Archiv der Kategorie 'Grund- und Freiheitsrechte'

Willkürliche Polizeimaßnahmen beim NATO-Gipfel: Ausreise aus Deutschland verweigert

Die Bundespolizei hat am Donnerstag über 40 Personen an der französischen Grenze die Ausreise aus Deutschland verweigert. Durch ihre Einreise nach Frankreich würde „das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland beschädigt“, so die Bundespolizei, die sich offenbar auf Dateien des Bundeskriminalamtes und des Verfassungsschutzes beruft.

Wir dokumentieren ein Interview der jungen Welt vom 03.04.2009, das Peter Wolter mit Rechtsanwalt Martin Heimig führte:


„Polizei handelt überwiegend rechtswidrig“

Die Zurückweisungen von NATO-Gegnern an der Grenze zu Frankreich in der Regel reine Willkür.

Gespräch mit Martin Heiming
Martin Heiming ist Rechtsanwalt in Heidelberg und Vorstandsmitglied des Republikanischen Anwaltsvereins

jW: Die Bundespolizei hat bis zum gestrigen Donnerstag über 40 Personen, die zur Demonstration gegen den NATO-Gipfel nach Strasbourg fahren wollten, die Ausreise nach Frankreich verboten. Wie wird das begründet?

Martin Heimig (MH): Unterschiedlich, je nach Einzelfall. Meistens wird in solchen Fällen bei der Grenzkontrolle auf „polizeiliche Erkenntnisse“ aus obskuren Dateien zurückgegriffen. Eine solche „Erkenntnis“ kann dann mitunter sein, daß jemand bei einer früheren Demonstration mal einen schwarzen Kapuzenpullover getragen hat. Das gilt als „Vermummungsgegenstand“.

jW: Ist das nicht Willkür, wenn solche Einschränkungen der Freizügigkeit ohne Gerichtsurteil verfügt werden?

MH: In der Praxis ist es so, daß die Polizei erst einmal solche Verbote verhängt. Erst danach kann man dagegen klagen. Aber dafür fehlt dann oft die Zeit. Im konkreten Fall ist es ja so, daß die Demonstrationen am heutigen Freitag und am Samstag stattfinden – es nützt also wenig, wenn das Gericht nach Abschluß des NATO-Gipfels verkündet, daß die Polizei rechtswidrig gehandelt hat.

jW: Bei den Zurückweisungen der letzten Tage lag gegen die Betroffenen unseres Wissens nichts vor, was strafrechtlich relevant sein könnte. Mit welchem Recht kann eine Bundesbehörde derartige Willkürentscheidungen treffen?

MH: Die für die Grenzen zuständige Bundespolizei kann laut Gesetz die Ausreise kontrollieren. Das Paßgesetz wiederum besagt, daß in bestimmten Fällen ein Paß verweigert oder die Ausreise unterbunden werden kann. Das gilt für alle Fälle, in denen „erhebliche Belange“ der Bundesrepublik auf dem Spiel stehen.

jW: Und darüber entscheidet irgend­ein Polizeikommissar?

MH: Der „erhebliche Belang“ wird meist ungefähr so begründet: „Aufgrund unserer Erkenntnisse würden Sie in Frankreich als Gewalttäter auffallen. Das aber würde das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen – deswegen lassen wir Sie erst gar nicht über die Grenze.“

jW: Einigen der zurückgewiesenen NATO-Gegnern wurde zur Begründung gesagt, ihr Halstuch sei ein „Vermummungsgegenstand“. „Vermummung“ ist in Frankreich aber gar nicht strafbar, was geht das die deutsche Polizei an?

MH: Das ist eine gute Frage. Leider kann ich die nicht beantworten.

jW: Einige NATO-Gegner berichteten, die Polizei habe ihre Zurückweisung damit begründet, sie seien nicht „kooperativ“ gewesen. Seit wann gibt es eine rechtliche Verpflichtung, der Polizei gegenüber kooperativ zu sein?

MH: Meines Wissens gibt es kein Gesetz, das so etwas vorschreibt. Die Absurdität dieser Forderung wird aber dadurch auf die Spitze getrieben, daß in einem Fall ein NATO-Gegner sogar deswegen zurückgewiesen wurde, weil er kooperativ war. Begründung: Er habe so seine bösen Absichten verschleiern wollen.

jW: Handelt die Polizei bei ihren Zurückweisungen rechtswidrig?

MH: In den überwiegenden Fällen ja. Sie ist auf das Ziel „Sicherheit“ getrimmt – alles andere bleibt dabei auf der Strecke: Grundrechte, Menschenrechte, Freizügigkeit nach dem EU-Vertrag usw.

jW: Bin ich als Bürger gezwungen, mir eine offenkundig rechtswidrige Handlung gefallen zu lassen?

MH: Ich würde auf gar keinen Fall zum Widerstand raten.

jW: Ob das angesichts von Polizeiknüppeln ratsam ist, ist eine andere Frage. Aber könnte ich nicht vor Gericht bestehen, wenn ich mich wehre?

MH: Damit wären wir im strafrechtlichen Bereich – das heißt dann „Widerstand gegen die Staatsgewalt“. Die Gerichte gehen in der Regel davon aus, daß man sich das erst einmal gefallen lassen muß.

jW: Für mich riecht das nach Polizeistaat. Was kann man gegen diese Willkür tun?

MH: Es ist wichtig, ein solches Vorgehen anschließend gerichtlich überprüfen zu lassen. Und es muß in die Öffentlichkeit gebracht werden – etwa durch Interviews wie dieses.

jW: Wir haben leider nicht die Resonanz der Bild-Zeitung, die in Millionenauflage gegen die NATO-Gegner hetzt.

MH: Das ist richtig. Bild hat vor der Demonstration am Montag in Freiburg den Lesern suggeriert, die Stadt werde in Schutt und Asche gelegt. Passiert ist überhaupt nichts – die Demonstration verlief meines Wissens völlig friedlich.

