Archiv für den 23. Juli 2008

Freispruch für Mouctar Bah – Vorwurf der Beleidigung war vor dem Amtsgericht Dessau nicht haltbar

Mouctar Bah, einer der Gründer der Initiative zum Gedenken an Oury Jalloh, sollte sich am 16.07.2008 vor dem Amtsgericht Dessau, wegen „Beleidigung“ verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, vier Polizeibeamten als „Niggerkiller“ bezeichnet zu haben.
Im Laufe der Verhandlung stellte sich jedoch schnell heraus, daß die Zeugenaussagen der Polizisten wohl ziemlich stümperhaft untereinander abgesprochen worden waren. Jedenfalls schenkte der Richter den Aussagen der Polizisten nicht viel Glauben.

Damit ist erneut ein Versuch gescheitert, die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh durch künstlich herbeigeführte Strafverfahren bei ihrer Arbeit zu behindern.

Wir beglückwünschen Mouctar Bah zum Freispruch und fordern weiterhin lückenlose Aufklärung über den Mord an Oury Jalloh!

Rote Hilfe Stuttgart: Überblick über die Repression in der Landeshauptstadt

stuttgart_demo_bild_300.jpgWir dokumentieren einen aktuellen Text der Roten Hilfe zur Repression in Stuttgart und Umkreis. Auf diesem Wege wollen auch gleich die neugegründete Ortsgruppe Stuttgart der Roten Hilfe herzlich willkommen heißen! Die Rote Hilfe Ortsgruppe kann sich dabei auf die langjährige Erfahrung der Bunten Hilfe Stuttgart stützen, die seit Juni zugunsten der Roten Hilfe ihre Aktivitäten zurückgestellt hat (siehe auch gemeinsame Erklärung der Bunten und der Roten Hilfe Stuttgart). Auf daß sich die Klassenjustiz und die Polizei in Stuttgart weiterhin die Zähne ausbeißen!!!


Solidarität mit den angeklagten Antifas!

Am frühen Morgen des 17. Februar 2007 werden 7 Antifaschisten nach einer filmreifen Verfolgungsjagd von der Böblinger Polizei in Gewahrsam genommen. Ihnen wird ein Angriff auf Teilnehmer einer NPD-Veranstaltung zur Last gelegt. Anschließend wird nahezu das gesamte Repressionsrepertoire abgespult: Die Aktivisten werden verhört, erkennungsdienstlich behandelt, zu DNA-Proben genötigt, Führerscheine eingezogen, Autos beschlagnahmt usw. Nun droht ihnen vor dem Böblinger Amtsgericht eine Verurteilung wegen Körperverletzung. Was war geschehen?

Nachdem die NPD Stuttgart für den 16. Februar 2007 ein „Faschingskonzert“ mit dem rechtsextremen Liedermacher Frank Rennicke in Stuttgart angekündigt hatte, mobilisierte ein regionales Antifa-Bündnis zur Verhinderung der Veranstaltung. Unter dem Deckmantel einer harmlosen Faschingsparty versuchte die NPD einmal mehr ihre menschenverachtende Gesinnung zu verbreiten. Mit der Aktion wollte sie offenbar ältere „Kameraden“ und jugendliche Neonazis an einen Tisch bringen.

Frank Rennicke ist ein Berufsnazi, der von der Verbreitung seines rechten Gedankengutes lebt. Seine Texte strotzen geradezu vor typisch rechtsextremen Klischees und Propaganda: Die Palette reicht von der Verherrlichung und Verharmlosung des Nationalsozialismus inklusive Glorifizierung der Wehrmacht über antiamerikanische Thesen bis hin zu offenem Rassismus. Er ist bereits seit Jahrzehnten in einschlägigen Organisationen wie der Wiking Jugend oder der NPD aktiv und tat sich insbesondere als Mitinitiator der sogenannten Schulhof-CDs hervor. Mehrere von Rennicke veröffentlichte Tonträger wurden aufgrund des „jugendgefährdenden Inhalts“ verboten und der 43-jährige bereits mehrfach zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Die Veranstaltung der NPD fand schließlich in der Stadiongaststätte des VfL Sindelfingen statt, die von der Stadt Sindelfingen verpachtet wird. Als AntifaschistInnen vor Ort ankamen und versuchten zum Ort des Geschehens zu gelangen, wurden sie von einem massiven Polizeiaufgebot schikaniert und daran gehindert, ihre demokratischen Rechte wahrzunehmen.

