Archiv der Kategorie 'Aussageverweigerung'

Tarnac-Verfahren: In Berlin wird einer Zeugin 800 EUR Ordnungsgeld aufgebrummt, in Hamburg gilt diesmal das Aussageverweigerungsrecht

Am 18.07.2009 fand vor dem Amtsgericht Hamburg eine Zeugenvernehmung im Zusammenhang mit den sogenannten Tarnac-Verfahren in Frankreich statt.
Eine Genossin sollte vor dem Amtsgericht als Zeugin aussagen, hatte aber vorab schon angekündigt, von ihrem Aussageverweigerungsrecht (§ 55 StPO) Gebrauch zu machen. Zeitgleich zur Zeugenvernehmung fand vor dem Gericht eine Kundgebung von GenossInnen statt, wo auch die Rote Hilfe Hamburg einen Redebeitrag hielt, den ihr hier als pdf herunterladen könnt.

Die Genossin konnte bereits nach einer Stunde den Gerichtssaal wieder verlassen. Sie hatte dort jegliche Aussagen verweigert und sich dabei auf den § 55 StPO berufen. Das Gericht anerkannte dieses Aussageverweigerungsrecht in vollem Umfang.

Am Tag zuvor kam es schon in Berlin zu ähnlichen Zeugenvernehmungen im Zusammenhang mit den Tarnac-Verfahren. Die Vernehmungen der beiden Zeugen vor dem Gericht am Tempelhofer Damm dauerten Stunden. Das Gericht wollte das Aussageverweigerungsrecht (§ 55 StPO) nicht akzeptieren. Nach 2 1/2 Stunden schließlich wurde der erste Zeuge entlassen, immerhin ohne die Verhängung eines Ordnungsgeldes. Bei der zweiten Zeugin, bei der das LKA bereits einige Tage zuvor eine Hausdurchsuchung (!) durchführen wollte, hat das Gericht das Aussageverweigerungsrecht nicht anerkannt und 800 EUR (!) Ordnungsgeld verhängt – eine Strafe also, weil sie die Aussage verweigerte, weil sie sich weigerte, den Repressionsbehörden in einem politischen Verfahren in die Hände zu spielen.

ZeugInnen, die nicht aussagen und bei denen das Aussageverweigerungsrecht seitens des Gerichtes nicht zuerkannt wird, drohen empfindliche Ordnungsgelder (wie der Genossin in Berlin, siehe oben); letztlich können „dank“ des § 70 Abs. 2 StPO sogar bis zu max. 6 Monate Beugehaft verhängt werden. In der Vergangenheit kam es häufiger zu Beugehaftverhängungen gegen ZeugInnen in politischen Verfahren. Erst am 02.07.2009 wurde Nuri Eryüksel vor dem OLG Düsseldorf (Prozeß gegen Faruk Ereren wegen DHKP-C-Mitgliedschaft) zu 1 Monat Beugehaft und 1.000 EUR Ordnungsgeld verurteilt.

Beugehaftkonto der Roten Hilfe

Wir wollen die Betroffenen bei Ordnungsgeldern und Beugehaft nicht alleine lassen und rufen zu Spenden auf das zentrale Beugehaftkonto der Roten Hilfe auf. Bei Beugehaft-Gefangenen fallen zu der Haft natürlich weiterhin finanzielle Kosten an wie z.B. Miete, Versorgung der Familie, laufende Versicherungen etc.

Rote Hilfe e.V.
Konto 191 100 462
Postbank Dortmund
BLZ 440 100 46
Stichwort: Beugehaft

OLG Düsseldorf: Blind in Beugehaft

Wir dokumentieren einen Bericht der Roten Hilfe Ortsgruppen Mönchengladbach/Düsseldorf und Bochum/Dortmund vom 02.07.2009 zur Beugehaftverhängung gegen Nuri Eryüksel:

Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf begann am 15.1.2009 der Prozess gegen Faruk Ereren.
Auf 256 Seiten wirft man dem 54-jährigen Faruk E. in der Anklageschrift Mitgliedschaft in führender Position in der verbotenen Revolutionären Volksbefreiungsfront (DHKP-C) vor.
Verantwortlich will der Ankläger ihn für Anschläge in der Türkei in der Zeit von 1993 bis 2005 machen.
Bei einer heute im Rahmen dieses Prozesses erfolgten Zeugenbefragung wurde dieser, Nuri E., zu einer 3-monatigen Beugehaft sowie einer Geldstrafe in Höhe von 500 EUR verurteilt, da er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte.

