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Berlin: Freispruch für Alexandra – Anklagekonstrukt ist in sich zusammengefallen

Hintergrund: Seit Monaten werden immer wieder PKW, v.a. solche der gehobeneren Luxusklasse, in Berlin abgefackelt. Am 18.05.2009 wurde die 20-jährige Berlinerin Alexandra in einem Spätkauf-Markt von der Polizei festgenommen und mit dem Vorwurf der versuchten Brandstiftung an einem Auto konfrontiert. Am folgenden Tag wurde sie wegen „nichtdringendem Tatverdacht“ wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Aufgrund einer medialen Hetzkampagne der Berliner Presse wurde sie jedoch am 20.05.2009 wegen des gleichen Tatverdachts erneut festgenommen und in Untersuchungshaft genommen, aus der sie vor einigen Tagen, am 23.10.2009, entlassen wurde. Nachdem sie fast 5 1/2 Monate unschuldig in Untersuchungshaft verbringen mußte, wurde Alexandra am 03.11.2009 von allen Anklagepunkten freigesprochen; das von der Staatsanwaltschaft zusammengeschusterte Anklagekonstrukt ist in sich zusammengefallen. – Wir gratulieren Alexandra und der Solidaritätsgruppe „En garde!“ zu diesem erfolgreichen Prozeßausgang!

Nachfolgend die erste Stellungnahme der Solidaritätsgruppe „En garde!“:

Alexandra wurde heute freigesprochen. Obwohl die Staatsanwaltschaft bis zuletzt an ihrem Anklagekonstrukt festhielt und aus „generalpräventiven Gründen“ 3 Jahre Haft forderte, sah das Amtsgericht am Ende der Beweisaufnahme Alexandras Schuld als nicht erwiesen an. Im Schlussplädoyer kritisierten Alexandras Verteidiger_innen nochmals die Umstände, die dazu führten, dass Alexandra 156 Tage „unschuldig“ in Untersuchungshaft verbrachte.

Der Staatsanwaltschaft warfen sie vor, auf politischen Druck gehandelt und dabei wissentlich falsche Ermittlungsergebnisse in die Hauptverhandlung eingebracht zu haben. Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Andrea Hoffmann, habe sich zum Ziel gesetzt, Alexandra auf „Biegen und Brechen“ zu verurteilen. Dieser Eindruck wurde auch dadurch gefestigt, dass die Staatsanwaltschaft direkt im Anschluss an die Urteilsverkündung ankündigte, womöglich in Berufung zu gehen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Dazu stellt der Pressesprecher der Soligruppe fest: „Was bereits nach der ersten Festnahme von Alexandra vermutet wurde, zeigte sich heute noch einmal in aller Deutlichkeit. In Ermangelung belastender Beweise versucht die Staatsanwaltschaft Zweifel an Alexandras Unschuld herbei zu konstruieren. Das Einzige, was es hier zu verurteilen gibt, ist der politische Verurteilungswille. Daß es von Anfang an eine politische Vorverurteilung gegeben hat, die sich darauf stützt, dass Alexandra sich in der linken Szene bewegt, dürfte spätestens jetzt auch dem letzten Zweifler klar geworden sein.“

Münchener Stadtrat für Mumia Abu-Jamal!

muenchen-for-mumia_bild_40028.10.2009: Die Mehrheit des Stadtrats in München hat in einer Resolution beschlossen, daß sich die Stadt München für ein neues, faires Gerichtsverfahren für Mumia Abu-Jamal und gegen die Todesstrafe einsetzen solle. In der Resolution wurde zudem darauf verwiesen, daß das damalige Verfahren gegen Mumia Abu-Jamal „eklatante Verfahrensmängel“ aufgewiesen habe, die „of­fen­sicht­lich auf ras­sis­ti­sche Hin­ter­grün­de zu­rück­zu­füh­ren sind“. Die Resolution wurde einhellig von allen Fraktionen des Münchener Stadtrats, mit Ausnahme der CSU, unterstützt.

