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Strasbourg: 4 Jahre Knast für Rostocker Genossen

anti-nato-solidaritaet_bild2_300Die beiden Rostocker Genossen, die seit April 2009 wegen des NATO-Gipfel-Protests in Frankreich in Untersuchungshaft gesessen haben, wurde jetzt von einem französischen Gericht zu je 4 Jahren Haft verurteilt worden.

Wir dokumentieren eine Pressemitteilung des Legal Team Strasbourg vom 17.11.2009:

Überaus hartes Urteil gegen NATO-Gipfelgegner in Strasbourg

Massives Vorgehen der Repressionsbehörden in Rostock gegen Friedensaktivisten

Mit einer überaus harten Haftstrafe von 4 Jahren, von der nur 1 Jahr zur Bewährung ausgesetzt wurde, ging der gestrige Prozess gegen 2 Rostocker Kriegsgegner vor dem Tribunal de Grande Instance in Strasbourg nach kurzer Verhandlungsdauer zu Ende. Den 18- und 21-jährigen wurde vorgeworfen, während der Demonstration gegen den NATO-Gipfel die Zollstation angezündet zu haben. Während der Tatverlauf selber unstrittig war, da die beiden zugaben, in einem anderen Gebäudeteil der schon brennenden Zollstation auch einen Brand gelegt zu haben, ging es bei der Beweisaufnahme um die Bewertung der Gesamtumstände. Dabei kam deutlich der Wille des Staatsanwaltes zum Ausdruck, hier ein hartes Urteil zu bekommen, um Kriegsgegner zu diskreditieren. So wurde ohne Angabe von Beweisen unterstellt, durch den Brand des Gebäudes seien Menschen in Gefahr gebracht worden.

Zum Zeitpunkt des Brandes befanden sich aber keine Personen im Gebäude. Tatsächlich nicht untersucht wurde die immer wieder gestellte Frage, warum damals die französische Polizei der Feuerwehr die Zufahrt zum Löschen verwehrte. Auch die Aussage des einen Angeklagten, dass die Jugendlichen keiner organisierten politischen Gruppe angehörten, wurde nicht zur Kenntnis genommen. Ebenso wenig, dass in dem Bus, in dem sie nach Strasbourg gereist waren und der vom Rostocker Friedensbündnis organisiert wurde, zudem noch während der Anreise für den explizit gewaltfreien Protest geworben wurde. Stattdessen erging sich der Staatsanwalt in Vermutungen, dass hinter der Tat der beiden Rostocker eine kriminelle Vereinigung steckte; mehrmals erwähnte er dabei das Phantom Black Block, um möglichst viel kriminelle Energie in die Situation hineinzudichten.

Das Legalteam ist entsetzt über dieses politisch motivierte Urteil und die einseitige Beweiswürdigung. Der Richter hat die Aussagen der Jugendlichen nicht berücksichtigt, die im schon brennenden Gebäude ein weiteres Holzteil mehr affektartig anzündeten; in einer für sie schwierigen Situation der direkten Wahrnehmung von eskalierender Polizeigewalt mit Tränengas. In der Schnelle konnten sie die Folgen nicht abschätzen und den eventuellen Vorwurf einer Brandstiftung in Betracht ziehen. In ihrem Schlussplädoyer bereuten sie ihre Tat, was aber auch im Urteil nicht berücksichtigt wurde. Wir haben den Eindruck, dass hier zwei junge Menschen die traumatisierende Erfahrung des Knastalltags erleben müssen und um ihre Ausbildungsstelle gebracht und aus der Abiturprüfung herausgerissen wurden, weil zwei Sündenböcke für die unpassenden Geburtstagsbilder des NATO Gipfels her mussten. Deren Leben und Zukunftsperspektiven werden für eine Tat beeinträchtigt, die unter nicht politisch motivierten Bedingungen, zumal bei Ersttätern, deutlich geringer bestraft würde.

Das Legal Team kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass dieses politische Urteil auch deswegen so hoch ausfiel, um der in diesem Fall gegen eine unbekannte kriminelle Gruppe ermittelnden Rostocker Staatsanwaltschaft im Nachhinein noch eine juristische Rechtfertigung für deren völlig überzogene Ermittlungsmethoden zu liefern. Derzeit lässt die Rostocker Staatsanwaltschaft Zwangsgeld verhängen, und droht einzelnen FriedensaktivistInnen mit Zwangshaft, um die Teilnehmerliste der Busreise nach Strasbourg zu bekommen. Nur mit einem möglicherweise hoch zu bestrafenden Anlassverfahren, dürfen solche Zwangsmassnahmen überhaupt eingesetzt werden. Offensichtlich will der Rostocker Oberstaatsanwalt Peter Lückemann das Verfahren in Strasbourg nutzen, um die linke Szene in Rostock zu durchleuchten. Dagegen gingen schon am Wochenende 500 Menschen in Rostock auf die Strasse. Am Donnerstag sind weitere Zeugenvernehmungen durch die Staatsanwaltschaft angesetzt.

Und hier die Pressemitteilung des Bundesvorstandes der Roten Hilfe zum Urteilsspruch:

Strasbourg – Politisches Urteil gegen Anti-NATO-Aktivisten!

Bei den Protesten gegen den NATO-Gipfel, der Anfang April in Strasbourg und Kehl stattfand, ging die Polizei insbesondere auf der französischen Seite mit brutaler Härte gegen DemonstrantInnen vor. Durch massive Tränengas- und Knüppeleinsätze wurden Hunderte von NATO-GegnerInnen verletzt, Dutzende wurden festgenommen. In mehreren Schnellverfahren, die eine sinnvolle Verteidigung praktisch unmöglich machen und sämtliche rechtsstaatlichen Grundsätze komplett über Bord werfen, wurden Haft- und Bewährungsstrafen verhängt, darunter auch gegen mehrere aus Deutschland stammende Aktivisten.

Nach mehreren Prozessen gegen zum Teil schon seit Monaten in U-Haft sitzende Aktivisten ging nun am 16.11.2009 vor dem Tribunal de Grande in Strasbourg der Prozess gegen zwei Rostocker zu Ende. Das Urteil: Jeweils eine Haftstrafe von vier Jahren, von der nur ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt ist.

Ihnen war vorgeworfen worden, während der Proteste gegen den mit massiver Staatsgewalt durchgesetzten NATO-Gipfel die Zollstation auf französischer Seite in Brand gesetzt zu haben. Obwohl den 18- und 21-Jährigen zu keinem Zeitpunkt nachgewiesen werden konnte, Urheber dieses Zollstationsbrandes gewesen zu sein, legte das Gericht bei der so genannten Beweisaufnahme den justiziellen Fokus auf die Bewertung der zum Tatzeitpunkt festzustellenden Gesamtumstände. Um daraus nach kurzer Verhandlungsdauer den Schluss zu ziehen, dass das von den beiden Angeklagten eingeräumte affektartige Anzünden eines Holzteils (im bereits brennenden Gebäude) Menschen in Gefahr gebracht habe. Zum Zeitpunkt des Brandes befanden sich aber keine Personen im Gebäude; außerdem verwehrte die französische Polizei der Feuerwehr die Zufahrt zum Löschen.