Am 2. Juli wurde im Rahmen dieses Prozesses den Prozessbeobachter_innen wieder einmal die deutsche „Rechtstaatlichkeit“ vor Augen geführt:
Nuri Eryüksel verbüsste insgesamt 17 Jahre in Deutschland und der Türkei in Haft wegen angeblicher Mitgliedschaft in der DHKP-C. Während der Gefangenschaft in der Türkei wurde Nuri regelmässig gefoltert, infolge dessen er erblindete. An diesen Tag musste er bereits zum fünften mal als Zeuge aussagen. Doch anhand der Gesprächsverläufe und Fragestellungen festigt sich der Eindruck, dass man hier nicht um Wahrheitsfindung bemüht ist, sondern um die Verdächtigung und Ermittlungen gegen sowohl den Zeugen als auch andere Personen.
Bei einer für den Prozess völlig unrelevanten Frage nach einer Person namens Fikret A. und Nuri´s Beziehung zu ihm, machte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, um sich nicht selbst der Strafverfolgung auszusetzen. Desweiteren wies er drauf hin, dass in den fünf Prozesstagen nur selten Fragen zum eigentlichen Verfahren gestellt wurden. Doch der Richtersenat drohte nach vorhergegangenem Antrag der Bundesanwaltschaft (BAW), mit einem Ordnungsgeld von 1.000 EUR und einem Monat Beugehaft, weil man die Rechtmäßigkeit der Aussageverweigerung nicht anerkannte. Doch dies stieß beim Zeugen verständlicherweise auf Unmut. Er wiederholte seine Bedenken und berief sich erneut auf sein Recht auf Aussageverweigerung. Nach zwei viertelstündigen Beratungen des Richtersenats verkündete dieser, dass die Verweigerung widerrechtlich sei und verhängte 500 EUR Bußgeld und bis zu drei Monate Beugehaft. Nuri wurde noch im Gerichtssaal abgeführt und bleibt vorerst bis zum nächsten Prozesstermin, der aufgrund einer sog. „Sommerpause“ des OLG erst für den 3. August angesetzt ist, in Haft.
Derzeit befindet er sich in der JVA Düsseldorf, wo er auf seine weitere Verlegung in eine andere Haftanstalt wartet.

[…]

SOLIDARITÄT IST EINE WAFFE!!

Rote Hilfe e.V.
OG Mönchengladbach/Düsseldorf
OG Bochum/Dortmund

Zum Hintergrund von Nuri Eryüksel und seinen Erfahrungen mit dem deutschen Staat hier Informationen aus dem Angehörigen-Info vom 29.11.1999:

Am 15.10.1999 wurde Nuri E. auf Bitten Deutschlands hin von schweizerischen Anti-Terror-Einheiten in der Wohnung einer Familie in Chur/Schweiz verhaftet. Während der Operation wurden von den Polizeibeamten Wohnungstüren eingetreten, Scheiben zerschlagen und alle anwesenden Personen brutal festgenommen. Aufgrund des Haftbefehls wurde Nuri E., der sehbehindert und auf eine Begleitperson angewiesen ist, in Isolationshaft genommen. Deutschland hat, wie sich herausstellte, am 14. Mai 1999 gegen Nuri E., den die BRD-Behörden als Deutschland-Verantwortlichen der DHKP-C betrachten, einen internationalen Haftbefehl erlassen. Seither wurde er von Interpol gesucht. Die Festnahme und das Verfahren gegen ihn gehen auf Aussagen eines Kronzeugen zurück, der vom bayerischen Verfassungsschutz angeworben wurde. Nuri E. wurde 1980 nach dem Militärputsch in der Türkei im Hauptprozess gegen die Devrimci Sol (Revolutionäre Linke) zu 15 Jahren Haft verurteilt, verbrachte 11 Jahre als politischer Gefangener in verschiedenen Militärgefängnissen und wurde 1991 entlassen. Während der Gefangenschaft hat er aufgrund eines Angriffs von im Gefängnis stationierten Soldaten einen großen Teil seines Augenlichts verloren. Vor seiner Inhaftierung war er bereits auf einem Auge blind. Nach der Entlassung aus türkischer Haft setzte er seine politischen Aktivitäten im Bereich Kultur, Kunst und Musik fort. Wegen seines gesundheitlichen Zustandes und der anhaltenden starken Repression, beantragte er 1993 Asyl in der BRD. Vor allem sein unter psychischem und physischem Druck verlaufendes Leben in den letzten Monaten und die fehlende medizinische Behandlung beeinträchtigte seine Sehfähigkeit massiv und ist inzwischen auf 6 % gesunken. (aus: Angehörigen-Info v. 29.11.99)

Gegen Beugehaft und Aussagezwang!

wir-lassen-niemanden-allein_bild_200Heute fanden in Karlsruhe unangemeldete Aktionen gegen Beugehaft und Aussagezwang an mehreren Plätzen in der Innenstadt statt. Dabei wurden Flyer und Luftballons mit Infokarten verteilt, Transpis aufgehangen und Redebeiträge gehalten. Hintergrund sind zum einen die Beugehaftandrohungen gegen die ehemaligen RAF-Mitglieder Knut Folkerts, Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar. Zum anderen werden auch erneute Beugehaftandrohungen gegen Linke erwartet, von denen im laufenden „mg“-Verfahren Aussagen abgepreßt werden sollen.

Näheres zu dieser sommerlichen Soli-Aktion in Karlsruhe entnehmt bitte diesem Indymedia-Artikel.

Anzeigenvorlagen zu unserer Aussageverweigerungsbroschüre

Seit September 2007 gibt es die Rote Hilfe Broschüre zur Aussageverweigerung. Sie soll allen ein sinnvoller roter Leitfaden sein, im Umgang mit Polizei und staatlichen Repressionsorganen. Zu oft haben wir es als Rote Hilfe erlebt, daß AktivistInnen – teils aus purer Unkenntnis, teils um vermeintlich „bequemer“ aus der unangenehmen Situation zu kommen – Aussagen oder Einlassungen gemacht haben, die ihnen und anderen später dann vor die Füße gefallen sind. Auch heute noch ist – trotz aller neuen Technik, die uns CSI und andere Krimiserien wöchentlich vorführen – der sog. „Personalbeweis“, sprich Geständnis, immer noch eines der wichtigsten kriminalistischen Mittel, um jemanden einer Straftat zu überführen. Das sollte immer im Hinterkopf behalten werden.

Mittlerweile ist die erste Auflage unserer Broschüre fast vergriffen, Ansporn genug für die Rote Hilfe, demnächst eine neue unveränderte Auflage zu drucken.

Die Broschüre gibt es weiterhin kostenlos bei euren Roten Hilfe Ortsgruppen sowie dem Literaturvertrieb der Roten Hilfe. Wenn ihr uns bei der Verbreitung der Broschüre unterstützen wollt, könnt ihr z.B. die folgenden neuen Anzeigenvorlagen in euren Flugblättern, Fanzines oder Zeitschriften abdrucken oder die Broschüre als pdf auf euren Internetblogs oder Homepages verlinken. Ihr könnt natürlich auch (mehrere) Broschüren bei uns bestellen, um sie auf eurem Gruppentreffen, eurer Gewerkschafts- oder Parteiversammlung oder auf der nächsten Demo zu verteilen. – Dank dafür schon mal im voraus!

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