Guantanamo-Häftlinge reichen Klagen ein

guantanamo_bild_300Derzeit klagen 30 Häftlinge des Folterlagers Guantánamo wegen Verstoßes der USA gegen die Genfer Konvention. Wir dokumentieren einen Artikel vom 23.03.2009 aus der jungen Welt:


Klage gegen Folterlager Guantánamo

Anwälte von 30 Häftlingen werfen Obamas Regierung Verstoß gegen Genfer Konventionen vor
Rund 30 Insassen des US-Folterlagers Guantánamo auf Kuba ziehen gegen ihre Haftbedingungen vor Gericht. In dem der Nachrichtenagentur AFP vorliegenden Antrag an ein Bundesgericht in Washington werfen die Anwälte der Häftlinge der US-Regierung Verstöße gegen die Genfer Konventionen vor. Diese Menschenrechtsverletzungen müßten beendet werden.

Als Beispiel wird in der bereits am Donnerstag eingereichten Klage aufgeführt, daß Guantánamo-Insassen 22 Stunden pro Tag in Isolationshaft gehalten würden, obwohl sie gar nicht mehr als Terroristen verdächtigt würden. Es ist die erste derartige Klage, die seit Beginn der Amtszeit von US-Präsident Barack Obama am 20. Januar eingereicht wurde. Obama hat ein Dekret unterschrieben, wonach das Lager bis Ende Januar 2010 geschlossen werden soll.

Den Anwälten geht es zunächst insbesondere darum, daß sich ein Bundesgericht für einen derartigen Antrag für zuständig erklärt. Eine Entscheidung wird in den kommenden Tagen erwartet. Vor drei Jahren hatte der Oberste Gerichtshof der USA den Guantánamo-Insassen das Recht eingeräumt, gegen ihre Haft vor Zivilgerichten zu klagen.

In einem Pentagon-Bericht hatte es vergangenen Monat geheißen, die Bedingungen für die derzeit rund 240 Häftlinge in dem Gefangenenlager entsprächen den Genfer Konventionen. Menschenrechtsorganisationen hatten diesen Befund scharf kritisiert. Vergangene Woche schaffte die US-Regierung die von ihr erfundene Bezeichnung »feindliche Kämpfer« für die Insassen des berüchtigten Gefangenenlagers ab. Damit gelte für sie internationales Recht, erläuterte das US-Justizministerium.

Das Lager wurde nach den Anschlägen vom 11. September 2001 auf Befehl des damaligen US-Präsidenten George W. Bush im darauffolgenden Januar eingerichtet. Seither waren bzw. sind darin mehr als 800 Männer und Jungen inhaftiert.

Rote Hilfe Hamburg: Infoveranstaltung gegen die Verschärfung des Versammlungsrechts

Am 27.03.2009 findet in Hamburg eine Infoveranstaltung gegen die Verschärfung des Versammlungsrechts statt. Die Veranstaltung findet im Centro Sociale statt und wird u.a. von der Roten Hilfe Ortsgruppe Hamburg mitgetragen.
Wir dokumentieren den Ankündigungstext – vielleicht hat ja der eine oder die andere aus MV Zeit, zu dieser Veranstaltung mit Rechtsanwältin Angelika Lex zu fahren.


„Es war einmal eine Versammlungsfreiheit …“

Föderalismusreform II und kein Ende in Sicht: Nach der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht nun vom Bund auf die Länder übergegangen. Das heißt: Jedes Bundesland kann nun sein eigenes Versammlungsgesetz nach gut dünken zurechtzimmern.
Als erstes Bundesland hat Bayern schließlich im Juli 2008 unter CSU-Mehrheit ein neues Versammlungsgesetz erlassen und war damit scharfer Vorreiter für die anderen Bundesländer. Es verwundert nicht, dass mit diesem neuen Gesetz die Versammlungs“freiheit“ ad absurdum geführt wurde – so galt in Bayern schon eine Zusammenkunft zweier Menschen als genehmigungspflichtige Versammlung. Am 27. Februar wurde das bajuwarische Machwerk vom Bundesverfassungsgericht kassiert und wartet nun auf Nachbesserungen.
Gesetzesverschärfungen sind immer politische Entscheidungen. Im Falle des Versammlungsrechts bedeutet dies, die Politik hat grundsätzlich entschieden, nicht die Versammlungsfreiheit sicherzustellen, sondern einseitig nach Gusto der Sicherheitsbehörden die Ausübung dieses Grundrechts zu erschweren und zu vereiteln. Angesichts vielfältiger Erfahrungen aus den letzten Jahren ist davon auszugehen, dass sich Hindernisse weiterhin vorrangig gegen fortschrittliche linke Bewegungen richten wird.
Auch in Baden-Württemberg wurde bereits ein Gesetzesentwurf eingebracht und in Niedersachsen wird darüber diskutiert. In den betroffenen Bundesländern hat sich gegen diese Gesetzesverschärfungen zunehmend breiter Widerstand formiert (von der VVN, Linkspartei und Grüne, über die Gewerkschaften bis hin zu linken autonomen Gruppen). In Bayern hat
ein gesamtgesellschaftliches Bündnis Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz erhoben und in Baden Württemberg fanden zahlreiche Demonstrationen, Infoveranstaltungen etc. gegen das geplante Gesetz statt.
Und auch wenn der Hamburger schwarz-grüne Senat viel von Versammlungsfreiheit tönt, so ist in der Praxis doch das Gegenteil zu beobachten: seien es Verbotsdiskussionen im Vorfeld von Demonstrationen oder die dann folgenden Kessel und die faktische Aushebelung der Versammlungs“freiheit“, wie zuletzt bei den Griechenland-Soli-Demonstrationen im Dezember geschehen.
Senator Alhaus bezeichnet das herrschende und bereits 2005 eingeführte Polizeigesetz, welches in Hamburg ebenfalls das Verhältnis von Versammlungen und Polizei regelt, nicht umsonst als das „schärfste der Republik“. Ist hier in Hamburg aus Sicht des Sicherheitsapparates überhaupt ein „neues“ Versammlungsgesetz von Nöten?
Schwarz-grüne Töne hin oder her. Da trotzdem zu befürchten ist, dass diese neuen Gesetze nur ein Anfang sind und, wie auf dem Sektor der Sicherheitsgesetze stets zu beobachten, auch von anderen Bundesländern übernommen werden, wollen wir darüber diskutieren, was diese Änderungen
in der Praxis für Versammlungsanmelder_innen und -teilnehmer_innen bedeuten. Wir wollen auf die wichtigsten Änderungen und Tendenzen in den Versammlungsgesetzen eingehen und zusammen politische Strategien dagegen überlegen. Ferner wollen wir Erfahrungen aus den betroffenen
Bundesländern vorstellen und diskutieren, wie wir die Aktivist_innen in den betroffenen Bundesländern solidarisch unterstützen können.