Bei diesem ganzen Schauprozess, der von einseitiger Beweiswürdigung geprägt war, ist mehrfach deutlich geworden, dass der politische, von höchster Stelle abgesegnete Wille, das bisher härteste Urteil zu sprechen, judikativ durchgesetzt werden sollte, um die linke GegnerInnenschaft zu imperialistischen Kriegen per se zu kriminalisieren und die Anti-NATO-Protestkultur als ganze zu diskreditieren. Besonders offensichtlich wurde dies in den verschwörungstheoretisch basierten Vermutungen des zuständigen Staatsanwalts, dass hinter der Tat der beiden Rostocker eine kriminelle Vereinigung stecke, bei der es sich um den „Black Block“ handle…

Die beiden Rostocker Genossen sind zwei weitere Sündenböcke, die der französische Staat braucht, um sich als Mitveranstalter des NATO-Jubiläumsgipfels nachträglich in ein besseres Licht rücken und sich fürderhin als Kontrollmacht präsentieren zu können, die die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung letzten Endes doch im Griff hat. Außerdem fiel dieses politische Urteil auch deswegen so hoch aus, „um der in diesem Fall gegen eine unbekannte kriminelle Gruppe ermittelnden Rostocker Staatsanwaltschaft im Nachhinein noch eine juristische Rechtfertigung für deren völlig überzogene Ermittlungsmethoden zu liefern. Derzeit lässt die Rostocker Staatsanwaltschaft Zwangsgeld verhängen und droht einzelnen FriedensaktivistInnen mit Zwangshaft, um die TeilnehmerInnenliste der Busreise nach Strasbourg zu bekommen.“ (aus der Presseerklärung des Legal Team)

Die Rote Hilfe ist entsetzt über dieses Gesinnungsurteil und fordert die sofortige Freilassung aller inhaftierten Aktivisten und die Einstellung aller noch laufenden Verfahren!

Wir werden der staatlichen Repression unsere stärkste Waffe entgegensetzen: die Solidarität.
Unterstützt die politischen Gefangenen und alle Angeklagten durch Öffentlichkeitsarbeit, Spenden und Soli-Aktionen!

Mumia Abu-Jamal: Macht euch bereit für die Notfallproteste!

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Sie wollen Mumia Abu-Jamal umbringen – wir alle gemeinsam können das verhindern!

Folgenden Aufruf hat die Rote Hilfe vor kurzem herausgegeben. Er ist als Flugblatt kostenlos bei der Roten Hilfe erhältlich, steht aber auch hier zum kostenlosen Download zur Verfügung:

in deutsch (Vorderseite / Rückseite)

in englisch
in spanisch
in farsi
in russisch
in ukrainisch

Seit 27 Jahren bereits sitzt der afro-amerikanische Journalist Mumia Abu-Jamal als politischer Gefangener im Todestrakt von Pennsylvania (USA). Sein Prozess und sein Urteil 1982 waren ein Muster an Rassismus und Klassenjustiz – der vorsitzende Richter verweigerte ihm das Geld für die Verteidigung und bezeichnete ihn als „N….r“, dem schlimmsten rassistischen Schimpfwort nach US-Standards. Der Staatsanwalt siebte sich eine Jury, die fast nur aus konservativen Weissen bestand und zeichnete dann vom Angeklagten das Bild eines eiskalten, linksradikalen Killers. In diesem von Rassismus und politischer Repression gekennzeichneten Prozess wurde der völlig chancenlose ehemalige Black Panther Pressesprecher zum Tode verurteilt. Die lebensfeindlichen Haftbedingungen im Todestrakt haben Mumia jedoch weder gebrochen noch zum Schweigen gebracht. Auch aus der Todeszelle gibt er nicht auf und schreibt gegen die Ungerechtigkeiten der kapitalistischen Gesellschaft.

Warum wir Mumia Abu-Jamal unterstützen:

Die Todesstrafe ist rassistisch: Mehr als die Hälfte aller InsassInnen in den Todestrakten der USA sind „Afro-Amerikaner“. Die Todesstrafe richtet sich gegen die Armen – mehr als 90% der Gefangenen sind arm. Mumia Abu-Jamals Fall ist einer von vielen. Er war arm und konnte sich keine wirkliche Verteidigung leisten. Er ist Afroamerikaner. Mumias Fall ist beispielhaft für Tausende. Dazu kommt: er ist politischer Aktivist und den Machthabenden ein Dorn im Auge. Mumia kämpft in all den Jahren nicht nur für seine Freiheit, sondern setzt sich unermüdlich ein – für die zum Tode verurteilten Menschen in den Todestrakten der Welt. Als „Voice Of The Voiceless“ (Stimme der Unterdrückten), wie er schon vorher wegen seiner Arbeit als Radiojournalist genannt wurde, gibt er Gefangenen und allen, die keine Zugang zu medialer Darstellung haben, eine Stimme und ein Gesicht.

Anfang April 2009 zeigte das höchste Gericht erneut, was in den USA bereits bei vielen als „Mumia-Ausnahme“ bekannt ist : jedes geltende Recht wird umgedeutet oder einfach ignoriert, wenn es der Absicht der Justiz und Politik im Weg ist, Mumia dafür zu bestrafen, dass er nicht klein bei gibt.

Der Oberste Gerichtshof der USA fand gerade mal zwei Worte, um diesen seit beinahe drei Jahrzehnten öffentlich bekannten Justizskandal um den politischen Gefangenen Mumia Abu-Jamal zu kommentieren: „Antrag abgelehnt“. Sie wollen Mumia also entweder hinrichten oder für den Rest seines Lebens im Knast begraben.

Nachdem also mit der Entscheidung im April 2009 endgültig abgesegnet wurde, dass ihm kein neues Verfahren gewährt wird, steht für den Herbst 2009 nur noch eine Entscheidung des höchsten US-Gerichts aus: ob das Todesurteil von 1982 bestätigt wird oder eine neue Jury darüber befinden soll, ob es in lebenslange Haft umgewandelt wird.

Die Staatsanwaltschaft von Philadelphia will Mumias Hinrichtung um jeden Preis und macht grossen Druck, um dieses Ziel zu erreichen. Nach Aussagen seines Anwalts R. Bryan befindet sich Mumia in der grössten Lebensgefahr seit seiner Festnahme 1981.

Schon zweimal haben weltweite Proteste die angeordnete Hinrichtung verhindern können (1995 und 1999) – nur eine breite internationale Protest- und Solidaritätsbewegung wird es auch diesmal fertig bringen können, dass der geplante staatliche Mord nicht durchgeführt werden kann.

Natürlich werden auch weiterhin alle möglichen rechtlichen Schritte von seinem Anwaltsteam ausgeschöpft, um ihn vor der Hinrichtung zu retten. Doch unabhängig von der juristischen Lage haben Mumia selbst, seine Verteidigung, sowie auch die weltweiten UnterstützerInnen immer wieder klar gesagt, dass politische Verfahren eben nicht im Gerichtssaal, sondern vor allem auf der Strasse gewonnen werden.

Die Solidaritätsbewegung in den USA versucht derzeit, politischen Druck auf die Obama-Regierung zu entwickeln. Natürlich ist allen klar, dass genau wie von der rassistischen US-Justiz auch von der Regierung keine Fairness gegenüber politischen Gefangenen zu erwarten ist. Trotzdem will die Bewegung in den USA die Regierung öffentlich in die Verantwortung nehmen und sie gerade in Bezug auf ihre (hohlen) Wahlversprechen von „Change“ (=Veränderung/Wandel) auf ihre Haltung zum Rassismus in den Gerichten zu einer Stellungnahme zwingen. Ausdruck findet das u.a. in der Forderung der grossen Bürgerrechtsorganisation NAACP nach einer „Civil Rights Investigation“ – einer Untersuchung durch die Regierung über den Rassismus in der Justiz am Beispiel von Mumia Abu-Jamals Fall.

Was kann die weltweite Solidaritätsbewegung dazu beitragen, den Forderungen der US-AktivistInnen Nachdruck zu verleihen? Wie können wir von hier den politischen Druck auf die Obama-Regierung erhöhen?

Schreibt Mumia in den Knast!

Es ist wichtig, dass Mumia möglichst viel Post aus vielen verschiedenen Ländern erhält. Da sämtliche Post an ihn von den Behörden kontrolliert wird, bedeutet jeder gefüllte Postsack an ihn eine stille Protestkundgebung, die von Justiz und Regierung registriert wird. Damit können wir ihnen zeigen, dass Mumia Abu-Jamal auch nach 27 Jahren Isolationshaft im Todestrakt nicht vergessen ist und dass wir genau wissen und beobachten, was die Gerichte vorhaben.

Es gibt zahlreiche weitere gute Vorschläge wie Mumia individuell geholfen werden kann. Es ist jedoch klar, dass wir gemeinsame starke Proteste brauchen werden, sollte die rassistische US-Justiz es wagen, die Todesstrafe gegen Mumia erneut in Kraft zu setzen.

