Mitgefangenen, die schon in Haft saßen, als ich noch gar nicht geboren war, weshalb ich auch eingangs davon schrieb, „erst“ 15 Jahre inhaftiert zu sein. „Icke“ zum Beispiel, von allen so genannt, da er aus Berlin stammt und noch mit merklich berlinerischer Färbung spricht: Er wird 2012 sein 50. Jahr hinter Gefängnismauern verbringen – er ist dann ununterbrochen ein halbes Jahrhundert im Gefängnis. Oder D., er ist über 48 Jahre eingesperrt. Kaum zu zählen sind jene, die zwei oder drei Jahrzehnte von diesem Staat in Gefangenschaft gehalten werden. Wenn also in den Medien gerne nach spektakulären Strafverfahren die Rede davon ist, die lebenslange Strafe dauere in Deutschland doch „eh maximal 15 Jahre“, handelt es sich um gezielte Irreführung der Bürgerinnen und Bürger. Selbst Statistiken, die behaupten, durchschnittlich 20-22 Jahre verbringe ein „Lebenslänglicher“ im Gefängnis, untersuchen lediglich die Dauer der Inhaftierung von entlassenen Gefangenen; jene, die dann teils 50 Jahre eingesperrt sind, fließen in solche Untersuchungen nicht ein.

Überleben bei langjähriger Inhaftierung

Wie ist es nun bestellt um die unterschiedlichen Strategien zur Bewältigung des Umstandes, teilweise Jahrzehnte der Freiheit beraubt zu werden? Ohne Anspruch auf Vollständigkeit möchte ich im Folgenden einige der möglichen Verhaltensweisen aufzählen.

(mehr…)

Nach der Wahl ist vor der Wahl…

Erneut ist der rechtsradikalen NPD der Einzug in den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern gelungen. Davon abgesehen, dass mit einem Nichteinzug die Nazis nicht verschwunden wären, wurden sie durch den Einzug finanziell gestärkt und werden nun versuchen ihre Strukturen in M-V weiter auszubauen und zu festigen.
Dass das nicht unwidersprochen bleiben wird ist klar. Sicher ist auch, dass der zukünftige Kampf gegen die NPD und andere Nazis erneut Anklagen und Prozesse nach sich ziehen wird. Deshalb bitten wir erneut um Spenden für unser Solidartätskonto Zivilcourage gegen Rechts. Aus den eingehenden Spenden werden Menschen unterstützt, die aufgrund ihrer antifaschistischen Tätigkeiten Gerichts- und Anwaltkosten tragen müssen.

Antifaschismus darf aber keine Sache des Geldbeutels sein!

Spen­det auf das So­li­kon­to:
Rote Hilfe Greifs­wald
Konto 400 723 83 07
BLZ 430 609 67
GLS-​Bank
Stich­wort: Zi­vil­cou­ra­ge

Solikonto – Zivilcourage gegen Rechts

Aktiver Antifaschimus ist nicht kriminell sondern notwendig! – Auch und grade in Mecklenburg-Vorpommern!

Zukünftig werden wir wieder verstärkt für unser Solikonto „Zivilcourage gegen Rechts“ werben, dass wir bereits anlässlich der Landtagswahl 2006 eingerichtet haben. Damals wie heute gilt es, dass viele Menschen ihre Solidarität mit aktiven Antifaschist_innen demonstrieren,
denn wie die Realität häufig genug zeigt, wird Engagement gegen Nazis kriminalisiert.

Aus den Spendengeldern werden Menschen unterstützt, die bspw. aufgrund des Abreißens von NPD-Plakaten oder des Störens von Nazidemonstrationen zu Geldstrafen verurteilt werden.