Infoveranstaltung gegen die Verschärfung des Versammlungsrechts u.a. mit Rechtsanwältin Angelika Lex (München)

Freitag, 27.03.2009, 19.30 Uhr, Centro Sociale (Sternstr. 2), Hamburg

VeranstalterInnen: a2, RAV, Rote Hilfe e.V. – OG Hamburg

Baden Baden: Kampagne gegen „Embedded Justice“ im Vorfeld des NATO-Gipfels

embedded-justice_bild_500Am 16.02.2009 fanden sich mehrere AktivistInnen im Amtsgericht Baden Baden ein. Diesmal ging es ausnahmsweise mal nicht um einen anstehenden Prozeß – die AktivistInnen wollten vielmehr die RichterInnen und Justizangestellten auffordern, aktiv für die Gewaltenteilung einzutreten und sich während des NATO-Gipfels im April nicht von der Polizei instrumentalisieren zu lassen. „Embedded Justice“ nennen die AktivistInnen dies, in Anlehnung an die militärhörigen „embedded Journalists“ der NATO-Kriegsführung.
Informationen und mehr Bilder zur Aktion findet ihr auf linksunten.indymedia.org.

Wir dokumentieren eine Pressemitteilung der „proaktiven Antirepressionsgruppe der zwei Ufer“ vom 16.02.09:


Proteste gegen Natogipfel

Im Rahmen eines Besuches im Amtsgericht Baden Baden verteilten Gegnerinnen und Gegner des Natogipfels heute Flugblätter an die dort arbeitenden Justizangestellten und hängten im Foyer ein Transparent mit der Aufschrift „Nein zur Nord Atlantik Justiz“ auf.

Hintergrund der heutigen Aktion ist die beabsichtigte Einbettung der Justiz in die Polizeistrukturen während des NATO-Gipfels. Auf der im Gerichtsfoyer abgehaltenen Pressekonferenz, erläuterte Hans-Dieter Mehring von der „proaktive Antirepressionsgruppe der zwei Ufer“: „Die Einsetzung von Richterinnen und Richtern des Amtsgerichtes Baden Baden in direkter Nähe der Gefangenen-sammelstellen setzt die rechtsstaatliche Gewaltenteilung ausser Kraft. Somit wird die Judikative direkt der für die Polizeimaßnahmen des Gipfels verantwortlichen BAO Atlantik unterstellt.“

Dabei deutete das Verhalten von Gerichtsangestellten und der sofort herbeigerufenen Polizei darauf hin, dass sie gegen GipfelgegnerInnen eine scharfe Gangart einlegen wollen. Bereits zu Beginn des Pressegespräches wurden die 20 teilnehmenden AktivistInnen unter Androhung eines Strafverfahrens aus dem Gerichtsgebäude nach draußen gedrängt. Der Polizei war dies nicht genug. Sie hielt die Gruppe noch nach Ende der Aktion lange auf und bestand auf einer Personalienfeststellung.

Melanie Rose von der Roten Hilfe Rostock erläuterte die Befürchtungen der GipfelgegnerInnen: „Beim dortigen G8-Gipfel 2007 wurden in den von der G8-Polizeitruppe Kavala eingerichteten Gefangenensammelstellen spezielle Richterzimmer eingerichtet, mit der Aufschrift ‚Kavala Justiz‘. Der Zugang zu diesen Zimmern wurde rund um die Uhr von der Polizei kontrolliert, ein freier Zugang für AnwältInnen zu den Richtern war nicht möglich. Genauso grotesk liefen auch die Schnellverfahren vor diesen ‚Polizeirichtern‘ ab. Weder konnten sich die Angeklagten rechtmäßig verteidigen lassen, noch konnten überhaupt Zeuginnen und Zeugen von den Angeklagten befragt werden.“

Diese Zustände werden sich auch in Baden Baden wiederholen, befürchten die AktivistInnen, wenn sich die betroffenen Richterinnen und Richter nicht schon jetzt widersetzen und auf eine strikte Trennung der Gewalten pochen. Auch für die Zeit nach dem Gipfel werden für die Justiz katastrophale Zustände befürchtet, wenn dem beabsichtigten Treiben der Polizei kein Ende bereitet wird. Die Ankündigung von Innenminister Rech, massiv mit Ingewahrsamnahmen gegen Gipfelgegnerinnen und Gegner vorzugehen und das Fabulieren über Gefangegensammelstellen mit Kapazitäten für mehrere hundert Personen, wecken wiederum Erinnerungen an die über 1.000 willkürlichen Festnahmen in Heiligendamm. Das hatte für die Rostocker Justizbehörden eine immense Flut von 1.700 eingeleiteten Ermittlungsverfahren zur Folge, von denen aber 97% eingestellt werden mussten, da von Seiten der Polizei Straftatbestände konstruiert und Beweismittel zurechtinterpretiert wurden, um die Festnahmen zu rechtfertigen.

In Folge dessen wurde die Rostocker Justiz für mehrere Monate lahmgelegt. Ähnliches wird auch hier passieren, und es könnte für die Baden-Badener Justiz nicht schlimmer kommen, denn die AktivistInnen wollen sich diesmal nicht so leicht von der Polizei abschrecken lassen. Auf den Flugblättern kündigten sie den Gerichtsbediensteten an, alle Rechtsmittel auszuschöpfen und auch kreative Massnahmen einzusetzen, um sich gegen willkürliche Repression zur Wehr zu setzen.

„Angenommen, die Baden Badener Richter verurteilen, sagen wir mal, hundert Leute zu 50 Euro Bußgeld, weil diese auf einer Demo z.B. eine Clownsnase oder eine Schutzbrille trugen (Vorwurf : passive Bewaffnung?), würde, in einem solchem Fall ein ziemlicher Haufen Arbeit auf die Gerichtsbuchhaltung zukommen, denn es steht fest, dass die Bußgelder dann in 11-Cent-Beträgen von unterschiedlichen Konten überwiesen werden. So einfach wie in Rostock werden wir es dem Repressionssystem nicht mehr machen“, so Rose.