Bundesweite Demonstration bei Todesstrafe

Die Rote Hilfe e.V. ruft gemeinsam mit den zahlreichen Mumia-UnterstützerInnengruppen und Bündnissen dazu auf, am letzten Samstag vor einem möglichen Hinrichtungstermin eine bundesweite Demonstration in Berlin für das Leben und die Freiheit von Mumia Abu-Jamal sowie für die Abschaffung der Todesstrafe durchzuführen. Im Unterschied zu 1995 und 1999, als die beiden damals gegen Mumia angesetzten Hinrichtungstermine durch ein Zusammengehen von gerichtlichen Einsprüchen seitens der Verteidigung und Protesten der weltweiten Solidaritätsbewegung erfolgreich verhindert werden konnten, kommt es diesmal vor allem auf Massenproteste vor den US Botschaften und anderen US-Einrichtungen in aller Welt an, denn auf der juristischen Ebene werden wir die Hinrichtung – anders als in den 1990er Jahren – nicht stoppen oder aufhalten können, da der Weg vor die Berufungsgerichte versperrt ist.

„Mumia 3+12″

Sollten US Justiz und Politik ihre Todesdrohung gegen Mumia wirklich in die Tat umsetzen wollen, hat die FREE MUMIA Bewegung darüber hinaus einen dezentralen Aktionstag ausgerufen. So sollen Sprüspruch am 3. Tag nach der Bestätigung des Todesurteils um 12 Uhr (oder auch später) Einrichtungen der US Regierung sowie von US-amerikanischen Konzernen Ziel von Protesten und Aktionen des zivilen Ungehorsams sein.

Niemand weiss, wann genau eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs über die Vollstreckung des Todesurteils oder lebenslange Haft gegen Mumia fallen wird. Aber ab dem 5. Oktober 2009 kann sie fallen. Sollte es eine Bestätigung des Todesurteils geben, wird möglicherweise nur wenig Zeit bleiben, bis der Gouverneur von Pennsylvania den Hinrichtungsbefehl unterzeichnet und einen Hinrichtungstermin anordnet. Wenn wir uns erst dann über Widerstand gegen diesen staatlich angekündigten Justizmord Gedanken machen, wird es zu spät sein. Wenn die Vorbereitungen aber bereits jetzt beginnen, entwickelt sich auch der notwendige politische Druck schon jetzt! – worauf warten wir also?

Ohne Euch wird es nicht laufen:
Organisiert die Notfallproteste: Werdet laut, werdet aktiv!

Sobald eine Hinrichtung angesetzt ist, muss alles ganz schnell gehen, müssen massenhafte Proteste durchgeführt, muss dafür schon alles vorbereitet sein. Nur sollte allen klar sein, dass eine solche Mobilisierung die Unterstützung und Beteiligung von vielen tausend Menschen benötigt. Daher appellieren wir an alle:

Macht den Kampf für das Leben und Freiheit von Mumia Abu-Jamal und für die Abschaffung der Todesstrafe zu Eurer Sache!

Vom Ausgang des Verfahrens hängt nicht allein das Leben Mumia Abu-Jamals ab. Es wird ein entweder positives oder negatives Signal – für den Kampf gegen die Barbarei der Todesstrafe – weltweit – sein. Es geht hier also nicht nur um das Leben eines Einzelnen sondern um die Abschaffung der Todesstrafe generell und um die Freiheit der politischen Gefangenen – weltweit.

Sollte es bis zum Winter noch keine Entscheidung vom Gericht geben, hat die Free Mumia Bewegung bereits jetzt an Mumias 28. Haftjahrestag, dem 9. Dezember 2009 einen weltweiten Aktionstag für seine Freiheit ausgerufen.

Für das Leben und die Freiheit von Mumia Abu-Jamal!

Kein Staat hat das Recht, Gefangene zu ermorden – weg mit der Todesstrafe überall!

Freiheit für Leonard Peltier!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Baut die Bewegung auf!

„Mumia 3 + 12″ dezentraler Aktionstag am 3 Tag nach Bekanntgabe eines Hinrichtungsbefehls um 12.00 Uhr (oder später)

Bundesweite Demonstration zur US-Botschaft:
am letzten Samstag vor geplanter Hinrichtung!
14.00 Uhr / Oranienplatz / Berlin
Achtet auf Ankündigungen! Verbreitet Ankündigungen weiter!

YES WE CAN – FREE MUMIA – ABOLISH THE DEATH PENALTY!

Bundesweite Mumia-Infotour: Kein Sommerloch im Kampf für das Leben und die Freiheit von Mumia Abu-Jamal!

mumia-info-tour-2009_bild_300Wir dokumentieren den gemeinsamen Aufruf der Roten Hilfe und des Berliner FREE MUMIA Bündnisses:

Seit 27 Jahren bereits sitzt der afro-amerikanische Journalist Mumia Abu-Jamal als politischer Gefangener im Todestrakt von Pennsylvania (USA). Sein Prozess und sein Urteil 1982 waren ein Muster an Rassismus und Klassenjustiz – der vorsitzende Richter verweigerte ihm das Geld für die Verteidigung und nannte ihn einen Nigger, der Staatsanwalt wählte sich eine Jury, die fast nur aus konservativen Weißen bestand und zeichneten dann vom Angeklagten das Bild eines eiskalten, linksradikalen Killers. In diesem von Rassismus und politischer Repression gekennzeichneten Prozess wurde der völlig chancenlose ehemalige Black Panther Pressesprecher zum Tode verurteilt. Die lebensfeindlichen Haftbedingungen im Todestrakt haben Mumia jedoch weder gebrochen noch zum Schweigen gebracht. Auch aus der Todeszelle gibt er nicht auf und schreibt gegen die Ungerechtigkeiten der kapitalistischen Gesellschaft. Er kämpfte in all den Jahren nicht nur für seine Freiheit, sondern setzt sich unermüdlich ein – für die „im Namen Gottes“ zum Tode verurteilten Menschen in den Todestrakten der Welt. Aus gutem Grund ist Mumia deshalb auch als „Voice of the voiceless“ (Stimme der Stimmlosen) bekannt. Mumias Fall ist beispielhaft für Tausende. Jetzt ist Mumias Leben erneut bedroht. Anfang April 2009 zeigte das höchste Gericht erneut, was in den USA bereits bei vielen als „Mumia-Ausnahme“ bekannt ist: jedes geltende Recht wird umgedeutet oder einfach ignoriert, wenn es der Absicht der Justiz und Politik im Weg ist, Mumia dafür zu töten, dass er nicht klein bei gibt. Nach Aussagen seines Anwalts R. Bryan befindet sich Mumia in der lebensgefährlichsten Lage seit seiner Festnahme 1981. Mumia hat stets seine Unschuld beteuert: Alle möglichen rechtlichen Schritte werden von seinem Anwaltsteam ausgeschöpft, um ihn vor der Hinrichtung zu retten. Doch unabhängig von der juristischen Lage haben Mumia selbst, seine Verteidigung wie auch die weltweiten Unterstützer_innen immer wieder klar gesagt, dass politische Verfahren eben nicht nur im Gerichtssaal, sondern vor allem auf der Straße zu gewinnen sind. Schon zweimal haben weltweite Proteste die angeordnete Hinrichtung verhindern können (1995 und 1999) – nur eine breite internationale Protest- und Solidaritätsbewegung wird es auch diesmal fertigbringen können, daß der geplante staatliche Mord nicht durchgeführt werden kann.
Für Mumias Unterstützungsbewegung ergeben sich daraus folgende Schlüsse: Es gilt jetzt erneut Mumias Leben zu retten und einem jederzeit möglichen Hinrichtungsbefehl entgegenzuarbeiten. Erste Mobilisierungen laufen bereits, es gibt aber auch Fragen, die sich alle selbst stellen können und sollten: Wie weit möchten sich die vielen Interessierten an dem Fall selbst einbringen?
Es gibt zahlreiche Vorschläge wie Mumia individuell geholfen werden kann. Aber wir brauchen gemeinsame starke Proteste, sollte die rassistische US-Justiz es wagen, die Todesstrafe gegen Mumia erneut in Kraft zu setzen. Nur wissen wir, dass eine solche Mobilisierung die Unterstützung und Beteiligung von vielen tausend Menschen benötigt. Darüber und über konkrete Handlungsoptionen soll es bei der Veranstaltung hauptsächlich gehen.
Auf der Infotour werden wir über Mumias aktuelle Situation im Kampf um seine Freiheit und sein Leben berichten, aber auch die gesellschaftlichen Motive benennen, die für das Schicksal der derzeit 2,3 Millionen Gefangenen in den USA verantwortlich sind. Weitere Themen sind die
Auswirkungen der Sklaverei, der Zwangsarbeit, der sog. Gefängnisreformen und des tief verwurzelten Rassismus in den USA. Besonderes Augenmerk wird dabei auf dem gefängnisindustriellen Komplex sowie der pausenlos angewandten Todesstrafe liegen. Es werden Ausschnitte aus dem Film: „In Prison My Whole Life“ als Ergänzung gezeigt.