Wir dokumentieren nachfolgend einen kurzen Bericht der Roten Hilfe München, den Resolutionstext sowie eine Presseerklärung des Linksparteistadtrats Orhan Akman.
Es wäre wünschenswert, wenn andere deutsche Kommunen diesem Münchener Vorbild folgten.

Bericht der Roten Hilfe München:

Münchner Stadträte fordern ein neues, faires Gerichtsverfahren für Mumia Abu-Jamal

Am Mitt­woch, den 28. Ok­to­ber stand eine Re­so­lu­ti­on gegen die Hin­rich­tung von Mumia als ers­ter Ta­ges­ord­nungs­punkt auf der Voll­ver­samm­lung des Münch­ner Stadt­rats. Zuvor hat­ten SPD, Die Linke, Grüne, Rosa Liste, FDP und ÖDP sich auf eine ge­mein­sa­me Re­so­lu­ti­on ge­ei­nigt.
Doch die CSU ent­deck­te ir­gend­ei­nen Form­feh­ler, warum diese Re­so­lu­ti­on nicht auf der Voll­ver­samm­lung ver­ab­schie­det wer­den kann. Nicht des­to­trotz wurde über eine Stun­de – z. T. sehr hef­tig dis­ku­tiert.
Nach 1,5 Stun­den wurde be­schlos­sen, daß die Stadt­rä­te, die die Re­so­lu­ti­on un­ter­stüt­zen, nach der Voll­ver­samm­lung diese un­ter­schrei­ben sol­len, was auch ge­schah.

Hier der Text der ge­mein­sa­men Re­so­lu­ti­on, der von den Abgeordneten der folgenden Fraktionen beschlossen wurde:
SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste-Fraktion, FDP-Fraktion, Fraktion DIE LINKE.

Re­so­lu­ti­on an­läss­lich der Voll­ver­samm­lung am 28. Ok­to­ber 2009

Als Kom­mu­ne, die mit Über­zeu­gung rechts­staat­li­chen Grund­sät­zen folgt und sich für eine ge­rech­te und nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung en­ga­giert, sieht Mün­chen die Ver­pflich­tung, sich welt­weit für den Schutz der Men­schen­rech­te zu en­ga­gie­ren und nicht weg­zu­se­hen, wenn staat­li­che Über­grif­fe die Men­schen­wür­de be­ein­träch­ti­gen. In die­sem Sinne hat sich die Lan­des­haupt­stadt Mün­chen immer wie­der für die welt­wei­te Ab­schaf­fung der To­des­stra­fe ein­ge­setzt, ins­be­son­de­re im Rah­men der In­itia­ti­ve „Städ­te für das Leben – Städ­te gegen die To­des­stra­fe“, an der sich meh­re­re Hun­dert Groß­städ­te aus allen Kon­ti­nen­ten be­tei­li­gen.
Die To­des­stra­fe ist ein bar­ba­ri­scher, die Men­schen­wür­de miss­ach­ten­der Akt staat­li­cher Ge­walt. Sie wird dann zum Mord, wenn die Schuld­fra­ge nicht ein­deu­tig ge­klärt ist, wie dies im Fall von Mumia Abu-Ja­mal der Fall ist. Der afro-ame­ri­ka­ni­sche Jour­na­list und Bür­ger­recht­ler sitzt seit über 27 Jah­ren in der To­des­zel­le in den Ver­ei­nig­ten Staa­ten, weil er an­geb­lich einen wei­ßen Po­li­zis­ten er­schos­sen haben soll. Abu-Ja­mal be­teu­ert seit­her seine Un­schuld, und Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen haben ekla­tan­te Ver­fah­rens­män­gel im da­ma­li­gen Ge­richts­pro­zess auf­ge­deckt, die of­fen­sicht­lich auf ras­sis­ti­sche Hin­ter­grün­de zu­rück­zu­füh­ren sind.
Wir schlie­ßen uns daher der welt­wei­ten So­li­da­ri­täts­kam­pa­gne an und for­dern ein neues, fai­res Ge­richts­ver­fah­ren für Mumia Abu-Ja­mal. Die Ver­ei­nig­ten Staa­ten von Ame­ri­ka sind zu Recht stolz auf die äl­tes­te de­mo­kra­ti­sche Ver­fas­sung der Welt mit der Ga­ran­tie glei­cher Rech­te für Alle. Diese Vor­bild­funk­ti­on ver­pflich­tet aber zu einer äu­ßerst sorg­fäl­ti­gen und hu­ma­nen Wür­di­gung in jedem ein­zel­nen Fall. Der Rechts­grund­satz „in dubio pro reo“ (im Zwei­fel für den An­ge­klag­ten) muss na­tür­lich in ganz be­son­de­rem Maße bei der Ver­hän­gung der To­des­stra­fe gel­ten.
Dar­über hin­aus for­dert der Münch­ner Stadt­rat selbst­ver­ständ­lich wei­ter­hin eine voll­stän­di­ge Ab­schaf­fung der To­des­stra­fe. Be­son­ders in be­freun­de­ten Staa­ten wie den USA ist diese Ent­schei­dung längst über­fäl­lig.