Es schien, als ob die Behörden für ein ungetrübtes braunes Faschingstreiben und damit für direkte Unterstützung um den Aufbau der NPD im Raum Sindelfingen/Böblingen sorgen wollten. Nicht nur dass sie über das als Faschingsparty getarnte Nazikonzert im Vorfeld bestens informiert waren und dieses als „private Feier“ verharmlosten. Auch im Nachhinein sollte das rechteTreiben und der Protest dagegen verschwiegen werden.
In einem Artikel in der Stuttgarter Zeitung vom 19.2.2007 hieß es dazu: „Die Polizei und die Stuttgarter Staatsanwaltschaft wollten die Vorkommnisse gestern weder bestätigen noch dementieren. Nach den Informationen der StZ hatte der verantwortliche Staatsanwalt bereits am Freitagabend angeordnet, dass die Polizisten in Böblingen den Einsatz vom Wochenende nicht im Polizeibericht erwähnen sollten.“ Die NPD bedankte sich denn auch artig auf ihrer regionalen Homepage bei der Polizei für das „Reinigen der Stadt von Zecken und Pöbel“.

Wir halten es für einen politischen Skandal, dass die NPD zum wiederholten Mal eine Veranstaltung in der Region quasi mit städtischer Förderung ungestört durchführen konnte! Auf die Anklagebank gehören die Verantwortlichen der Stadt Sindelfingen, des VfL Sindelfingen und der örtlichen Polizeibehörden. Schließlich hat ihr Schulterschluß und ihr gemeinsames Konzept des Vertuschens und Verschweigens erst dafür gesorgt, dass ein unbelehrbarer rassistischer Hetzer hier auftreten konnte! Doch dieses Verfahren kann und darf nicht isoliert betrachtet werden. Denn es ist nur ein Beispiel von vielen dafür, wie dreist und nahezu unwidersprochen die Verfolgungsbehörden inzwischen agieren können:

Dies fängt damit an, daß laut dem neuen Polizeigesetz nun Opfer der Bullen ihre eigene Ingewahrsamnahme bezahlen müssen (Strafbefehle über 90 Euro sind derzeit an der Tagesordnung) und Demoanmelder grotesk hohe Bußgelder bezahlen sollen (4.800 Euro für rennende DemonstrantInnen und weil Transparente zu groß waren).

Aber auch für die Umdeutung antifaschistischer oder subkultureller Symbole sind sich hiesige StaatsanwältInnen nicht zu blöd, wie wir inzwischen wissen. Jüngstes Beispiel: Ein junger Punk wird vier Wochen lang in den Knast gesteckt, weil auf seiner Mütze ein angebliches Nazisymbol gesichtet wurde (es handelte sich um das Logo der Punk-Band Schleimkeim)!

Ganz zu schweigen von den dicksten Repressionskeulen, die jetzt immer öfter aus dem Schrank geholt werden: die §§ 129 a und b. Im vergangenen Jahr waren es G8-GegnerInnen, aktuell laufen Verfahren gegen angebliche Mitglieder der militanten gruppe (mg) und gegen türkische Linke, die in Stuttgart-Stammheim vor Gericht stehen und nun teilweise bereits seit über 18 Monaten in Isolationshaft sitzen.

Was könnt ihr tun um die Angeklagten zu unterstützen?
Kommt zum Prozeß, informiert andere, spendet für die Prozesskostenhilfe, macht Soliparties, tretet in die Rote Hilfe ein.

Prozesstermine: Montag 8. September ab 8.30 Uhr und Montag 22. September ab 8.30 Uhr

Zeigen wir den Angeklagten, daß sie nicht allein sind!
Machen wir den Repressionsbehörden klar, dass sie mit ihren Schweinereien nicht durchkommen!

Wir fordern: Einstellung aller Verfahren!
Antifaschismus ist notwendig, nicht kriminell!