Spendet auf das Solikonto:

Rote Hilfe Greifs­wald
Konto 400 723 83 07
BLZ 430 609 67
GLS-​Bank
Stich­wort: Zivilcourage

Um unser Konto zu bewerben haben wir auch wieder Flyer im DIN6-Format
(Postkartengröße) gedruckt, die nun im besten Fall in ganz M-V verteilt
werden sollen. Wir wären sehr dankbar, wenn ihr uns dabei behilflich
sein könntet!
Ihr könnt die Flyer beispielsweise bei euch auf Veranstaltungen oder an
Infoständen auslegen, in Briefkästen stecken, im Freundeskreis oder auf
Demonstrationen usw verteilen…

Wenn ihr Interesse habt, dann schreibt uns bitte eine Mail bzw. einen
Brief an unser Postfach mit der Angabe einer paketfähigen Adresse, sowie
die gewünschte Anzahl an Flyern. Wir werden euch diese dann zuschicken.
Gerne dürft ihr auch auf euren Blogs für das Solikonto werben.


Solltet ihr aufgrund eures politischen Engagements von Repression betroffen sein, solltet ihr eine Anzeige, ein Bußgeld, ein Strafbefehl o.ä. erhalten, so meldet euch unbedingt bei uns!

ZivilcourageFront

Rote Hilfe – Der Sampler!

Es hat einige Zeit gedauert, doch nun ist er endlich erschienen. Auf 2 CDs gibts nun mit über 140 min. Spieldauer mehr als 35 Musiker_innen und Bands aus allen möglichen Bereichen, die sich mit der Roten Hilfe solidarisieren.
Sampler
Unter diesen Musiker_innen sind u.a. Microphone Mafia, Irie Revoltes, Kettcar, Juri Gagarin, Turbostaat, die goldenenen Zitronen, Bernadette La Hengst, Alec Empire, Saalschutz, ZSK, Mono and Nikitaman, Chaoze One/Lotta C, Obrint Pas, Chumbawamba zu finden.

Das gute Stück, welches im Herbst vermutlich auch noch auf Vinyl erscheinen wird, ist in gemeinsamer Arbeit von RH, Fire & Flames sowie Jump Up produziert wurde, kostet 15€ und der Erlös kommt natürlich zu 100% der Solidaritätsarbeit der Roten Hilfe zugute.

Kaufen kann man den Sampler im Jump Up-Plattenversand oder auch direkt bei uns, schreibt uns dazu einfach eine Mail.
Außerdem kann man ihn auch bei einem unser immer wieder stattfindenden Infotischen erwerben. Unsere nächsten Infotische werden auf dem Fusion-Festival (genauer: in der ‚Oase‘) und auf dem Force Attack bei Rostock zu finden sein.

Neue Rote Hilfe Zeitung erschienen!

Die neue Rote Hilfe Zeitung (RHZ) ist erschienen. Die vierteljährlich erscheinende Publikation der Roten Hilfe e.V. befasst sich dieses mal schwerpunktmäßig mit dem Thema „Privatisierte Sicherheit“.

rhz1Inhaltlich geht es um die fortschreitende Privatisierung von „Sicherheit“ im öffenttlichen Raum durch private Wachdienste. Außerdem wird sich mit dem starken Anwachsen von Söldnerheeren befasst. Diese rekrutieren sich v.a. aus ehemaligen Soldaten und werden weltweit eingesetzt um die oftmals „schmutzigen“ Jobs zu übernehmen, die von offiziellen Armeen wie der Bundeswehr nicht durchgeführt werden können oder dürfen.

Ansonsten gibt es in der aktuellen Ausgabe neben Berichten über aktuelle Repressionfälle etwas zu „Leben und Sterben im Knast“ von Thomas Meyer-Falk, eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der derzeit stattfinden Volkszählung, dem sogenannten „Zensus11“, sowie eine Kritik an der Nutzung von Social Networks wie Facebook und Studi-VZ.
Diese speichern nämlich nicht nur mir großem Eifer die Daten ihrer NutzerInnen für kommerzielle Zwecke, sondern geben sie ebenso gerne an Repressionsbehörden weiter und sind auch sonst ideale Quellen, um Informationen unterschiedlichster Art über linke AktivistInnen zu erhalten

Die RHZ kostet 2€ und ist im gutsortierten Bahnhofsbuchhandel erhältlich.
In Greifswald ist sie außerdem im Infoladen Zeitraffer zu bekommen.