Die Initiative erwartet von den Richterinnen und Richtern im Vorfeld von solchen Gipfeln, dass sie mehr Rückgrat gegenüber der Polizei zeigen. Dies gilt auch für verwaltungsrechtliche Verfahren, die die Genehmigung von Demonstrationsrouten betreffen, welche durch polizeilich definierte Sicherheitsbereiche führen.

Juristische Schlappe für den Bundesverfassungsschutz – ein Sieg für linken Journalismus

Am 30.05.2007 wurde einem linken Journalisten nach zuvor ausgestellter Presse-Akkreditierung für den G8 in Heiligendamm diese wieder entzogen. Grundlage dafür waren „Erkenntnisse“ des Bundesverfassungsschutzes. Gegen diese Verweigerung der Akkreditierung erwirkte er noch vor dem G8-Gipfel einstweiligen Rechtschutz durch das Verwaltungsgericht Berlin. Um aber die Rechtswidrigkeit der Akkreditierung als solche feststellen zu lassen (und um zukünftige Akkreditierungsversagungen zu unterbinden), hatte er nach dem G8-Gipfel Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Am 15.01.2009 gab das Verwaltungsgericht Köln dem Journalisten Recht, vor wenigen Tagen kam auch die schriftliche Urteilsbegründung – derartige „Lageeinschätzungen“ des Verfassungsschutzes berechtigten nicht zur Verweigerung der Presse-Akkreditierung. Damit hat das Urteil grundsätzliche Bedeutung auch für andere politisch engagierte JournalistInnen.
Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, der den Kollegen vor Gericht vertreten hat, hat auf seiner Internetseite eine juristische Einschätzung zu dem Verfahrensausgang hinterlegt.

Wir dokumentieren nachfolgende Presseerklärung (entnommen der Repressionsrubrik der Gipfelsoli Infogruppe) zum Fall:


Presseerklärung zur Klage eines freien Journalisten gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz wegen Nicht-Akkreditierung zum G8-Gipfel in Heiligendamm 2007

Teilerfolg des Klägers vor dem VG Köln:
Politische Vorwürfe des BfV unzureichend

Der „vom Bundesamt für Verfassungsschutz herangezogene und auch einzig in Betracht kommende Ablehnungsgrund (…) liegt nicht vor“, urteilte das Verwaltungsgericht Köln am 15.1.09 (Az 20 K 1505/08). Die Entscheidung liegt nun im Wortlaut vor und kann als deutlicher Dämpfer für den Verfassungsschutz gewertet werden.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte gegenüber dem Bundeskriminalamt (BKA) bei der Überprüfung der Akkreditierungen für den G8-Gipfel in Heiligendamm gegen den Kläger Friedrich Burschel und weitere rund 20 in- und ausländische Journalist_innen ohne weitere Erläuterung ein Negativ-Votum ausgesprochen, woraufhin das federführende Bundespresseamt (BPA) die Akkreditierungen der Betroffenen am 30.5.2007 per E-Mail und ohne Begründung grußlos widerrief.
Die meisten Betroffenen, so auch der Kläger, konnten jedoch ihre Akkreditierung auf verwaltungsgerichtlichem Wege durchsetzen. Auf Vermittlung des VG Berlin wurde Burschel nach-akkreditiert. Friedrich Burschel, der sich in seiner Berufausübung erheblich eingeschränkt und gefährdet sah und sieht, klagte mit Unterstützung seiner Gewerkschaft ver.di gegen diesen Vorgang mit der Begründung, er wolle für sich und andere ausschließen, dass ein derartiges unhaltbares Verfahren die berufliche Betätigung auch künftig gefährde oder einschränke. Insoweit gab das VG dem Kläger jetzt ausdrücklich Recht.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz konnte erst auf dem Wege des Widerspruchs- und erstinstanzlichen Gerichtsverfahrens überhaupt dazu gebracht werden, seine Erkenntnisse über die „Gefährlichkeit“ des Klägers zum Teil offen zu legen. Anhand einer Auflistung der politischen Aktivitäten und Veröffentlichungen des Klägers im Bereich des politischen Antirassismus’ und Antifaschismus’ wollte das Bundesamt „tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür sehen, dass Burschel „eine gewaltbereite Bestrebung nachdrücklich unterstützt“. Kritische Artikel in linken Publikationen (z.B. „analyse & kritik“, „arranca“, „jungle world“, „interim“) zu Fragen des als rassistisch charakterisierten bundesrepublikanischen Grenz- und Migrationsregimes, Anmeldung und Leitung etlicher antirassistischer und antifaschistischer Demonstrationen und Kundgebungen sowie politische Solidaritätsarbeit für Inhaftierte in den Verfahren gegen Mitglieder der „Revolutionären Zellen“ (2000ff) reichten dem BfV aus, aus dem Kläger einen „Unterstützer der autonomen und gewaltbereiten Szene“ Deutschlands zu machen, der auch in Heiligendamm etwas im Schilde geführt haben müsse. Allenfalls eine „Schnittstellenfunktion“ des Klägers zu dieser Szene mochte das VG Köln konzedieren, die jedoch die Schlussfolgerungen des BfV und sein Negativ-Votum nicht zulasse.
Das VG Köln bejahte das Rechtschutzinteresse des Klägers, da ein derartiges Akkreditierungsverfahren bereits zwei Mal (G8-Gipfel 2007, Fußball-WM 2006) zur Anwendung gekommen sei, weshalb „Wiederholungsgefahr“ bestehe und der Kläger in seiner Berufsausübung erneut damit konfrontiert sein könnte.
Der Kläger Friedrich Burschel und sein Kieler Anwalt Alexander Hoffmann werden den vorerst aus formalen Gründen abgewiesenen Teil der Klage, nämlich die Löschung der über den Kläger gesammelten und gespeicherten Informationen, weiter verfolgen. Beide halten die Arbeit des BfV hier für rechtswidrig.