Zur Resolution Münchner Stadträte vom 28.10.2009 zur Unterstützung des afro-amerikanischen Bürgerrechtlers Mumia Abu-Jamal erklärt der Stadtrat der LINKEN, Orhan Akman:

Seit 27 Jahren sitzt der afro-amerikanische Journalist und Bürgerrechtler, Mumia Abu-Jamal, in der Todeszelle. Menschenrechtsorganisationen haben gravierende, rassistisch motivierte Verfahrensmängel aufgedeckt, die zu seiner Verurteilung geführt haben. Das Leben von Mumia Abu-Jamals ist durch den Antrag der Staatsanwaltschaft von Pennsylvania auf Wiedereinsetzung des Hinrichtungsbefehls akut bedroht.

Ich bin glücklich und erleichtert, dass sich Münchner Stadträte über viele politische Grenzen hinweg zu einem Bündnis für das Leben des Bürgerrechtlers Abu-Jamal und damit zur Verteidigung der Menschenrechte zusammengefunden haben.

Die einhellige Unterstützung unserer Initiative durch SPD, Grüne/Rosa Liste, FDP und ÖDP gibt mir Hoffnung, dass die weltweiten Proteste weitere Unterstützung finden werden und so eine Exekution verhindert werden kann. „Im Zweifel für den Angeklagten“ ist ein elementares, rechtsstaatliches Prinzip, dies gilt umso mehr bei Vollstreckung der Todesstrafe.

Die Ablehnung der Resolution durch die CSU ist erschütternd. Mindestens das Gebot der christlichen Nächstenliebe hätte die CSU dazu bewegen sollen, diese Geste demokratischer Tugend und Achtung vor den Menschenrechten zu leisten. Die CSU wird ihr diesbezügliches Versagen mit ihrem Gewissen vereinbaren müssen.

Orhan Akman
Stadtrat der LINKEN.

Harz: Göttinger Antifaschist zu 1.500 EUR Geldstrafe verurteilt

bg-medizin-goettingen_bild_150Am 21.10.2009 wurde am Amtsgericht Herzberg ein Mitglied der Basisgruppe Medizin und des Göttinger „Bündnis gegen Rechts“ zu einer Geldstrafe i.H.v. 1.500 EUR verurteilt, dazu kommen noch die Verfahrenskosten. Der Antifaschist soll als Ordner auf einer Demonstration gegen Nazi-Strukturen in Bad Lauterberg (Harz) zu einer „versuchten Nötigung“ aufgerufen haben. Die Basisgruppe Medizin geht in ihrer Solidaritätserklärung auf diesen absurden Vorwurf ein und beleuchtet, wie von Polizei, Justiz und Innenministerium die zunehmende Nazi-Gewalt in Südniedersachsen kleingeredet wird.