Mitglieder der Roten Hilfe
bekommen die Zeitung im Übrigen kostenlos im Abo ;-)

Wieder Post: Diese Woche zum Dezember-Castor 2010

Nachdem der AKJ Greifswald und wir letzte Woche zahlreiche Anfragen bzgl. Verfahren zum 1. Mai 2011 erhielten (falls ihr Briefe bekommt bitte meldet euch bei uns), bekamen diese Woche einige Leute, die letzten Dezember kurz vor Lubmin gegen den Castor-Transport protestierten, Post von der Bundespolizei.

Aufgrund der hohen Zahl der Betroffenen und dementsprechend der Anfragen hier eine Einordnung der Briefe:

Was bedeutet „Verwarnungsgeld“?

In den Briefen wird euch mitgeteilt, dass für eine begangene Ordnungswidrigkeit ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro festgesetzt wird. Das heißt, dass die Polizei eure Handlung als geringfügige Ordnungswidrigkeit einordnet, zu deren Ahndung ein kleiner Geldbetrag ausreicht. Sollten die von der Polizei erhobenen Vorwürfe zutreffen, dann ist an der Bewertung als Ordnungswidrigkeit und der Verhängung eines Verwarnungsgeldes für den unbefugten Aufenthalt innerhalb der Gleise rechtlich nichts auszusetzen.

Sie hätte das Verfahren zwar einerseits auch komplett einstellen, andererseits aber auch ein förmliches Bußgeldverfahren durchführen können. Das liegt ganz in ihrem Ermessen. Mit dem jetzigen Weg sollen sowohl den Betroffenen als auch der Verwaltung Kosten erspart werden.

Da Sitzblockaden als Akt des zivilen Ungehorsams gerne mit anderen kleineren Ordnungswidrigkeiten verglichen werden: Ein Verwarnungsgeld von 25 Euro erhält zum Beispiel auch, wer außerorts mit dem Auto 11-15 km/h zu schnell fährt oder im Fahrraum von Schienenfahrzeugen parkt. So schätzt die Polizei also euer Verhalten ein.

Was gibt es jetzt für Möglichkeiten?

Es gibt natürlich die Möglichkeit, auf den Brief überhaupt nicht zu reagieren. Dann gilt das „Angebot“ des Verwarnungsgeldes als abgelehnt und die Behörde kann ein formales Bußgeldverfahren durchführen. Dabei kann die Polizei den Grundbetrag erhöhen (und tut dies in der Regel auch) sowie zusätzliche Kosten geltend machen, also Gebühren für den Verwaltungsaufwand und die Zustellung. Dadurch wird der zu zahlende Betrag wohl mindestens verdoppelt.

Gerade bei Massenverfahren kann es sein, das bei koordinierter Verweigerung die Polizei das Verfahren aber aufgrund des hohen Aufwandes einstellt. Denn das förmliche Bußgeldverfahren verursacht auch bei ihr erhebliche Kosten. Allerdings ist das keinesfalls zwangsläufig so; das Verfahren kann auch ganz regelkonform durchgezogen werden. Außerdem setzt eine Verweigerung ein gewisses Maß an Organisation der Betroffenen voraus. Davon kann jedoch leider wegen der (erfreulichen) vielfältigen Herkunft der am Protest Beteiligten nicht ausgegangen werden.

Unser (ungewöhnlicher) Tipp: Zahlen

Auch wenn wir der Auffassung sind, dass legitime Formen des zivilen Ungehorsams nichts kosten sollten und gehofft haben, dass die stundenlange Ingewahrsamnahme bei eisigen Temperaturen schon eine für den Staat befriedigende Machtdemonstration gewesen ist, ist es in der jetzigen Situation schwierig, sich gegen die Zahlungsaufforderung zu wehren. Der Staat hat rechtlich die Möglichkeit noch mehr zu verlangen, sodass es sinnvoll erscheint die 25 Euro zu zahlen. Falls ihr meint, das würde einer Unterwerfung unter Staatswillkür oder die Atomlobby gleichkommen und wäre „kompromisslerisch“, haben wir Verständnis dafür. Wir glauben aber, dass sich dieses Verwarnungsgeld nicht für Machtproben mit der Staatsgewalt eignet.