Kein Staat hat das Recht, Gefangene zu ermorden! Informiert Euch und andere, werdet laut, werdet aktiv – Achtet auf Ankündigungen!

Wie können wir gemeinsam den angedrohten Justizmord verhindern?
Welche Erfahrungen und Unterschiede gibt es zu früheren Abschnitten im Kampf um Mumias Leben und Freiheit?
Darüber und auch praktische Schritte wollen wir mit Euch im Anschluss diskutieren.

SOLIDARITÄT IST EINE WAFFE!
Nutzen wir sie!

Die Infotour wird gemeinsam von der Roten Hilfe e.V. und dem Berliner FREE MUMIA Bündnis durchgeführt.

Bildungsstreik 2009: Kurzer Blick auf die Repression und die Arbeit des AK Antirepression

Der Bildungsstreik vom Juni, an dem 230-250.000 Menschen (v.a. SchülerInnen und StudentInnen) teilnahmen, ist mittlerweile vorbei und es werden schon neue Bildungsproteste für den Herbst geplant.
Beim bundesweiten Bildungsstreik gab es wieder je nach Region ein unterschiedlich repressives Vorgehen von Polizei und Verwaltung. In verschiedenen Städten (z.B. Sigmaringen, Bergisch-Gladbach, Regensburg, Frankfurt/Main) kam es zum (rechtswidrigen) Einschluß von SchülerInnen in den Klassenräumen, in Karlsruhe wurden SchülerInnen-Demonstrationen verboten, in anderen Orten (z.B. Hamburg, Essen, Frankfurt/Main, Nürnberg, Berlin) griff die Polizei die Demonstrationen an und nahm Leute fest bzw. in Gewahrsam. Überhaupt Berlin: Nachdem die Polizei dort schon nach dem letzten SchülerInnenstreik Fahndungsplakate herausgab, stürmte sie am 18.05.2009, wenige Wochen vor dem Streik, sogar eine Pressekonferenz der BildungsstreikorganisatorInnen.

Mittlerweile haben einige Polizeidirektionen (so u.a. die Polizei Düsseldorf) auch schon angefangen, Briefe an TeilnehmerInnen der Streikaktionen zu versenden. In den Anschreiben wird mitgeteilt, daß Ermittlungsverfahren wegen der landesweiten Bildungsstreik-Demonstration am 20. Juni 2009 in Düsseldorf eingeleitet werden. Verbunden mit den Vorwürfen ist der Hinweis, sich zu den Vorwürfen zu äußern. – Wir weisen an dieser Stelle noch einmal dringend darauf hin, daß niemand verpflichtet ist, auf diese Schreiben zu reagieren, geschweige denn zu antworten. Es ist nicht das erste Mal, daß mittels solcher Schreiben gerade jüngere Leute (z.B. SchülerInnen, die noch bei ihren Eltern wohnen) eingeschüchtert werden sollen. Die Rote Hilfe Ortsgruppe Möchengladbach-Düsseldorf-Neuss bietet in Kooperation mit dem Referat für politische Bildung des AStA der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf Rechtsberatung für alle an, die solche Anschreiben erhalten haben und nun unsicher sind, was sie denn tun sollen.
Solltet ihr ebenfalls entsprechende Anschreiben erhalten, meldet euch bitte bei der nächstgelegenen Rote Hilfe Ortsgruppe oder (falls es keine nahegelegene Ortsgruppe gibt) beim Bundesvorstand der Roten Hilfe, wo ihr Hilfe und Unterstützung erhaltet.

Der AK Antirepression des Bildungsstreikbündnisses dokumentiert und bearbeitet weiterhin die Repressionsvorfälle. Auf der bundesweiten Bildungsstreik-Seite schreibt der AK Antirepression:

„In der aktuellen Krisensituation des Kapitalismus und angesichts der Verschärfung von Widersprüchen innerhalb der Gesellschaft, reagiert der Staat empfindlich auf soziale Proteste, zu denen auch die Forderung nach „freier Bildung für Alle“ gehört.

Als Reaktion auf die Kritik bzw. das Infragestellen herrschender Verhältnisse wird Protest kriminalisiert und Willens- sowie Meinungsäußerung durch Repressionen und Sanktionen unterdrückt. Damit wir unsere Forderungen gemeinsam und kämpferisch in die Öffentlichkeit tragen können, brauchen wir den eigenen Schutz gegenüber staatlichen Behörden, Polizei, (Hoch-)Schulen und Justiz.

Warum die Zusammenarbeit mit anderen Rechtshilfestrukturen?

Da sich der AK Antirep keineswegs mit etwas völlig Neuem oder noch nie da Gewesenem beschäftigt, ist es auch selbstverständlich, dass wir mit Strukturen zusammenarbeiten, die bereits Erfahrungen gesammelt und infrastrukturelle Möglichkeiten aufgebaut haben.

Natürlich ist eine effektive Antirep-Arbeit auf die Kooperation mit Strukturen vor Ort angewiesen, wie zum Beispiel mit Bunte und Rote Hilfe-Gruppen sowie Ermittlungsausschüssen (EAs). Zusätzlich stehen wir im Austausch mit publizierenden und/oder beratenden Organisationen wie dem bündnis für politik- und meinungsfreiheit (bpm), dem Republikanischen Anwaltsverein (RAV), den Arbeitskreisen kritischer Jurist_innen (AKJ), Gewerkschaften und vielen mehr …

Wir arbeiten mit der Roten Hilfe e.V. (RH) zusammen, einer linken, strömungsübergreifenden Solidaritätsorganisation, bei der wir ein bundesweites Spendenkonto eingerichtet haben, denn Solidarität kostet Geld:

Konto: Rote Hilfe e.V. Göttingen
Konto-Nr.: 13 50 20
BLZ: 250 500 01
Bank: Sparkasse Göttingen
Verwendungszweck: Bildungsproteste (bitte bei jeder Überweisung angeben!)

Außerdem empfehlen wir Euch einen Beitritt zur RH, da diese bundesweite Solidaritätsorganisation kontinuierliche Rechtshilfearbeit ermöglicht und von Repression Betroffene finanziell, juristisch und politisch unterstützt. Dabei versteht sich die RH weder als Rechtsversicherung noch als karitative Einrichtung, sondern arbeitet politisch gegen staatliche Repression.“


Dieser Empfehlung können wir uns nur anschließen!

Wir dokumentieren nachfolgend eine Presseerklärung des Bundesvorstands der Roten Hilfe vom 22.06.2009:


Staatliche Repressionsmaßnahmen gegen Bildungsproteste

In der vorangegangenen Woche haben sich in der BRD mehrere Zehntausend SchülerInnen, Studierende und andere im Bildungsbereich tätige Menschen an Veranstaltungen und Aktionen für eine grundlegende Alternative zum jetzigen Bildungssystem beteiligt. Den öffentlichkeitswirksamen Kulminationspunkt bildeten hierbei die in insgesamt 80 Städten stattfindenden Demonstrationen, an denen am 17. Juni 2009 fast 250.000 Personen teilnahmen. Den zunehmend auf kapitalistische Verwertung ausgerichteten Prozessen im marktwirtschaftlich konfigurierten Bildungsbereich sollte bundesweit mit massenhaftem und legitimem Protest begegnet werden.