Solikonto:
Bunte Hilfe
Kto-Nr. 37242702
Postbank Stuttgart
BLZ 60010070,
Stichwort: Sifi Antifa

Kontakt:
Rote Hilfe Ortsgruppe Stuttgart
c/o Infoladen, Burgstallstraße 54, 70199 Stuttgart

Euskal Herria: AktivistInnen der Gestoras pro Amnestía drohen langjährige Haftstrafen!

julen-arzuaga_bild_150Wir dokumentieren ein aktuelles Interview mit einem angeklagten Aktiven der baskischen Solidaritätsorganisation Gestoras pro Amnestía (Bewegung für Amnestie) . Uschi Grandel vom Nordirland-Info hat das Interview dankenswerter Weise aus dem Spanischen ins Deutsche übersetzt. Die Gestoras, die sich seit Jahrzehnten für die linken politischen Gefangenen und ihre Familien einsetzen und v.a. auch die Folterungen durch die Polizei regelmäßig dokumentiert haben, wurden wie viele andere soziale und politische Gruppen der baskischen Unabhängigkeitsbewegung vom spanischen Staat mittlerweile verboten. Einige AktivistInnen der Gestoras sind jetzt in einem Prozeß vor der Audiencia Nacional mit langjährigen Knaststrafen konfrontiert. Die Urteile erfolgen nach der Sommerpause im Herbst diesen Jahres.

Stoppt die Terror-Justiz des Spanischen Staates!
Freiheit für die politischen Gefangenen!
Askatasuna! Presoak etxerat!

Nachfolgend das Interview mit dem angeklagten Rechtsanwalt Julen Arzuaga (siehe Foto) und einleitende Worte von Uschi Grandel:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,

wir haben bereits vor einiger Zeit über den Prozess gegen 27 Bürger- und Menschenrechtsaktivisten berichtet, die in verschiedenen Gruppen der Dachorganisation Gestoras Pro Amnistía-Askatasuna (Bewegung Pro-Amnestie – Freiheit) aktiv waren und sind. Die Verhandlung ist mittlerweile abgeschlossen, der Staatsanwalt hat für 21 Angeklagte zehn Jahre Haft gefordert, für weitere drei der Angeklagten 13 Jahre, gegen drei Personen wurde die Anklage fallen gelassen. Der Prozess fand vor dem umstrittenen spanischen Sondergerichtshof Audiencia National statt. Im Herbst 2008 wird das Urteil verkündet.

Einer der 21 Angeklagten, die nach der Urteilsverkündung im Herbst mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen müssen, ist Julen Arzuaga, ein erfahrener baskischer Menschenrechtsaktivist, Rechtsanwalt und Koordinator der Menschenrechtsgruppe Behatokia.

Ich habe im Juni das Baskenland besucht und hatte Gelegenheit, mit Julen Arzuaga zu sprechen. Aus seiner Sicht stand das Urteil in diesem politischen Prozess bereits vorher fest. Zu nahtlos reiht er sich ein in die Welle an Massenverurteilungen von Aktivisten aus sozialen Organisationen und Jugendorganisationen im Baskenland, von Journalisten, in das Verbot von Parteien und Zeitungen, in ein politisches Klima der Repression, der fast täglichen, willkürlichen Verhaftung von Jugendlichen und der wachsenden Zahl an Foltervorwürfen gegen die spanische Polizei, die sehr ernst zu nehmen sind:
„Die Einmischung dieses Gerichtshofs in die Politik hat einen Einfluss auf die Bürgerrechte und die politischen Rechte derjenigen, die diesem Gericht unterworfen werden. Ich glaube, dass dieses Sondergericht nichts anderes ist, als ein Hammer gegen Ketzer, ein Instrument der Repression gemäß der letzten Strategien und Erfordernisse des (spanischen) Staates. Es gibt zahllose Erklärungen, die sich gegen dieses Gericht wenden, vom Parlament in Vitoria, von internationalen Juristen, aus der baskischen Gesellschaft … die die Auflösung fordern.“
Wir stehen auf dem malerischen Martplatz von Elorrio, einem kleinen baskischen Städtchen etwa 50 km östlich von Bilbo (Bilbao). Bei einem Glas Txakoli, dem landestypischen Weisswein, den man hier vor dem Mittagessen trinkt, erzählt mir Julen, wie er versucht, mit der Aussicht umzugehen, im Herbst für Jahre hinter Gefängnismauern zu verschwinden. Er hat seine vielen Menschenrechtsprojekte an Kollegen übergeben, damit diese notwendige Arbeit nicht liegenbleibt. Weil er Unrecht beim Namen nennt und dies auch in der internationalen Arena, beispielsweise vor den entsprechenden UN-Gremien tut, verfolgt ihn der Hass der geistigen Nachfolger der spanischen Inquisition.