Einsätze der Bundeswehr im Innern nehmen zu

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Seit dem G8-Gipfel in Heiligendamm wird auch vielen Linken erst so richtig bewußt, wie stark die Bundeswehr mittlerweile schon im Inland agiert. Die Bundeswehr mischt nicht nur mittels ihrer flächendeckend tätigen Heimatschutzkommandos im „zivilen Bereich“ mit, sie wird auch immer häufiger im Rahmen sog. Amtshilfeersuchen für den Inlandseinsatz angefordert. Auch die Zahl der Hausrechtsübergaben an die Bundeswehr hat in den letzten Jahren rasant zugenommen; so erhielt die Bundeswehr seit Anfang 2005 über 900 mal auf öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Gebäuden das Hausrecht, so daß Soldaten (mit Handfeuerwaffen ausgestattet) dort Security-Aufgaben übernahmen, häufig nach eigenem rechtlichen Gutdünken. Die Trennung von Militär und Polizei verwischt zusehends – und das mit rasantem Tempo. Die große NATO-Geburtstagssause im deutsch-französischen Grenzgebiet in diesen April wird sicher noch einmal das Tempo der Militarisierung des Inneren zusätzlich beschleunigen, die Landnahme des öffentlichen Raumes durch die Bundeswehr und die Akzeptanzoffensive forcieren.

Als warnendes Beispiel, wohin solch eine Militarisierung des Alltages führen kann, sei der Bundesgrenzschutz angeführt: So war es vor 1990 noch undenkbar und politisch auch in keinster Weise durchsetzbar, daß paramilitärische Bundesgrenzschutzeinheiten dauerhaft in unseren Innenstädten stationiert werden – heute scheint uns das schon ein unhinterfragbarer Zustand zu sein, wo der Bundesgrenzschutz (jetzt unter dem Namen Bundespolizei) in Bahnhöfen patrouilliert und kontrolliert, zudem auf größeren Demos als jederzeit verfügbare, schlagkräftige Polizeitruppe eingesetzt wird. Der weitere Gedankenschritt, daß zukünftig auch Militär durch die Straßen patroulliert und Proteste niederschlägt, ist also keine abenteuerlich-absurde Vorstellung mehr, sondern in den nächsten Jahren durchaus politisch gewollt und faktisch möglich. Italien zeigt derzeit unter Berlusconi, wie Soldaten mit Maschinengewehr im Anschlag als Polizeihilfstruppe politisch „begründet“ und eingesetzt werden können.

Militäreinsätze im Inneren sind kein „Privileg“ offener Militärdiktaturen – auch parlamentarische Demokratien haben immer wieder zu diesem Mittel gegriffen. Wir brauchen dafür gar nicht weit in die Geschichte zurückgreifen: Erinnert sei an die Situation in Nordirland vor dem Karfreitagsabkommen, als die britische Besatzungsmacht gegen eine linke, republikanische Freiheitsbewegung mit Militäreinheiten (u.a. die berüchtigte Sondereinheit „Special Air Service“, SAS) vorging.
[Sehr lesenswert in diesem Zusammenhang übrigens eine alte Rote Hilfe-Broschüre, die mensch beim Rote Hilfe-Literaturvertrieb für 1 EUR/Heft unter dem Titel „Experimentierfeld Nordirland. Technologie politischer Unterdrückung“ noch käuflich erwerben kann.]

Die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke hat heute eine Pressemitteilung zu Antworten auf zwei Kleinen Anfragen herausgegeben, in denen sie die Bundesregierung nach Amtshilfeersuchen der Bundeswehr befragt hatte. Diese Pressemitteilung wollen wir euch hiermit zugänglich machen:

„Die zunehmende Zahl so genannter Amtshilfeeinsätze der Bundeswehr weist auf eine schleichende Militarisierung hin“, kommentiert Ulla Jelpke die Antwort der Bundesregierung auf zwei Kleine Anfragen (BT-Drs. 16/11592 und 16/11813). Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE hatte sich darin nach der Entwicklung der Einsatzzahlen erkundigt. Jelpke:

„Gab es bis 1999 gerade mal eine Amtshilfe im Jahr, so waren es 2007 schon 16. Im Jahr 2008 stieg die Zahl dann auf 30. Auch die Zahlen für so genannte Unterstützungsleistungen Dritter steigen rasant an. Im Gegensatz zur Amtshilfe können dabei nicht nur Behörden, sondern auch Privatvereine und beispielsweise Rüstungsfirmen Einsätze der Bundeswehr beantragen. Zwischen den Jahren 2000 und 2007 pendelten die Zahlen zwischen 11 und 32. Im Jahr 2008 waren es 74.

Hinzu kommt eine weitere Kategorie von Inlandseinsätzen: Hausrechtsübernahmen durch die Bundeswehr außerhalb militärischer Liegenschaften. Für militärische Zeremonien, aber auch zur Feier von ,Leutnantsbeförderungen‘, anlässlich von Konferenzen, Werbeständen und Militärkonzerten wird der Bundeswehr von Bürgermeistern, Sportvereinen, Kirchenvorständen und Hoteldirektoren immer wieder das Hausrecht übertragen. Zum Einsatz kommen Soldaten ,mit Handwaffen‘, die Störer fernhalten sollen. Dabei kämen ,alle verhältnismäßigen Mittel in Betracht‘, wozu die Bundesregierung ausdrücklich ,auch Schusswaffen‘ zählt. Hier wird ,Eigenschutz‘ unzulässig mit Polizeiaufgaben vermischt. Diese Einsätze sind keine Ausnahmen: Seit Anfang 2005 haben solche Militärkommandos mindestens 927-mal in Rathäusern, Fußgängerzonen oder Stadien das Kommando übernommen.

Das Grundgesetz will Inlandseinsätze der Bundeswehr auf ein absolutes Minimum reduzieren. Nachdem die Regierung mit ihrem Plan einer Verfassungsänderung gescheitert ist, versucht sie es nun mit einer Militarisierung durch die Hintertür. Der explosionsartige Anstieg so genannter Amtshilfemaßnahmen soll offenbar Repressiveinsätze des Militärs durch Gewöhnung der Bevölkerung vorbereiten. Soldaten und Zivilisten sollten wissen: Wenn die Bundeswehr die Kasernen verlässt, darf sie nicht kurzerhand den zivilen Bereich militarisieren.“

Bayern: Sind Streikposten ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz?!