Aber nicht überall konnten die Proteste problemlos, also frei von staatlichen Unterdrückungs- oder Verhinderungsmaßnahmen durchgeführt werden. Vielerorts wurden die Demonstrationen durch massive polizeiliche Auflagen behindert, und es kam zu extremen Einsätzen gegen AktivistInnen: In einer Nürnberger Schule beispielsweise setzte eine Spezialeinheit der Polizei Pfefferspray ein, um Jugendliche am Demonstrieren zu hindern; in Stuttgart wurde eine Bildungsstreikparty gewaltsam aufgelöst; in Hamburg wurden sechs 14-Jährige vorübergehend festgenommen. Darüber hinaus gab es hartes polizeiliches Vorgehen gegen friedliche Blockaden, symbolische Bank„überfälle“ oder Institutsbesetzungen. Momentan sind mehrere Ermittlungsverfahren bekannt, die gegen BesetzerInnen oder DemonstrationsanmelderInnen laufen – wegen Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung oder Verstoßes gegen Demoauflagen. In Heidelberg, wo ab Mittwoch (17.06.2009) von bis zu 200 AktivistInnen der in der Alten Universität untergebrachte Amtssitz der Unispitze besetzt wurde, nahm Rektor Eitel auf massiven öffentlichen Druck hin die Anzeigen gegen die verbliebenen 112 BesetzerInnen wieder zurück, die er von der Polizei am Samstagmorgen hatte aus dem Gebäude tragen lassen. Auch die Schulleitungen beteiligten sich am staatlichen Kampf gegen die Proteste und hinderten ganze Schulklassen durch Einsperrung an der Wahrnehmung ihrer Demonstrationsfreiheit.

Unsere linke Solidaritätsorganisation, die bereits im Vorfeld des Bildungsstreiks notwendige Aufklärungsarbeit im bewussten Umgang mit staatlicher Unterdrückung geleistet hat, fordert die Behörden, die Ordnungsämter, die Staatsanwaltschaften, die Schulen und die Universitäten dazu auf, alle Ermittlungsverfahren oder sonstigen repressiven Maßnahmen zurückzunehmen und den AktivistInnen Straffreiheit zu gewähren.

Alle, die im Rahmen der Proteste gegen ein auf Wettbewerb und Marktinteressen ausgerichtetes Lernen ins Visier staatlicher Ermittlungsbehörden geraten sind oder in Folge ihres politischen Engagements an Schulen und Universitäten unter Repressalien zu leiden haben, können sich an die Rote Hilfe, den AK Antirepressionsarbeit im Bildungsstreik 2009 oder andere linke Antirepressionsorganisationen wenden. Außerdem existiert nach wie vor ein Spendenkonto bei der Roten Hilfe, auf das unter dem Stichwortt „Bildungsproteste“ eingezahlt werden kann.

Gegen staatliche Repression!
Für freie Meinungsbildung!

Berufsverbot: Baden-Württemberg muß Schadensersatz zahlen

berufsverbot_bild_300.jpgGestern hat das Rote Hilfe Mitglied Michael Csaszkóczy, gegen den das Land Baden-Württemberg 2004 ein politisches Berufsverbot erwirken wollte, vor dem Landgericht Karlsruhe einen Schadensersatzsprozeß gewonnen. Michael erhält nun aus der Landeskasse über 32.000 EUR an Schadensersatz. Das Geld wiegt natürlich nur bedingt die Stigmatisierung und den jahrelangen Prozeßnerv und die Soliarbeit auf, Jahre, in denen Michael seinem Lehrerberuf nicht nachgehen konnte. Mittlerweile ist Michael als Lehrer tätig. Wir gratulieren ihm zu dem positiven Ausgang der Schadensersatzklage und danken an dieser Stelle auch noch einmal allen, die sich aktiv gegen das Berufsverbot eingesetzt haben. Es war ganz wichtig, diesen Berufsverbotskampf durch alle Instanzen durchzuboxen, denn damit konnte die (Wieder-)Einführung von Berufsverboten vorerst erfolgreich verhindert werden.

Wir dokumentieren eine aktuelle Pressemitteilung des Bundesvorstandes der Roten Hilfe vom 29.04.2009:


Berufsverbote sind keine Betriebsunfälle!

In seinem gestern Morgen verkündeten Urteil zum Berufsverbotsfall Michael Csaszkóczy hat das Landgericht Karlsruhe im hoffentlich nunmehr beendeten Schadensersatzprozess deutlich gemacht, dass das baden-württembergische Kultusministerium hinsichtlich seines Verhaltens gegenüber dem Heidelberger Realschullehrer „schuldhaft“ gehandelt habe und somit zur Wiedergutmachung des entstandenen materiellen Schadens verpflichtet sei. Bereits der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte die staatliche Repressionsmaßnahme, diesem linken Lehrer wegen seines Engagements in der vom Verfassungsschutz als „linksextremistisch“ eingestuften „Antifaschistischen Initiative Heidelberg“ (AIHD) jahrelang die Ausübung seines Berufes zu verweigern, als grundrechtswidrig verurteilt. Nun hat die für Amtshaftungsklagen zuständige Zweite Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe der an sie gerichteten Klage stattgegeben und ihm 32.777,20 EUR zugesprochen.

Anfang 2004 sah das alles noch anders aus. Damals machte das kultusministeriell zuständige, mit Informationen des Inlandsgeheimdienstes gefütterte und von der heutigen Bundesbildungsministerin Annette Schavan protegierte Verwaltungsgericht deutlich, dass es an einer Reanimation der Berufsverbotspraxis interessiert sei, die für die 1970er Jahre so prägend war, weil damals in der BRD über 100.000 Menschen davon betroffen waren. Während diese Maßnahme in einer von der Blockkonfrontation zwischen Ost und West dominierten politischen Gesellschaftssituation von staatsnahen Kräften noch als „Unterwanderungs- oder Indoktrinationsgefahr“ durch eine starke Linke bezeichnet werden konnte, haben sich die Umstände nun umfassend gewandelt. Schließlich können selbst konservative Gruppierungen solche Gefahrenszenarien heute nicht mehr vermitteln, ohne unglaubwürdig zu erscheinen.

Das Verwaltungsgericht wurde durch seine Entscheidung zum Vollstrecker einer auf dem Boden staatsideologischer Prämissen urteilenden Gesinnungsjustiz, bei der das immerwährende Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des verfassten Regierungssystems in eine vollständige Entpolitisierung des BeamtInnentums transformiert werden sollte. Das hätte bdeutet, dass vor allem LehrerInnen kein außerparlamentarisches oder nicht-staatliches antifaschistisches Engagement an den Tag legen dürften, eben weil sie als LehrerInnen in ihrer Rolle als FormerInnen staatshörigen Nachwuchses aufgehen müssten. Ob sie sich dabei individuell in strafrechtlich relevantes Gewässer begeben hätten oder „nur“ Mitglieder von Gruppierungen gewesen wären, die vom Verfassungsschutz (VS) beobachtet werden, würde keine Rolle spielen. Die Zugehörigkeit zu einer vom VS als bedrohlich eingestuften Gruppierung, der über breite Vernetzung bundesweite Bedeutung zugeschrieben wird (wie damals der DKP), sollte ausreichen.

Das damalige Urteil sollte als Aufforderung an unseren langjährigen Genossen Michael verstanden werden, politisch abzuschwören, sich endlich zu einem „wehrhaften Demokraten“ zu entwickeln, alle Mitgliedschaften in linken Organisationen aufzukündigen und ein „guter Deutscher“ zu werden. Dieses Kalkül ist nicht aufgegangen. Im Gegenteil: Michael ist seit fast zwei Jahren Realschullehrer in Eberbach, das Land hat nun die Rechnung für den „Betriebsunfall“ quittiert bekommen und darf sich nun auch ganz offiziell schuldhaftes Verhalten vorwerfen lassen.