Einige werden das Verwarnungsgeld vielleicht verschmerzen können; und all diejenigen, für die die Begleichung eine Härte darstellen würde, sollen sich auf jeden Fall an uns wenden und werden dann unterstützt. Weitere Soli-Aktionen (auch für den zweiten Castor und den 1. Mai) sind geplant, sodass ihr auch finanziell nicht allein gelassen werdet.

Was passiert, wenn ich die 7-Tagesfrist verstreichen lasse?

In dem Brief werdet ihr aufgefordert, innerhalb von sieben Tagen 25 Euro zu bezahlen. Wenn ihr das macht, ist die Sache zwischen euch und dem Staat geregelt und hat sich damit erledigt. Rein rechtlich muss das Geld am siebten Tage, nachdem ihr den Brief in eurem Briefkasten hattet, auf dem angegebenen Konto eingegangen sein. Falls ihr zu spät dran seid, könnte das als Ablehnung des polizeilichen „Angebots“ angesehen werden. Allerdings haben die Behörden auch die Möglichkeit, die Frist zu verlängern oder können bei Zahlungseingang die Sache (auch stillschweigend) akzeptieren. Wegen ein oder zwei Tagen wird sich die Polizei kaum den Stress einhandeln, eine aufwändiges Verfahren einzuleiten. Falls ihr die Frist bewusst verstreichen lasst, gilt das eben als Ablehnung (s.oben).

Briefe zum 1. Mai

Nachdem die Polizei schon am 1. Mai teilweise durch unangemessene Maßnahmen aufgefallen ist, setzte sie diese Woche noch einen drauf und verschickte zahlreiche Briefe an Personen, die an Sitzblockaden in der Hertzstr. teilgenommen haben sollen. Darin werden die Betroffenen darüber informiert, dass ihnen eine Straftat gem. § 21 VersammlG und § 240 StGB zu Last gelegt wird. Sie werden darum gebeten, sich dazu zu äußern.

Daraufhin erhielten der AKJ Greifswald und die Rote Hilfe Greifswald viele Anfragen, wie darauf zu reagieren sei, sodass wir mit folgender Einschätzung vielleicht eine Hilfestellung geben können:

Zunächst einmal: Ruhe bewahren!

Die Polizei teilt lediglich mit, dass sie ein Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat eingeleitet hat. Dies hat noch keinerlei nachteilige Folgen für euch und ist sehr weit entfernt von einer (unrealistischen) Verurteilung durch ein Gericht. Als nächstes leitet die Polizei all ihre „Erkenntnisse“ an die Staatsanwaltschaft weiter, die dann darüber entscheidet, ob sie das Verfahren – ggf. gegen Auflagen – einstellt (Einstellungen werden auf jeden Fall nicht ins Bundeszentralregister eingetragen!) oder Klage erhebt. Wie lange das dauert, lässt sich nicht genau sagen, aber es vergeht in der Regel doch einige Zeit bis ihr das nächste Mal etwas von öffentlicher Stelle hört. Spätestens wenn diese Entscheidung für euch nachteilig ist, solltet ihr euch um professionelle Hilfe (z.B. über die Rote Hilfe) bemühen.

Doch selbst dann entscheidet das zuständige Gericht erst einmal, ob es das Hauptverfahren überhaupt eröffnet. Und wenn es soweit kommen sollte, können alle Aussagen – am besten in Absprache mit einem Rechtsbeistand – nachgeholt werden. Deshalb:

Es besteht kein Grund, sich irgendwie zur Sache zu äußern!

Auch wenn der erhobene Vorwurf völlig überzogen ist und wütend machen kann, ist eine Widerlegung dieses Vorwurfs zu diesem Zeitpunkt eher verlorene Mühe und kann gefährlich sein. Dass die Polizei in Sitzblockaden, von denen keine Eskalation ausgeht, eine Nötigung sieht, erscheint wie ein Relikt aus längst vergangenen Zeiten und wird heutzutage vor Gericht keinen Bestand haben. Aber da über die Strafbarkeit Gerichte entscheiden, braucht ihr das nicht irgendwelchen Strafwütigen bei der Polizei zu erläutern. Selbst wenn der Vorwurf falsch ist, kann eine Aussage die Person selbst oder Dritte durch andere Aspekte belasten, und jede Information ist verwertbar. Also:

Auf dem Antwortbogen: Zumindest die Abschnitte II und III leer lassen

Ihr seid rechtlich in keiner Weise verpflichtet, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Auch Aussagen zu euren „persönliche Verhältnissen“ sind unnötig. Die Polizei braucht nicht wissen, ob ihr Auto fahren dürft oder wo euer Ehegatte geboren ist. Und wie gesagt: alles Nötige kann noch später gesagt werden. Wenn ihr euch dazu entscheiden solltet Abschnitt I auszufüllen, dann braucht ihr eure Unterschrift aber nicht – wie von der Polizei gewollt – in das Feld zu den Sachaussagen setzen; denn da stehen nur freiwillige Angaben drin und die können euch ja egal sein.

Wie mit den „Pflichtangaben zur Identitätsfeststellung“ umgehen?

Unter I. werdet ihr aufgefordert, eure Personalien anzugeben und belehrt, dass eine Verweigerung eine Ordnungswidrigkeit sei. Dazu ist zunächst zu sagen, dass diese Vorschrift rechtlich äußerst umstritten und rechtsstaatlich zweifelhaft ist. Grundsätzlich müssen Beschuldigte zunächst einmal gar keine Aussagen machen, und das gilt insbesondere dann, wenn die Angaben der Polizei bereits bekannt sind (sie haben ja offensichtlich eure Adresse und dürften von vielen Leuten durch Fotografieren des Personalausweises genau wissen, wer sie sind). Was ihnen die evtl. fehlende Angabe zum Beruf für das Ermittlungsverfahren bringen soll, ist nicht ersichtlich. Es wurde schon obergerichtlich festgestellt, dass die Verweigerung der Rücksendung eines Anhörungsbogens keine Ordnungswidrigkeit darstellt, wenn die erforderlichen Angaben bereits bekannt sind, sodass es gute Gründe gibt gar nicht zu reagieren.

Dennoch wird von einigen Behörden und Gerichten eine Verweigerung der Personalienangabe als Ordnungswidrigkeit angesehen und mit Bußgeld geahndet. Die Polizei hat sich ja durch die schnelle Versendung der Briefe schon als sehr repressiv gezeigt, sodass ihr euch mit einer kompletten Weigerung der Absendung des Anhörungsbogens zusätzlich (finanziell und zeitlich – nicht, was den Vorwurf angeht) belasten könntet. Um euch das zu ersparen, könnt ihr also den Abschnitt I ausfüllen. Zumindest von der Angabe der Telefonnummer ist allerdings dringend abzuraten, wenn ihr nicht durch lästigen Fragen am Telefon genervt werden wollt – denn von einer Weigerung der Telefonnummernangabe steht nichts im Ordnungswidrigkeitengesetz!

Abschließend: Nicht einschüchtern lassen!

Auch wenn die Vorwürfe ziemlich heftig sind, gibt es keinen Grund, vor der Drohkulisse nervös zu werden. Zum einen betrifft das die rechtliche Einordnung der Vorwürfe, zum anderen aber auch das öffentliche Interesse an einer Verfolgung rechtswidriger Handlungen. Nach dem 1. Mai haben sich ja die Stadt und der Innenminister durchaus positiv über den Verlauf des Tages geäußert, und selbst die Polizei hat nicht über vermeintlich „gewalttätige Gegendemonstranten“ gejammert, wie sie das sonst zu tun pflegt (wahrscheinlich weil es am 1. Mai in den eigenen Reihen genug „schwarze Schafe“ gab). Vielleicht gibt es die ein oder andere Person bei der Polizei, für die harte Repression unter allen Umständen wichtig ist, aber das politische Klima sieht momentan anders aus. Je mehr Leute sich mit dem Thema befassen, desto eher wird sich die Ansicht durchsetzen, dass die Aktionen am 1. Mai ziemlich gut oder zumindest nicht so schlimm waren.

Um weiterhin einen Überblick über alle verschickten schriftlichen Anhörungen zu haben und euch helfen zu können, meldet euch bitte bei uns.



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