Mit dem Versammlungsrecht gegen Streikposten??? – In Bayern ist das sehr wohl möglich, wie ein aktueller Fall aus München zeigt. Dort ist Orhan Akman, Gewerkschaftssekretär von ver.di für den Fachbereich Handel, vor kurzem zu saftigen 1.600 EUR Geldstrafe verurteilt worden, weil bei einem Warnstreik Flugblätter der Gewerkschaft in der Fußgängerzone verteilt wurden. Wohlgemerkt: Verurteilt wurde Orhan noch nach dem alten Versammlungsgesetz, also noch nicht mal nach dem gepfefferten neuen bayrischen Versammlungsverbotsgesetz! – Wie wir ja schon immer sagten: Diese Grundrechtseinschränkungen zielen nicht nur auf linke Demonstrationen und Kundgebungen, sondern auch auf die Arbeitskämpfe der Gewerkschaften! Umso wichtiger, daß bei Strafverfahren gegen linke AktivistInnen wegen „Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz“ stärkere, gemeinsame Solidaritätsaktionen von Gewerkschaften und den linken Bewegungen auf die Beine gestellt werden.

Ob KollegIn oder GenossIn: Gemeinsam gegen Versammlungseinschränkungen und -verbote!

In der jungen Welt vom 29.01.2009 führte Claudia Wangerin ein interessantes Interview zum Thema mit Orhan Akman:


„Im Handel haben wir nie Streikaktionen angemeldet“

Gewerkschafter wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu Geldstrafe verurteilt. Ein Gespräch mit Orhan Akman

Orhan Akman ist hauptamtlicher Sekretär der Gewerkschaft ver.di im Fachbereich Handel und Stadtrat der Partei Die Linke in München

jW: Sie sind am Montag vom Amtsgericht München wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu 1600 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Dabei ging es um einen Warnstreik. Was ist genau passiert?

Orhan Akman (OA): Am 30. Mai 2008 haben wir die Beschäftigten von drei Filialen der Modekette ZARA zum Streik aufgerufen. Einerseits im Rahmen der Tarifrunde für den Einzelhandel, andererseits gerade wegen der fehlenden Tarifbindung des Unternehmens. Mit dem Streik wollten wir das Unternehmen zu einem Anerkennungstarifvertrag bewegen. Gegen Mittag haben wir vor der Filiale in der Münchner Fußgängerzone mit den Streikenden Flugblätter verteilt, und auch mit Transparenten und Schildern auf unsere Forderungen aufmerksam gemacht. Insgesamt nahmen 20 bis 25 Personen, davon 15 als Streikposten kenntlich, an der – letztlich übrigens erfolgreichen – Aktion teil.

jW: Wo war das Problem?

OA: Die Polizei war mit Zivilbeamten und Uniformierten vor Ort. Sie haben mir als verantwortlichem Gewerkschaftssekretär vorgeworfen, daß ich diese Versammlung nicht angemeldet hätte. Ich habe damals die Auffassung vertreten – und dieser Auffassung bin ich heute noch – daß ich eine Aktion, die im Rahmen einer Arbeitskampfmaßnahme stattfindet, nicht anzumelden habe, weil diese gewerkschaftlichen Aktivitäten durch die Koalitionsfreiheit im Grundgesetz, Artikel 9 geschützt sind.

jW: Kommt es denn vor, daß solche Streikaktionen bei den Ordnungsbehörden angemeldet werden?

OA: Die Praxis ist unterschiedlich, aber im ver.di-Fachbereich Handel haben wir nie eine Streikaktion angemeldet. Das wäre auch widersinnig. Der Streik muß ja ein Überraschungseffekt für das Unternehmen sein, um effektiv zu sein. Wenn ich in einer laufenden Tarifrunde Arbeitsniederlegungen bei den Ordnungsbehörden anmelde, dann braucht der Konzern nur dort anzurufen, um sich zu erkundigen, ob vor seinem Laden etwas geplant ist. Sobald er das weiß, kann er Gegenmaßnahmen ergreifen, Einsatzpläne ändern und Streikbrecher organisieren. Dadurch wäre der Ausstand in seiner Wirksamkeit eingeschränkt oder könnte sogar ins Leere laufen.

jW: Der besagte Warnstreik war im Mai 2008 – also noch vor der Einführung des neuen bayerischen Versammlungsgesetzes, das einige Verschärfungen enthält. Was hätten Sie dem neuen Gesetz nach zu erwarten?

OA: Nach der neuen Gesetzeslage müssen Versammlungen mindestens 72 Stunden vorher angemeldet werden – vorher waren es 48 Stunden. Darüber hinaus müßten in unserem Fall die Streikleiter mit Namen und Anschrift gegenüber den Ordnungskräften benannt werden. Und dann liegt es im Ermessen der Staatsorgane, ob sie den Streikleiter als zuverlässig und vertrauenswürdig erachten. Aber ich wurde ja – wohlgemerkt – noch nach dem alten Gesetz verurteilt. Wir regen uns jetzt über das neue auf, weil es noch mal eins obendrauf setzt. Wenn das so weitergeht, können wir als Gewerkschaften einpacken. Denn ohne Streikrecht oder mit eingeschränktem Streikrecht verkommen Gewerkschaften zu zahnlosen Tigern.

jW: Waren denn in Bayern Polizei und Staatsanwaltschaft in den letzten Jahren schon öfter in dieser Form gegen Streikaktionen vorgegangen?

OA: Es gab immer mal wieder Ermittlungsverfahren gegen Gewerkschafter wegen solcher Aktionen, aber die wurden bisher immer eingestellt. Insofern ist meine Verurteilung schon eine neue Qualität. Sie richtet sich nicht gegen mich als Person, sondern gegen ein Grundrecht von Millionen lohnabhängig Beschäftigten. Es ist ein tiefer Eingriff in die Grundrechte. Der Staat verstößt hier auch gegen das für ihn geltende Neutralitätsgebot in Tarifauseinandersetzungen. Wenn dieses Urteil Schule macht, wird das Kräfteverhältnis erneut zugunsten der Kapitaleigner verschoben. Deshalb werden wir es juristisch anfechten. Im europäischen Vergleich sind die Rechte der Gewerkschaften in Deutschland sowieso schon sehr eingeschränkt, da ja der politische Streik als rechtswidrig gilt.