Beiliegend finden Sie ein Interview mit Julen Arzuaga zum Prozess und den politischen Hintergründen, das im Mai 2008 in der Zeitung Diagonal erschien, in deutscher Übersetzung.

„Sie werden uns verurteilen, weil sie der politischen Vorgabe der PSOE folgen“

Alvar Chalmeta, Redaktion der Zeitung Diagonal, 14. Mai 2008

DIAGONAL: Was sind die Anklagepunkte? Sind alle ähnlich?

JULEN ARZUAGA: Die Anklage steht im Zusammenhang mit politischem Dissent und lautet in den meisten Fällen auf Zugehörigkeit (zu ETA). Das hat einen einfachen Grund. (Der Ermittlungsrichter am spanischen Sondergerichtshof Audiencia National) Garzón hatte ursprünglich vor zu differenzieren. Er wollte einzelnen Personen Delikte wie Kollaboration und Zugehörigkeit je nach unterschiedlichen Verantwortlichkeiten in den Organisationen, in denen die Betreffenden aktiv waren, zuordnen. Er stellte aber schnell fest, dass eine Anklage wegen des Verbrechens der Kollaboration eine individuelle Schuldzuweisung erfordert. Es ist zu klären, welcher Art die Kollaboration war – einem Mitglied der ETA ein Auto zur Verfügung stellen, oder eine Summe Geld geben. Nachdem er herausgefunden hatte, dass es solche Aktivitäten nicht gab, änderte er seine Anklage auf Zugehörigkeit, ein wesentlich schwammigerer Straftyp. Folgt man den rechtlichen Auslegungen der letzten Zeit, ist eine Zugehörigkeit zu den Strukturen einer bewaffneten Organisation – auf wundersame Art – gegeben durch eine diffuse, unkonkrete Struktur, die sich erweitert oder reduziert, und schliesslich gibt es Zugehörigkeit auch ohne sie in irgendeiner Art und Weise auszuüben, eingeschlossen die unwissentliche Zugehörigkeit, die ausschliesslich durch eine ideologische Nähe der betreffenden Personen abgeleitet wird. Deswegen lautet die Beschuldigung „Zugehörigkeit (zu ETA)“. Alle Anklagen sind identisch mit identischem Strafmass.

(Im Juni 2008 wurde die Beweisaufnahme formal abgeschlossen, der Staatsanwalt fordert nun das identische Strafmass von 10 Jahren für 21 der 27 Angeklagten, für drei Angeklagte fordert er 13 Jahre, für drei Angeklagte liess er die Anklage fallen.)

DIAGONAL: Ist dies ein weiteres Beispiel für Ermittlungen, die auf ‚Polizeiberichten‘ basieren?

JULEN ARZUAGA: Ja, die Grundlage für die Anklage ist unsere Verbindung mit der (baskischen Bewegung) Gestoras Pro Amnistía-Askatasuna (Bewegung Pro-Amnestie – Freiheit) und der Interpretation, dass nach ihrer Meinung die diese Bewegung bildenden Organisationen zu ETA gehören. Die Dokumente, auf die sie ihre Ermittlungen stützen, wurden bei der Durchsuchung der Büroräume von Gestoras beschlagnahmt und bei einer illegalen Durchsuchung unserer Anwaltskanzlei sichergestellt. Die Zusammenstellung der Dokumente erfolgte auf immer dieselbe Art: sie wurden von den „Polizeiexperten“ selektiv ausgewählt, übersetzt, manipuliert und reinterpretiert. Ihr Stil ist mittlerweile bekannt und besteht aus allgemeinen Anklagen wegen Aktivitäten, die ein Delikt darstellen können oder auch nicht, die eine Verdrehung unserer Worte aber so scheinen lässt. Ein Beispiel hierfür ist, zum Unterhalt politischer Gefangener beizutragen. Oder Taten, die angeblich illegal seien, aber nicht individuell zugeordnet werden. Ein Beispiel ist die Anschuldigung „das Mitgefühl (auszunutzen), das durch die angebliche Verletzung der Rechte der ETA-Gefangenen entsteht, um neue Freiwillige zu werben, die die operative Struktur der ETA erneuern“. Wer hat wann, wo und wie solche Anwerbungen versucht?