Diese Schuldzuweisung an das Land ist nicht nur als Erfolg für Michael zu bewerten, sondern eben als Erfolg für alle GenossInnen, die von Berufsverboten oder Betriebsrepression betroffen sind. Sie belegt, dass man sich nicht von seiner Meinung oder seinem politischen Engagement distanzieren muss, nur weil ein so genannter Rechtsstaat, sein Repressionsapparat oder seine VertreterInnen in Behörden und Ämtern es so wollen.

Aber damit ist es nicht getan. Auch in Zukunft wird sich die Rote Hilfe für betroffene GenossInnen einsetzen, sowohl für die aktuell Betroffenen, als auch für die nicht statt gefundene Rehabilitierung oder Wiedergutmachung für die Opfer der Berufsverbotspraxis der BRD aus den 1970er und 1980er Jahren. Ziel ist weiterhin die Verbannung der gesetzlichen Grundlage für solche Berufsverbote aus den Gesetzbüchern sowie die Abschaffung jeglicher Geheimdienste in der BRD.

Mathias Krause für den Bundesvorstand der Roten Hilfe

Pressemitteilung der Roten Hilfe zum NATO-Gipfeltreffen

Wir dokumentieren nachfolgend eine Presseerklärung des Bundesvorstandes der Roten Hilfe vom 17.04.2009 zur Repression während des und nach dem NATO-Gipfeltreffen.
Derzeit wird versucht, die Solidarität für die Gefangenen in Frankreich zu organisieren. In den kommenden Wochen sollen weitere Schnellverfahren (also Gerichtsverhandlungen ohne echte Verteidigungsmöglichkeiten) gegen AntimilitaristInnen anstehen.

Auf linksunten.indymedia.org findet sich ein lesenswertes Communiqué des Convergence Center Freiburg als Gipfelauswertung.
Aktuelle Beiträge zur Solidarität mit den antimilitaristischen Gefangenen findet ihr u.a. auf breakout.blogsport.de (Seite der Soligruppe Dresden und Soligruppe Berlin).

Hier aber erst einmal die Pressemitteilung unseres Bundesvorstandes:


Der NATO-Gipfel der Repression!

Beim grenzüberschreitenden Versuch der staatlichen Repressionsorgane, den NATO-Jubiläums-Gipfel in Strasbourg und Baden-Baden weiträumig und total von den zahlreichen linken KritikerInnen abzuschotten, ist es mehrere Tage lang zur behördlich koordinierten Außerkraftsetzung rechtsstaatlicher Schutzstandards und bürgerlicher Freiheitsrechte gekommen. Bereits im Vorfeld des Anfang April stattfindenden Gipfels wurden bundesweit Meldeauflagen erteilt, Hausdurchsuchungen durchgeführt und vermehrt Anwerbeversuche des Verfassungsschutzes gestartet. Zahllose Aus- und Einreiseverbote, rigide Kontrollen an Raststätten oder Bahnhöfen und permanente Polizeiangriffe auf das Widerstandscamp in Strasbourg sollten dann ein Übriges tun.

Und nachdem es im Rahmen der linken Proteste gegen den NATO-Gipfel, an dem schließlich fast 30 RegierungsvertreterInnen aus aller Welt teilgenommen haben, bereits am Rande der Demonstration „Make Militarism History“ in Freiburg am 30. März 2009 zu massiven staatlichen Repressionsmaßnahmen in Form von schikanösen Kontrollen, kurzzeitigen Ingewahrsamnahmen und martialischer Polizeipräsenz gekommen war, setzte sich das behördliche Bemühen, jeglichen Protest gegen das 60 Jahre alte Militärbündnis bereits im Keim zu ersticken, in den Tagen darauf fort.

Angesichts des „größten Polizeieinsatzes in der Geschichte des Landes Baden-Württemberg“ (Innenminister Heribert Rech) und aufgrund juristischer Schikanen, umfangreicher Vorkontrollen und rigoroser Grenzschließungen konnte die linke Bündnisdemonstration am 3. April in Baden-Baden so klein gehalten werden, dass der Wanderkessel, in den sie von den Einsatzbehörden vor Ort verwandelt wurde, nur noch das „Tüpfelchen auf dem i“ war. Aber selbst als es fast 7000 Menschen gelang, sich am 04. April 2009 zu einer Anti-NATO-Demonstration in Kehl zusammenzufinden, um gemeinsam über den Rhein nach Strasbourg zu ziehen und sich dort den etwa 20000 DemonstrantInnen anzuschließen, sollte es zu einer Behinderung und Unterbindung von politischem Protest seitens der Behörden kommen. Die Brücke über den Rhein wurde einfach gesperrt, weil es dieser Demo laut Polizei nicht zugemutet werden konnte, „direkt ins brennende Strasbourg zu laufen“. In Strasbourg selbst war es ab den frühen Morgenstunden dieses Samstags immer wieder zu einer direkten Umsetzung der Sarkozyschen „Hochdruckreinigungspolitik“ gekommen, die in diesem Falle darin bestand, linke Versammlungen jeglicher Couleur mit Tränengas, Schockgranaten, Gummigeschossen, Pfefferspray, Hubschraubern und Wasserwerfern anzugreifen. Während der Einsatz von Gas im Krieg verboten ist, wird es staatlicherseits gegen politische AktivistInnen ebenso benutzt wie andere gefährliche Waffen: Die tennisballgroßen Gummigeschosse sind sehr schmerzhaft und verursachen große Hämatome. Indem die französische Polizei diese gezielt auf Augenhöhe abschoss, nahm sie den möglichen Verlust des Augenlichts bei DemonstrantInnen billigend in Kauf. Schockgranaten, die die Einsatzkräfte in großen Mengen und zeitweilig fast im Sekundentakt abfeuerten, zielen darauf ab, in größeren Menschenansammlungen Massenpanik und Orientierungsverlust auszulösen. Viele KriegsgegnerInnen erlitten Langzeithörschäden durch die ohrenbetäubenden Explosionen oder Splitterwunden im Gesicht und am Körper durch herumfliegende Aluminiumfragmente der Granaten. Viele „OrdnungshüterInnen“ griffen auch zu unkonventionelleren Waffen, indem sie beispielsweise den Protestzug von einem Bahndamm aus mit Steinen angriffen. Daneben wurden auch an verschiedenen Orten polizeiliche „agents provocateurs“ dabei beobachtet, wie sie in „Black-Block“-Kleidung die Auseinandersetzungen anheizten und sich danach an der brutalen Festnahme von linken DemonstrantInnen beteiligten. Die Polizei agierte während der Proteste völlig entfesselt und sah in jeder Aktivistin, in jedem Aktivisten eine Terroristin, einen Terroristen „ultralinker und anarcho-autonomer Couleur“.
Schließlich wurde ein großer Teil der DemonstrationsteilnehmerInnen auf einer Insel im Osten der Stadt zusammengepfercht und dort mit sämtlichen polizeilichen Mitteln so lange terrorisiert, bis die Situation eskalierte.
Am Ende der Anti-NATO-Proteste waren fast 300 Menschen in Gewahrsam genommen und zahlreiche Personen schwer verletzt worden. Tausende wurden durch die Polizei – zumeist durch die massiven Tränengaseinsätze – verletzt. Eine Vielzahl von AktivistInnen wurde mit Verfahren überzogen. Auf französischer Seite gab es bereits erste Schnellverfahren und Urteile. So wurden zwei deutsche Staatsbürger am 06. April 2009 in Schnellverfahren, bei denen es keine Beweisaufnahme gab, jeweils zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung und fünf Jahren Einreiseverbot verurteilt. Ein anderer Deutscher hat drei Monate auf Bewährung bei ebenfalls fünf Jahren Einreiseverbot nach Frankreich aufgebrummt bekommen. Gegen neun weitere Gefangene, die die Schnellverfahren abgelehnt haben, wird es in den nächsten Wochen Prozesse geben.
Die Rote Hilfe hofft weiterhin, dass das Kalkül der staatlichen Repressionsorgane, mit solchen drakonischen Maßnahmen die Einschüchterung für zukünftige Mobilisierungen zu verschärfen und permanent einen unerträglichen „rechtswidrigen Überwachungsdruck“ aufzubauen, der politisches Handeln lähmen soll, nicht aufgehen wird. Repressionstechnisch steht hinter diesem martialischen Vorgehen letztendlich die möglichst lückenlose Behinderung und Unterbindung von politischem Protest – Protest, der legitim ist in all seinen Ausdrucksformen. Die Rote Hilfe wird alles in ihren Kräften Stehende tun, um dem Abbau des Demonstrationsrechts und der Versammlungsfreiheit und der Einschränkung der Bewegungsfreiheit etwas entgegenzusetzen.