[Beim „Bündnis gegen Rechts“ handelt es sich übrigens um ein seit vielen Jahren aktives, regionales, antifaschistisches Bündnis, an dem u.a. der DGB, die Grünen, die Linkspartei, die DKP, VetreterInnen der Kirchen, autonome antifaschistische Gruppen, die VVN-BdA, linke Hochschulgruppen und Fachschaften, linke Jugendgruppen sowie antirassistische und Flüchtlingsgruppen beteiligt sind.]

Gegen die Kriminalisierung von AntifaschistInnen!

Göttinger Antifaschist wird am 21.10.2009, wegen einer antifaschistischen Demonstration am 19.01.2008 (Bad Lauterberg), verurteilt!

Am Mittwoch den 21.10.2009 wurde im Amtsgericht Herzberg ein Antifaschist aus dem Göttinger „Bündnis gegen Rechts“ zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro sowie zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt. Der Angeklagte soll als Ordner bei der großen Bündnisdemonstration am 19.01.2008 „Es gibt kein ruhiges Hinterland!“ tätig gewesen sein. Diese Demo wandte sich gegen Nazistrukturen und ihre Rückzugsorte. Glaubt mensch der Konstruktion von einem Polizeizeugen und einem Staatsschutzbeamten, wie es die Staatsanwaltschaft bereitwillig tut, soll der Angeklagte ein paar schwarz gekleidete Menschen zur „versuchten Nötigung“ aufgerufen haben. Nämlich dem Versuch eine Polizeisperre zu durchbrechen.

Von dem vorher publizierten Demonstrationskonzept, in dem Angriffe gegen Polizei oder die Wohnorte der FaschistInnen ausgeschlossen wurden, wussten die Staatsschützer scheinbar nichts zu berichten. Genauso wenig wie von dem einschließenden Polizeispalier, den massiven Sperren in der Bad Lauterberger Innenstadt am 19.01.2008 und den Vorkontrollen von allen DemonstrationteilnehmerInnen im Vorfeld, die schon dort zu einer Kriminalisierung der TeilnehmerInnen führten. Eine bloße Kontemplation über die von dem Anwalt des Angeklagten referierte Lage, hätte den Richter zur kritischen Betrachtung des Vorwurfes bewegen können. Dieser jedoch zeigte sich eifrig der Staatsanwaltschaft in ihrer Argumentation zu folgen. Schlussendlich spekulierte das Gericht auch noch darüber, was ein möglicher Durchbruch der Demonstration zur Folge gehabt hätte. Wenn ein Richter sich -sinngemäß- zu Formulierungen wie: „wenn der Angeklagte den Erfolg seiner Anstiftung bewirkt hätte, dann wären die friedlichen Demonstranten zu Schaden gekommen“ hinreißen lässt, wird klar, wer hier in der freien Ausübung demokratischer Grundrechte eingeschränkt werden soll. Sind es doch die Polizeikräfte, die einen Schaden an sozialen Protesten mit konkreter körperlicher Gewalt am Einzelnen, egal welche Aktionsform dieseR wählt, erwirken. Die Basisgruppe Medizin aus Göttingen hatte mit zu der Demonstration am 19.01.2008 aufgerufen und sieht die Lage anders als der Richter. Die Gewalt ging auch an diesem Tage vom Staat und seinen Polizeikräften aus. Dies belegt u.a. das enge Polizeispalier an diesem Tage. Wer sich gegen NationalsozialistInnen engagiert, muss dies entschlossen tun können. Hierbei kommt es immer wieder zur Kriminalisierung durch die Polizei, für das Ausüben von demokratischen Grundrechten.