Alle Angeklagten haben in mehreren Organisationen der baskischen Bewegung Pro Amnistía gearbeitet, in unterschiedlicher Weise. Wir alle sind – oder waren zumindest – öffentliche Sprecher, verantwortlich für verschiedene Bereiche, in verschiedenen Gebieten – 30 Jahre Aktivität und Aufklärung, 30 Jahre Unterstützung für die Opfer des Staatsterrorismus, für Folteropfer, für die Familien der Gefangenen …

DIAGONAL: Am ersten Verhandlungstag habt Ihr bekanntgegeben, dass Ihr auf eine Verteidigung verzichtet. Warum?

JULEN ARZUAGA: Es ist klar, dass wir nicht einem gewöhnlichen Prozess entgegensehen. Unsere Aktivitäten im Rahmen der Bewegung Pro Amnistía waren öffentlich und transparent, wir haben uns nie gescheut, unsere Meinung zu sagen, eines unserer elementarsten politischen Rechte wahrzunehmen. Natürlich im Wissen, dass diese Meinung und unsere Aufklärung gewöhnlich unbequem für denjenigen ist, der sie äussert. Deshalb werden wir nicht zulassen, dass sie über die Ausübung unsere politischen Rechte urteilen. Sie werden uns verurteilen, weil sie der politischen Vorgabe der (spanischen Regierungspartei) PSOE folgen, das ist klar. Glaubt denn jemand, dass wir irgendeine Möglichkeit haben – auf rechtlichem Wege – nach all den Anstrengungen im Fall Haika-Segi oder im Verfahren 18/98 (Zwei frühere Massenprozesse gegen baskische Jugendorganisationen und soziale Bewegungen)? Erinnern wir uns an die Ergebnisse? Dieser Weg wurde bereits ausprobiert. In diesem Verfahren werden wir nur die Möglichkeiten nutzen, unsere Aktivitäten bekanntzumachen und unsere Meinung über die Unterdrückung durch den Staat und konkret die Unterdrückung durch dieses Gericht zu äussern.

DIAGONAL: Aber die Legitimität des Gerichts anzuzweifeln, wird seine Entscheidung nicht ändern …

JULEN ARZUAGA: Der Staat hat verschiedene Instrumente der Unterdrückung. Während diese historisch hauptsächlich durch Polizei und Sicherheitskräfte erfolgte, wird in der letzten Zeit deutlich, dass die repressive Rolle in erster Linie von den Gerichten im allgemeinen und der Audiencia Nacional im besonderen übernommen wurde. Die Einmischung dieses Gerichtshofs in die Politik hat einen Einfluss auf die Bürgerrechte und die politischen Rechte derjenigen, die diesem Gericht unterworfen werden. Ich glaube, dass dieses Sondergericht nichts anderes ist, als ein Hammer gegen Ketzer, ein Instrument der Repression gemäß den letzten Strategien und Erfordernissen des (spanischen) Staates. Es gibt zahllose Erklärungen, die sich gegen dieses Gericht wenden, vom Parlament in Vitoria, von internationalen Juristen, aus der baskischen Gesellschaft … die die Auflösung fordern. Wir können und wollen nicht noch ein weiteres Mal durch diese Mühle – auch wenn wir die ersten sind, die ein neues Vorgehen ausprobieren. Wir wollen unsere Ablehnung (des Gerichts) durch unsere Haltung unterstreichen, wir werden uns nicht im klassischen Sinn juristisch verteidigen, wir werden uns weigern, auszusagen, Beweise zu diskutieren, Gutachten vorzulegen, in Summe uns an einer gerichtlichen Farce beteiligen, die diesem Gericht eine Art demokratische Glaubwürdigkeit verleiht. Deshalb haben wir unsere Beweismittel zur Verteidigung von 218 auf 14 reduziert.

Die ideologische und politische Schlacht in diesem Gericht ist nicht die Legalität der Bewegung Pro Amnistía, sondern die Illegalität der Repression. Wir haben einen weiteren Schritt in Richtung der Delegitimation dieses Gerichtshofs gemacht. Wir werden sehen, wie wir die Ablehnung artikulieren, welche Kräfte wir damit innerhalb und ausserhalb der Audiencia Nacional bündeln, um deren repressive Aktionen zum ersten Mal zu beenden. Zu diesem Zweck wollen wir uns mit all denen zusammenfinden, die auch der Meinung sind, dass dieser Sondergerichtshof, weit davon entfernt, Recht zu sprechen, politische Racheakte ausführt.