Nur ein Mausklick vom Terrorcamping entfernt

Lange wurde von RechtsexpertInnen der Großen Koalition an einem Gesetzestext herumgewerkelt, um Menschen schon im Vorfeld von Handlungen als vermeintliche „TerroristInnen“ verurteilen können. Offenbar in Anlehnung an Dschungelcamp-Soaps wurde in der juristischen und politischen Debatte der Begriff „Terrorcamp“ kreiert. Es wurde das mediale Bild gemalt, hunderte Personen aus Deutschland (IslamistInnen, Linksradikale und andere Finsterlinge) flögen regelmäßig ins Ausland, um den Urlaub mit Bombenbasteln und Kalashnikov-Schießübungen in einem Guerrillaausbildungslager zu verbringen. Und das alles nicht nur aus Liebe zu Drill und Gewehrputzen, sondern um ganz hinterhältige Terroranschläge back in Germany durchzuführen.

Mit den besagten neuen Strafrechtsparagraphen sollen aber offensichtlich ganz andere Sachen verfolgt werden, als es dieses Abziehbild vom „Terrorcamper“ suggeriert. Heribert Prantl, Chefredakteur der Süddeutschen Zeitung und seit Jahren engagierter Streiter für Grund- und Freiheitsrechte, kommt nach dem Lesen des Gesetzentwurfes zu folgendem Schluß: „Gäbe es den Straftatbestand der Missachtung der Gerichte, dann wäre er mit diesem Gesetz verwirklicht.“ Wir wollen euch den Kommentar von Heribert Prantl aus der Süddeutschen Zeitung vom 29.01.2009 nicht vorenthalten und dokumentieren ihn:


Terrorcamp-Gesetz

Per Mausklick zum Terrorist

Bisher war Sinn und Zweck des Strafrechts die Bestrafung des Straftäters. Was sonst. Aber das so Selbstverständliche gilt nicht mehr, wenn es um Terrorbekämpfung geht.

Der Bundestag hat in erster Lesung ein Gesetz verhandelt, das nicht mehr zur Bestrafung, sondern nur zur Verfolgung taugt, ja nur diese bezweckt: Der Gesetzgeber weiß, dass es zu einer Bestrafung der angeblich gefährlichen Person nach dem neuen Gesetz nicht kommen wird; aber das ist ihm ziemlich egal.

Die Hauptsache ist, dass der Staat ermitteln, belauschen und Computer durchsuchen darf. Die Straftat wird quasi fingiert, weil man sie braucht, um massiv in die Grundrechte des Beschuldigten eingreifen zu können.

Schon der amtliche Titel des neuen Gesetzes verrät dies. Es lautet: „Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten“. Das Gesetz wird landläufig Terrorcamp-Gesetz genannt, weil mit ihm angeblich die Leute gepackt werden sollen, die sich dort ausbilden lassen. Davon findet sich im Gesetzestext kein Wort.

Er umfasst jegliche Unterweisung, die sich ein Einzelner im Umgang mit gefährlichen Stoffen oder mit Stoffen geben lässt, aus denen gefährliche Stoffe hergestellt werden können – auch per Internet. Ein falscher Mausklick, und du bist ein Terrorist.

Die neuen Paragraphen 89a und b sowie 91 im Strafgesetz sind so vage und konturlos, dass man sich nicht vorstellen kann, ein deutsches Gericht würde nach diesen Vorschriften Beschuldigte verurteilen. Das ist aber auch gar nicht die Absicht von Schäuble, Zypries & Co – deren wirkliche Absicht spiegelt sich schon im Titel des Gesetzes wider.

Das Gesetz verhöhnt die Strafjustiz

Unter Strafe gestellt wird die noch nicht konkrete Vorbereitung von noch nicht konkreten Straftaten. Die zu einer rechtsstaatlichen Verurteilung untauglichen Strafvorschriften werden deshalb geschaffen, weil der Staat zur Verfolgung dieser neuen nebulösen Delikte das schwere Instrumentarium der Strafprozessordnung auspacken kann: Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation, Lauschangriff, Hausdurchsuchung bei Kontaktpersonen, Kontrollstellen auf Straßen und Plätzen, Vermögensbeschlagnahme, Verhaftung und Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr. Die schwersten denkbaren Maßnahmen und Grundrechtseingriffe werden also auf allerdünnstes Eis gestellt.

Gäbe es den Straftatbestand der Missachtung der Gerichte, dann wäre er mit diesem Gesetz verwirklicht. Es verhöhnt die Strafjustiz. Es missachtet Normenklarheit und Normenwahrheit. Es räumt die Einschränkungen beiseite, die der Bundesgerichtshof aufgestellt hat für die Straftaten der Bildung von und der Mitgliedschaft in terroristischen Vereinigungen. Der keiner Organisation angehörende Einzelne wird jetzt für genauso gefährlich gehalten wie das Mitglied einer Terrorgruppe. Damit löst sich jede Strafrechtssystematik auf. Das neue Strafrecht verfolgt einen angeblichen Täter, ohne dass es eine Straftat gibt.

Beckstein fühlt sich durch SDAJ beleidigt

Die CSU ist bei der letzten Landtagswahl in Bayern ziemlich abgeschmiert und kann seitdem nicht mehr alleine regieren. Aber offenbar noch ganz gut nachtreten: Seit kurzem wird gegen Mitglieder der Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend (SDAJ) wegen „Verleumdung“ und „übler Nachrede“ ermittelt, weil sie in der Landtagswahl mit satirischen Aktionen gegen die CSU und Günther Beckstein auf die Straße gegangen waren. (Auch im Internet gibt es einige Beckstein-kritische Beiträge der SDAJ, z.B. hier auf youtub.)

Wir dokumentieren ein Interview von Claudia Wangerin mit Tobias Höfler von der SDAJ Bayern (www.sdaj-bayern.de) aus der jungen Welt vom 26.01.2009:


„Beckstein ist ein schlechter Verlierer“

Nach dem Wahldebakel der CSU bekommen es Gegner aus dem linken Lager mit dem Staatsanwalt zu tun. Tobias Höfler war während des Bayern-Wahlkampfs 2008 Landesvorsitzender der Sozialistischen Deutschen Arbeiter­jugend (SDAJ), die mit Infoständen, ­Demonstrationen und satirischen ­Aktionen zur Nichtwahl der CSU aufrief.

jW: Die Staatsanwaltschaft Bamberg ermittelt gegen Sie wegen „Verleumdung und übler Nachrede gegen eine Person des öffentlichen Lebens“. Wie kam es aus Ihrer Sicht dazu?