Solidarität mit den verhafteten GenossInnen!

Mathias Krause für den Bundesvorstand

NATO-Gipfel: Repression am laufenden Band

Der NATO-Gipfel und die Proteste gegen selbigen haben begonnen. Wir werden nicht über alle Repressionsmaßnahmen an diesem Wochenende ausgiebig berichten können, deswegen verweisen wir auf entsprechende Infoseiten:
Aktuelle Infos zum NATO-Gipfel-Protest finden sich u.a. auf Indymedia Deutschland, Indymedia Linksunten, natogipfel2009.blogsport.de, sowie der No-NATO-Sonderseite der jungen Welt.

Wir dokumentieren eine Pressemitteilung des Rote Hilfe Bundesvorstands vom 02.04.2009:


Massive staatliche Repression im Vorfeld des NATO-Gipfels in Strasbourg, Baden-Baden und Kehl

Nachdem es im Rahmen der linken Proteste gegen den diesjährigen NATO-Jubiläums-Gipfel in Strasbourg, Baden-Baden und Kehl, an dem fast 30 RegierungsvertreterInnen aus aller Welt teilnehmen werden, bereits am Rande der Demonstration „Make Militarism History“ in Freiburg am Montagabend zu staatlichen Repressionsmaßnahmen in Form von schikanösen Kontrollen, kurzzeitigen Ingewahrsamnahmen und martialischer Polizeipräsenz gekommen war, setzte sich das behördliche Bemühen, jeglichen Protest gegen das 60 Jahre alte Militärbündnis bereits im Keim zu ersticken, am Dienstagmittag fort.

Mitglieder der kollektiven Volxküche „Le Sabot“, die auf ihrem Weg zum Camp in Strasbourg waren, wurden gegen 13 Uhr am Grenzübergang A35 Lauterbourg durchsucht und mit der Begründung zurückgeschickt, die Fahrerin sei datenbanktechnisch als Mitglied der linksradikalen Organisation „Black Block“ polizeibekannt. Außerdem seien im Auto neben den vielen Küchenmessern, die für einen Anschlag benutzt werden könnten und deshalb beschlagnahmt werden müssten, Rechtshilfetipps von Legal Team, Ermittlungsausschuss und Roter Hilfe gefunden worden, die den Verdacht bestätigten, dass es sich bei den InsassInnen um gut geschulte „TerroristInnen ultralinker und anarcho-autonomer Netzwerke“ (Zitat der französischen Innenministerin Michèle Alliot-Marie) handle. Im Anschluss daran wurden bis heute einige „Le Sabot“-Mitglieder und Menschen, die sich an der Aktion, Kochequipment für mehrere Tausend Menschen auf das Camp in Strasbourg zu bringen, beteiligt hatten, in die Gefangenensammelstelle nach Kehl verbracht. Auch wenn bis heute Mittag wieder alle freigelassen worden waren, haben einige dieser AktivistInnen nach wie vor ein Einreiseverbot nach Frankreich. Nun hoffen sie auf eine richterliche Entscheidung, die für Donnerstagfrüh erwartet wird.
Aber auch an vielen anderen Stellen und in vielen anderen Bereichen haben die Einsatzkräfte, die im Angesicht der militanten Anti-G20-Proteste in London einen Tag zuvor mittlerweile ein erhebliches Bedrohungsszenario an die Wand malen, alles unternommen, um ihren von Anfang an auf Eskalation ausgerichteten Kurs zielstrebig verfolgen zu können: Mit dem Versuch, das Camp mit der Polizeisondereinheit BAC (brigade anti criminalité) anzugreifen, Fahnen zu beschlagnahmen, an den Grenzen rigide zu kontrollieren und großzügig Ein- und Ausreiseverbote zu erteilen, wollen sie der politischen Zielvorgabe gerecht werden, die in der weiträumigen und totalen Abschottung der NATO-GipfelteilnehmerInnen von ihren KritikerInnen besteht. Dabei wird es – wie bereits die ersten Tage vor dem eigentlichen Gipfel deutlich gezeigt haben – zu einer weitreichenden Außerkraftsetzung rechtsstaatlicher Schutzstandards und bürgerlicher Freiheitsrechte kommen. Die Folge soll letztendlich die Behinderung und Unterbindung von politischem Protest sein.
Die Rote Hilfe protestiert hiermit gegen die unzähligen polizeilichen Maßnahmen im Vorfeld des NATO-Gipfels, gegen Grenzkontrollen und sonstige Einschränkungen der grundgesetzlich verbrieften Bewegungsfreiheit, gegen Schikanen gegenüber den Campenden, gegen willkürliche Kontrollen und Platzverweise.
Die Rote Hilfe hofft, dass das Kalkül der staatlichen Repressionsorgane, mit solchen Maßnahmen die Einschüchterung zu verschärfen und einen unerträglichen „rechtswidrigen Überwachungsdruck“ aufzubauen, der politisches Handeln lähmen soll, nicht aufgehen wird.
Die Rote Hilfe wird alles in ihren Kräften Stehende tun, um dem Abbau des Demonstrationsrechts und der Versammlungsfreiheit und der Einschränkung der Bewegungsfreiheit etwas entgegenzusetzen.

Mathias Krause für den Bundesvorstand

18. März: Tag der politischen Gefangenen

18maerz-beilage2009_bild_300Auch dieses Jahr gibt es wieder etliche Veranstaltungen der Roten Hilfe zum 18. März, dem traditionellen Tag der politischen Gefangenen. Der 18. März soll an den Aufstand der Pariser Commune von 1871 erinnern. 30 Tage wurde damals das von den Preußen belagerte Paris von ArbeiterInnen sebstverwaltet, bis der weiße Terror der Bourgeoisie diese erste sozialistische Herrschaft im Blut ertränkte. Mehr als 20.000 KommunardInnen wurden bei der Erstürmung von Paris und im Blutrausch der bürgerlichen Reaktion in der nachfolgenden „Blutwoche“ durch standrechtliche Erschießungskommandos ermordet. Mehr als 13.000 KommunardInnen wurden zu langjährigen, meist lebenslänglichen Zuchthausstrafen oder Deportation in die Kolonien verurteilt.
1922 wurde von der Internationalen Roten Hilfe (IRH) der 18. März als Tag der politischen Gefangenen ausgerufen. Seitdem war dieser Aktionstag fester Bestandteil im Terminkalender der Sektionen der IRH. 1930, wenige Jahre vor der Machtübertragung an die NationalsozialistInnen, erinnerte die Rote Hilfe Deutschlands in ihrem Aufruf zum 18. März an den ursprünglichen Anlaß des Gedenktages:
„Die Terrorzahlen der Pariser Kommune, damals eine Ausnahme, die selbst bürgerliche Berichterstatter erschrecken ließ, sind heute Normalzahlen der Verfolgung der Arbeiterklasse geworden. […] Um so stärker muß die Kraft internationaler proletarischer Solidarität werden, um so fester das Band, das alle Werktätigen mit ihren ermordeten und gefangenen Vorkämpfern verbindet. […] ‚Noch sind nicht alle Märzen vorbei!’ Die herrschende Klasse weiß es und zittert vor den neuen Märzen.“

Die Tradition des 18. Märzes wurde in den 1990ern von der Gruppe Libertad! und der Roten Hilfe e.V. wieder aufgriffen. Seitdem veranstaltet die Rote Hilfe jedes Jahr zum 18. März in diversen Städten Aktionen und Veranstaltung zu politischen Verfahren und politischen Gefangenen.