[Übersetzung: Uschi Grandel, Nordirland-Info, 10. Juli 2008 (Erläuterungen in Klammern) ]

Bühl: Razzien gegen Jugendliche wegen Hausbesetzerparty

Wir dokumentieren eine Presseerklärung der Roten Hilfe Ortsgruppe Heidelberg zu 18 Hausdurchsuchungen in Südwestdeutschland. Weitere Artikel dazu gibt es u.a. auf Indymedia, und zwar hier und hier.

Es ist völlig abwegig, wegen einer Hausbesetzerparty derartige Razzien durchzuführen und dabei u.a. Computer, Festplatten, Handys und Kameras zu beschlagnahmen. Der einzige Grund besteht darin, die jungen AktivistInnen und ihr Umfeld massiv einzuschüchtern und die Kampagne für ein alternatives Jugendzentrum in Bühl mundtot zu machen.
Die Rote Hilfe Heidelberg unterstützt die betroffenen Jugendlichen beim Kampf gegen diese staatliche Repressionsmaßnahme.

„If the kids are united, they will never be divided!“
Gemeinsam die Bühlsche Repressionswelle brechen!

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Repressionswelle im Raum Baden-Baden:
18 Hausdurchsuchungen gegen linke Jugendliche

Am Mittwoch, 16. Juli 2008, fanden in den frühen Morgenstunden zeitgleich 18 Hausdurchsuchungen in den Orten Bühl, Achern, Gaggenau und Gernsbach statt. Beschlagnahmt wurden PCs, Handys und verschiedene Speichermedien sowie „Vermummungsgegenstände“ wie Handschuhe. Die Betroffenen, denen die Beteiligung an einer symbolischen Hausbesetzung vorgeworfen wird, sind zwischen 15 und 21 Jahre alt. Bei den Durchsuchungen sollten Fotos sichergestellt werden, die die Teilnahme der Betroffenen dokumentieren und als Beweismaterial gegen andere AktivistInnen dienen können. Ziel der Polizeiaktion ist offenbar, die sich bildenden linken Strukturen zu zerschlagen und die sehr jungen AktivistInnen durch vollkommen unverhältnismäßige Maßnahmen nachhaltig einzuschüchtern.

Hintergrund der Repressionswelle ist eine symbolische Hausbesetzung, die am 4. Juli im Rahmen der Forderung nach einem unabhängigen Jugendzentrum in Bühl stattfand. In einem seit Jahren leer stehenden Gebäude feierte eine größere Gruppe von Jugendlichen eine Besetzungsparty und verlieh auf Transparenten ihren Forderungen nach einem selbstverwalteten Zentrum Ausdruck. Nach 22 Uhr erschienen vier Streifenwagenbesatzungen mit Hunden und nahmen aus der Gruppe der geschlossen abziehenden Gäste zwei Jugendliche in Gewahrsam, woraufhin es zu Rangeleien und einzelnen Flaschenwürfen kam. Die Polizei setzte Hunde und Tränengas gegen die PartybesetzerInnen ein, die sich daraufhin zerstreuten, und stellte im Lauf des Abends bei Straßenkontrollen noch viele weitere Personalien fest. Inzwischen wurden gegen zahlreiche Jugendliche Ermittlungen wegen Landfriedensbruchs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.

Mit der jetzigen Durchsuchungswelle gegen 18 Personen, die am Abend der Aktion kontrolliert wurden, wollen die staatlichen Repressionsorgane die ZentrumssympathisantInnen gezielt weiter einschüchtern und durch überzogene Einsätze mundtot machen. Da viele der sehr jungen AktivistInnen noch bei ihren Eltern wohnen, die damit ebenfalls von dem frühen Besuch von bis zu sechs BeamtInnen betroffen waren, setzt die Polizei auch auf den sozialen und familiären Druck auf die Jugendlichen, um deren politisches Engagement zu brechen.

Doch diese Rechnung wird nicht aufgehen. Wir setzen der staatlichen Repression unsere stärkste Waffe entgegen: die Solidarität. Wir werden die Betroffenen nicht allein lassen.

Betroffen sind einige wenige.
Gemeint sind wir alle.
Kampf der staatlichen Repression!




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