Es ist nicht die Aufgabe von Richtern unsere Bündnispolitik zu kommentieren. Von einem Staat, der Nazistrukturen weder suffizient bekämpft, noch besseres zu tun hat, als AntifaschistInnen zu kriminalisieren oder Fehlinformationen über die Aktivität von Nazikadern zu verbreiten, haben wir nicht viel zu erwarten. So bezeichnete ein Verfassungsschützer auf einer Infoveranstaltung (im Vorfeld einer Demonstration in Friedland am 9. Mai 2009) Südniedersachen als einen „weißen Fleck“ auf der Karte des Rechtsextremismus. Der CDU Innenminister Schünemann gibt noch im Mai 2008 vor, keine besondere Gefährdung durch Neonazis in Südniedersachen zu erkennen. Die Signifikanz einer solchen Aussage ließ sich an der Schießerei am 31.11.2008 in Göttingen zwischen mehreren bewaffneten Nazis sogar für Presse und Polizeiapparat widerlegen.

Anstatt die FaschistInnen zu entwaffnen und sie an der Verbreitung ihrer Ideologien zu hindern, werden Menschen die sich in sozialen Bündnissen gegen eben diese Nationalsozialisten wehren, mit Prozessen überzogen. Dies geschieht innerhalb einer Strategie von Justiz und Behörden um den/die einzeln_e engagierte_n Bürger_in mittels Strafsanktionen und Geldbußen zur „Vorsicht“ zu gemahnen und letztlich politisch zur Inaktivität zu bewegen, weil die persönlichen Folgen gefürchtet werden müssen. Dieser Strategie können wir nur Ablehnung entgegenbringen, wir dagegen werden weiterhin Menschen unterstützen die sich gegen FaschistInnen aktivieren. Die politische Notwendigkeit dazu besteht fort. Und deshalb bringen wir es auf die Formel: Angeklagt ist einer – gemeint sind wir alle!

Solidarität statt Justizapparat und Verurteilungen!

Diese Solidarität bringen wir genauso den von Justiz und Polizei verfolgten Menschen entgegen, die sich an der Erkämpfung von Freiräumen an ihrer Universität oder in antirassistischen Perspektiven engagieren!

Unsere politische Forderung bleibt:

Keine Kriminalisierung des antifaschistischen Widerstandes!

Basisgruppe Medizin
an der Universitätsmedizin Göttingen, 26.10.2009

Statement der Gruppe Soli für ToNi zur Repression gegen AntimilitaristInnen in Rostock

Am 14.11.2009 findet in Rostock eine überregionale Antirepressionsdemonstration statt. Startpunkt der Demonstration ist 14:00 vor dem Hauptbahnhof.
Aktuelle Informationen zur Demonstration findet ihr hier.
In den kommenden Tagen werden wir euch über anstehende Mobilisierungsveranstaltungen und die gemeinsame Anreise nach Rostock informieren.

Um die Repression in Rostock in Folge des NATO-Gipfels vom April 2009 näher zu beleuchten, dokumentieren wir ein aktuelles Statement der Solidaritätsgruppe Soli für ToNi.

Wir fordern:

Schluß mit der Verfolgung antimilitaristischen Protestes!
Freiheit für die beiden in Frankreich inhaftierten Rostocker!
Auf zur Antirepressionsdemo in Rostock!

State­ment zur Re­pres­si­on in Ros­tock

Im fol­gen­den die von der Ros­to­cker Grup­pe So­li-​für-​To­Ni ge­mach­te Ein­schät­zung und Chro­no­lo­gie der Re­pres­si­ons­er­eig­nis­se der letz­ten Wo­chen in Ros­tock gegen Teil­neh­me­rIn­nen der NATO-​Gip­fel­pro­tes­te in Stras­bourg. Trotz Ver­hö­ren bei der Staats­an­walt­schaft, Ver­hän­gung von Straf­gel­dern, Beu­ge­haft­an­dro­hung und Haus­durch­su­chung: Wir las­sen uns nicht ein­schüch­tern, weder im Wi­der­stand gegen die Re­pres­si­on noch im Kampf gegen die NATO.

