Demonstrationsrecht verbiegen, bis es quietscht

Während in Bayern schon ein erstes landeseigenes Versammlungs(verbots)gesetz nach CSU-Art in Mache ist, gegen das heute in München übrigens 2.500 Menschen demonstriert haben, wird in Rheinland-Pfalz noch das bisherige bundesweit geltende Versammlungsrecht bis zur Unkenntlichkeit ausgepreßt. Zum Beispiel an diesem Samstag in Neustadt an der Weinstraße anläßlich einer linken Demonstration. Zuerst wurden von der Versammlungsbehörde irre Auflagenbescheide erlassen, die z.B. das Mitführen von Regenschirmen untersagten, dann setzte die Polizei durch absurde Vorkontrollen und elende Schikanen dem noch eins drauf. Nebenbei scheinen Teile der dortigen Polizei auch eine heimliche Vorliebe dafür zu haben, Minderjährigen an die Unterwäsche zu gehen, anders läßt sich wohl ein Blick in die Unterhose eines 14-Jährigen nicht recht erklären.

Das Motto der besagten Demo, das sei am Rande noch erwähnt, richtete sich übrigens gegen Polizeigewalt und Grundrechtsabbau. Mehr Infos findet ihr im Internet unter http://1mai08.blogsport.de/

Wir dokumentieren eine aktuelle Pressemitteilung der Roten Hilfe Heidelberg vom 31.05.2008:


Demonstration gegen Polizeigewalt: Großeinsatz der Polizei macht Demonstrationsrecht zur Farce

150 Menschen haben heute in Neustadt an der Weinstraße gegen Polizeigewalt und den Abbau von Grundrechten demonstriert. Anlass waren Übergriffe der Polizei gegen linke DemonstrantInnen bei den Protesten gegen einen Naziaufmarsch am 1. Mai 2008.

Die Polizei hatte damals unter anderem minderjährige Mädchen widerrechtlich festgehalten, ohne die Eltern zu informieren, und sie gezwungen sich mehrfach vollständig zu entkleiden.

Bereits im Vorfeld der heutigen Demonstration hatte das Ordnungsamt alles versucht, um jeglichen Protest faktisch zu verhindern. So durfte die Demonstration weder in die Innenstadt, um dort ihr Anliegen der Öffentlichkeit zu vermitteln, noch wurde eine Kundgebung vor dem Ort des Geschehens, der Polizeiwache, gestattet. Durch weitere zum Teil völlig absurde Auflagen wurde die Dauer der Demonstration beschnitten sowie eine rigide Kleiderordnung erlassen, die beispielsweise das Tragen von Modeaccessoires wie Nietengürteln, das Mitführen von Regenschirmen und die Kombination von Sonnenbrillen mit Mützen untersagte.

Die Polizei zeigte auch während der Demonstration selbst, dass ihr jedes Mittel recht ist, um unliebsame Kritik zu unterbinden. Bereits anderthalb Stunden vor Beginn der Auftaktkundgebung wurden sämtliche Zufahrtsstraßen mit Straßensperren und Kontrollpunkten belegt.

DemonstrantInnen, die zum Auftaktort zu gelangen versuchten, mussten zum Teil vier Mal Durchsuchungen, Leibesvisitationen und Personalienfeststellungen über sich ergehen lassen, sowie sich filmen und fotografieren lassen. Die Kontrollwut der Beamten nahm dabei zuweilen groteske Züge an: So wurde beispielsweise eine Kindergartengruppe kontrolliert, ein Vierzehnjähriger wurde gezwungen, sich auf offener Straße von Polizeibeamten in die Unterhose blicken zu lassen. Beschlagnahmt wurden bei diesen Aktionen lediglich so brisante Gegenstände wie Halstücher, Sonnenbrillen und Kapuzenjacken.

Ungefähr 150 Menschen schafften es trotz dieser polizeilichen Schikanen anderthalb Stunden später zum Bahnhof, von wo aus eine kurze, aber lautstarke und entschlossene Demonstration durch unbelebte Straßen von der Polizei „genehmigt“ wurde.

Die Polizei hat heute in erster Linie erneut gezeigt, wie notwendig Demonstrationen gegen Polizeigewalt, Grundrechtsabbau und die Aushöhlung des Demonstrationsrechts sind. Die Rote Hilfe protestiert gegen diese groteske Suspendierung von Grundrechten durch das Ordnungsamt und die Polizei. Wir werden alles dafür tun, dazu beizutragen, dass das Vorgehen der Behörden vor Gericht als das deklariert wird, was es ist: Eine zynische Aushebelung des Rechts auf Versammlungsfreiheit.





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