Tobias Höfler (TH): Seit dem bayerischen Landtagswahlkampf im September vergangenen Jahres gab es eine Vielzahl solcher Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der SDAJ. Dabei drehte es sich immer um die Person des damaligen CSU-Ministerpräsidenten Günther Beckstein, zu dessen Nichtwahl wir mit der Kampagne „Beckstein stoppen“ aufgerufen hatten. Diese Verfahren, in denen ich als Zeuge aussagen sollte, wurden jedoch allesamt eingestellt. Nun bin ich selbst von der Staatsanwaltschaft als Beschuldigter vorgeladen worden.

jW: Fühlen Sie sich denn schuldig?

TH: Natürlich nicht, Beckstein soll sich nicht so haben. Er beleidigt selbst in einer Tour Menschen und hetzt gegen Minderheiten, vorzugsweise junge Migranten. Der Verlust von über einer Million Wählerstimmen hat ihm anscheinend noch nicht gereicht. Beckstein ist einfach ein schlechter Verlierer. Wer austeilt, muß auch einstecken können.

jW: Hat denn die SDAJ als relativ kleine Organisation überhaupt einen nennenswerten Anteil daran, daß die CSU so viele Stimmen verloren hat?

TH: Schwer zu sagen. Fakt ist aber, daß wir von der CSU sehr schnell als Gegner wahrgenommen wurden, nachdem wir öffentlichkeitswirksam zur Nichtwahl der CSU aufgerufen haben.

jW: In welcher Form haben Sie dazu aufgerufen?

TH: Sowohl mit Infoständen, Kundgebungen und Demonstrationen als auch mit Straßentheater. Unter anderem haben wir satirische Jubelveranstaltungen vor CSU-Büros organisiert. Außerdem waren wir bei Wahlkampfveranstaltungen und Infoständen der CSU präsent und haben dort mit den Passanten diskutiert, um deutlich zu machen, daß diese Partei nicht wählbar ist. Wir haben uns dabei völlig gewaltfrei verhalten. Trotzdem hat es dazu geführt, daß Infostände der CSU vorzeitig abgebrochen werden mußten, weil sie nicht mehr die gewünschte Wirkung erzielen konnten. Beckstein selbst mußte aufgrund des Protests hin und wieder seine Wahlkampfreden vorzeitig beenden.

jW: Wie hat die Staatsmacht auf diese Interventionen reagiert?

TH: Es gab mehrere Polizeieinsätze. Auch das berüchtigte USK – das Unterstützungskommando der bayerischen Bereitschaftspolizei, das schon oft rabiat gegen friedliche Demonstranten vorgegangen ist – wurde eingesetzt. Bei einer Wahlkampfveranstaltung in Fürth hat Beckstein persönlich mit dem Finger auf den Vorsitzenden des Ortshandwerksausschusses der IG Metall gezeigt, um den USK-Einsatzkräften zu bedeuten, sie sollten ihn festnehmen. Mit der Begründung, er habe die Frau neben sich belästigt. Die Frau hat das aber sofort verneint und sich gegen die Festnahme verwahrt. Ähnliche Szenen haben sich mehrfach abgespielt. Während einer Wahlkampfveranstaltung wurde sogar ein 13jähriger festgenommen.

jW: Welche konkreten Äußerungen wurden den Beschuldigten in den bisherigen Ermittlungsverfahren vorgeworfen?

TH: Nachdem sie eingestellt wurden, kann ich nur vermuten, daß es in meinem Fall wie auch in diesen Fällen um ein Flugblatt geht, das damals im Umlauf war. Er zeigte Beckstein als durchgestrichenen Geist im abgewandelten Logo von „Ghostbusters“. Außerdem war auf dem Batt eine Überwachungskamera zu sehen – und der Schriftzug „Beckstein, der Terrorist“. Wir haben mehrfach erlebt, daß im Auflagenbescheid für Versammlungen, die wir angemeldet hatten, extra darauf hingewiesen wurde, daß dieser Flyer dort nicht verteilt werden darf. Dort wurde er allerdings auch nie verteilt, sondern bei Straßentheater-Aktionen, wo SDAJ-Mitglieder als „Beckstein-Busters“ mit Overalls und Wasserpistolen nach Beckstein „fahndeten“.

jW: Gehen Sie davon aus, daß Beckstein deshalb ernsthaft beleidigt ist?

TH: Nach Auskunft meines Anwalts muß in der Regel der Betroffene selbst Strafanzeige stellen, wenn es um Delikte wie Beleidigung und üble Nachrede geht. Wir haben allerdings noch keine Akteneinsicht. Das kann noch ein oder zwei Wochen dauern.

Proteste gegen neues Versammlungsrecht in Baden-Württemberg

das-neue-versammlungsrecht-kippen_bild_200Nach Bayern wird nun auch in Baden-Württemberg ein landeseigenes Versammlungsrecht eingeführt. Durch die sog. Föderalismusreform (die größte Grundgesetzänderung der letzten Jahre) können die Ländern nun eigene Versammlungsgesetze erlassen. Damit fällt nicht nur ein bundeseinheitliches Versammlungsgesetz fort, sondern es findet sogar (ähnlich wie bei den Polizeigesetzen der Länder) ein Wettstreit um das schärfste Gesetz statt.
Auch in Niedersachsen wird derzeit über ein eigenes Versammlungsgesetz diskutiert, andere Bundesländer werden folgen. Die Richtschnur hat dabei Bayern mit seinem quasi Versammlungsverbotsgesetz gespannt, an der sich die anderen Länder orientieren.

Am deutlichsten wird das am Beispiel der vorgesehenen, baden-württembergischen Regelung. Auf der Seite www.versammlungsrecht2009.de findet ihr eine Zusammenfassung des Gesetzes und einen Überblick über die Proteste gegen dessen Einführung. Verschiedene politische Gruppen, darunter der DGB, die VVN-BdA, die Linkspartei, der BUND, Attac, die Jusos, die Grüne Jugend, die DKP, die MLPD, mehrere linke und antifaschistische Gruppen sowie die Rote Hilfe haben sich schon gegen das Gesetzesvorhaben ausgesprochen.
Am 06.12.2008 wird es eine landesweite Demonstration gegen das neue Versammlungsgesetz in Stuttgart stattfinden. (Aktueller Aufruf mit allen unterstützenden Gruppen findet ihr hier.)

Ja zur Versammlungsfreiheit!
Für ein umfassendes Versammlungsrecht!




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