Unter http://18maerz.de wurde dieses Jahr von der Roten Hilfe e.V. eine kleine Sonderseite rund um den Aktionstag geschaltet.

Wie auch in den letzten Jahren hat die Rote Hilfe wieder eine Sonderbeilage zum 18. März herausgegeben, die vor einigen Tagen der Tageszeitung junge Welt beilag. Die Beilage umfaßt 20 Seiten und erschien in einer Gesamtauflage von 26.000 Stück (davon 18.000 in der jungen Welt). Thematisch findet mensch Artikel und Interviews u.a. zu den immer noch laufenden §129b-Verfahren in Stuttgart-Stammheim, zum mg-Prozeß in Berlin, zur aktuellen Situation von Mumia Abu-Jamal, zur Repression durch Staat und rechte Paramilitärs in Kolumbien, zum staatlichen Terror gegen die baskische Linke, zu Gefangenenarbeit als praktischer Solidarität und und und.

Als Rote Hilfe Greifswald haben wir diese 18.März-Beilage in den letzten Tagen an 1.800 Greifswalder Haushalte verteilt. Außerdem haben wir durch Plakate in der Greifswalder Innenstadt auf den diesjährigen Aktionstag und die Sonderseite zum 18.März aufmerksam gemacht.

Wer keine Beilage abbekommen hat oder lieber auf Lesen am Bildschirm steht, kann hier die gesamte Beilage als pdf herunterladen [3,13 MB].

Freiheit für alle politischen Gefangenen!
Schafft Rote Hilfe!

Reines Gesinnungsurteil gegen linke Journalistin in Düsseldorf

heike_schrader_bild_250Wir dokumentieren die Presseerklärung des Bundesvorstandes der Roten Hilfe vom 10.12.2009 zur Verurteilung der jW-Griechenland-Korrespondentin Heike Schrader:


Journalistin Heike Schrader zu Bewährungsstrafe verurteilt

Die auf drei Tage angelegte Hauptverhandlung im Düsseldorfer § 129a-Prozess gegen Heike Schrader endete wider Erwarten bereits nach zwei Verhandlungstagen. Die heute in Griechenland lebende linke Journalistin wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten Haft auf drei Jahre verurteilt.

Außerdem hat sie die Gerichtskosten zu übernehmen. Ihr wurde vorgeworfen, in den 1990er Jahren für die in Deutschland seit 1998 verbotene türkische DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) aktiv gewesen zu sein und einer „terroristischen Vereinigung“ innerhalb der DHKP-C angehört zu haben, der verschiedene Straftaten angelastet werden. Die konkrete Beteiligung an dieser „terroristischen Vereinigung“ konnte ihr freilich nicht nachgewiesen werden.

Auch wenn das Gericht unter der Forderung der Bundesanwaltschaft (BAW) blieb, die eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren Haft auf drei Jahre zuzüglich einer Geldstrafe von 5.000 Euro gefordert hatte, protestiert die Rote Hilfe e. V. entschieden gegen dieses reine Gesinnungsurteil, das internationalistisches Engagement gegen das reaktionäre türkische Regime Jahre später kriminalisiert.

Die kriegerischen Handlungen der türkischen Armee gegen bestimmte, als „staatszersetzend“ angesehene Bevölkerungsgruppen blieben im Prozessverlauf ebenso unerwähnt wie die anhaltenden systematischen Menschenrechtsverletzungen und die Unterdrückung linker Opposition in der Türkei.

Hierzu Matthias Krause vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.: „Einmal mehr wird der bundesrepublikanische Schnüffel- und Kriminalisierungsparagraph genutzt, um das Regime in Ankara zu unterstützen. Insbesondere internationalistische Politik soll mit diesem Urteil im Nachhinein abgestraft werden.“

Heike Schrader betonte besonders die Notwendigkeit linker Solidarität im Falle staatlicher Repression. Es sei für angeklagte AktivistInnen enorm wichtig, zu wissen, von der linken Bewegung unterstützt zu werden. VertreterInnen verschiedener linker Medien und Organisationen waren dem Aufruf zur Prozessbeobachtung gefolgt.

Die Rote Hilfe e.V. fordert die sofortige Einstellung aller Ermittlungen und Verfahren wegen §§ 129 ff. gegen linke AktivistInnen und die Einstellung der Amtshilfe für den türkischen Folterstaat.

Endlich: Christian Klar soll Anfang Januar 2009 aus der Haft entlassen werden

christian_klar_bild_200Zur bevorstehenden Haftentlassung Christian Klars nach 26 Jahren Haft dokumentieren wir eine Presseerklärung des Bundesvorstandes der Roten Hilfe vom 24.11.2008:

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat heute entschieden, dass Christian Klar nach 26 Jahren Knast Anfang Januar aus der Haft entlassen wird.

Auch wenn die Rote Hilfe diese Entscheidung natürlich erfreut zur Kenntnis nimmt, ist sie für uns dennoch kein Grund zum Jubeln. Christian Klar hat 26 Jahre in bundesdeutschen Knästen verbracht, davon viele unter den verschärften Bedingungen der Isolationshaft.

Die Rote Hilfe hat seit vielen Jahren die längst überfällige Freilassung der verbliebenen Gefangenen aus der „Rote Armee Fraktion“ gefordert. Dass diese Forderung nicht durchsetzbar war, zeigt nicht nur eine Niederlage der Solidaritätsbewegung. Es offenbart auch die Tatsache, dass der Umgang mit den Gefangenen aus der RAF bis zum heutigen Tag, mehr als zehn Jahre nach der Selbstauflösung der RAF, von einem staatlichen Rachebedürfnis geprägt ist. Insbesondere Christian Klar ist als Symbolfigur für den Aufbruch der Stadtguerillagruppen in den 1970er Jahren abgestraft worden, er ist länger inhaftiert als irgendein anderer Gefangener aus der RAF.

Die bevorstehende Haftentlassung Christian Klars ist für uns Anlass, noch einmal an die Bedingungen der Verfolgung, Verurteilung und Inhaftierung der ehemaligen RAF-Mitglieder zu erinnern. Die Verfahren gegen mutmaßliche oder tatsächliche Mitglieder der RAF setzten grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien außer Kraft. Gekaufte Kronzeugen, verschwundene, unter Verschluss gehaltene oder vernichtete Beweise und Dokumente, ausgehebelte Verteidigerrechte und Sondergesetze machten und machen diese Verfahren zur offensichtlichen Farce. Der Terrorparagraph 129a erübrigte in den meisten Fällen jeden individuellen Tatnachweis. Allen Mitgliedern der RAF wurden regelmäßig sämtliche während ihrer Mitgliedschaft stattgefundenen Taten zur Last gelegt. Den besonderen Zorn der Verfolgungsbehörden zogen sich die Angeklagten insbesondere zu, wenn sie nicht bereit waren, sich selbst und andere zu belasten oder sich von ihrer eigenen Geschichte und ihren linken Zielen zu distanzieren.
Mehr als deutlich wurde dies im vergangenen Jahr, als eine antikapitalistische Äußerung Christian Klars zum Anlass genommen wurde, ihm bereits in Aussicht gestellte Hafterleichterungen zu verwehren.
Der Kampf gegen die politische Justiz und für die Freiheit der politischen Gefangenen ist mit der aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts keineswegs überflüssig geworden. So sitzt mit Birgit Hogefeld ein weiteres Mitglied der RAF im Gefängnis, in Stammheim findet zur Zeit ein absurdes 129b-Verfahren gegen türkische Exil-Linke statt.

Die Rote Hilfe e.V. fordert auch weiterhin:

Weg mit dem Gesinnungsparagraphen 129a und 129b!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!




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