Im April 2009 tra­fen sich die Staats-​ und Re­gie­rungs­chefs der NATO in Ba­den-​Ba­den und Stras­bourg, um den 60.​ Geburts­tag der NATO zu fei­ern. 60 Jahre mi­li­tä­ri­sche Ab­si­che­rung einer ka­pi­ta­lis­ti­schen Elite, 40 Jahre kalte und über 20 Jahre heiße Krie­ge sind kein Grund zum Fei­ern, son­dern ein Grund, die­ses Nord­at­lan­ti­sche (Kriegs)Bünd­nis und die sie tra­gen­den Ge­sell­schafts­ord­nun­gen zu zer­schla­gen.
Wir sehen mit Ge­nug­tu­ung, dass viele Men­schen sich nicht wei­ter ver­blen­den las­sen wol­len von Be­grif­fen wie chir­ur­gi­scher Ein­grif­fe, hu­ma­ni­tä­rer Hilfs­leis­tun­gen, Ein­füh­rung von de­mo­kra­ti­schen Nor­men, die letzt­end­lich nur mehr Ter­ror und Tod bis in die ent­le­gens­ten Win­kel der Welt bringt.
Wir sehen einen Auf­schwung an­ti­mi­li­ta­ris­ti­schen Han­delns. Selbst in Deutsch­land ver­geht kaum eine Woche ohne di­rek­te Ak­tio­nen gegen Mi­li­tär­ein­rich­tun­gen, ge­tra­gen von der Über­zeu­gung, dass nur ein un­schäd­lich ge­mach­ter Pan­zer ein wirk­li­cher Schritt zu einer fried­li­che­ren Ge­sell­schaft ist.
Der sich re­gen­de Wi­der­stand ist noch über­schau­bar. Aber of­fen­sicht­lich haben die Herr­schen­den Angst vor der De­le­gi­ti­ma­ti­on der NATO, vor ihrer Be­nen­nung als Ter­ror­or­ga­ni­sa­ti­on, vor dem di­rek­ten An­spre­chen von Sol­da­ten auf ihren mör­de­ri­schen Job in Kom­bi­na­ti­on mit di­rek­ten, so­wohl of­fe­nen als auch klan­des­ti­nen Ak­tio­nen. Es jagt ihnen Angst ein, dass ein of­fe­nes An­ma­len von Mi­litär­ma­te­ri­al in zar­tem Rosa und das selbst­be­wuss­te Ab­schrau­ben von Mi­litär­ma­te­ri­al, wie z. B. bei Bom­ben­ab­wurf­si­mu­la­ti­ons­ein­rich­tun­gen, Schu­le ma­chen könne.
Dass das im Hin­ter­land ex­trem leicht ver­wund­ba­re Mi­li­tär mit ein wenig Zi­vil­cou­ra­ge lahm ge­legt wer­den kann, wis­sen die Ver­ant­wort­li­chen bei der NATO, bei der Po­li­zei und in den In­nen­mi­nis­te­ri­en. Die an­ti­mi­li­ta­ris­ti­sche De­mons­tra­ti­on in Stras­bourg gegen die Ge­burts­tags­fei­er der NATO muss­te um jeden Preis ver­hin­dert wer­den. Ein­mal, um das unter viel Schwie­rig­kei­ten kon­stru­ier­te Bünd­nis aus Frie­dens­be­we­gung und an­ti­mi­li­ta­ris­ti­scher Be­we­gung zu spal­ten und um der De­le­gi­ti­ma­ti­on der NATO zu be­geg­nen.
Schon früh war die Stra­te­gie der Po­li­zei zu er­ken­nen, die Stadt in einen Aus­nah­me­zu­stand zu ver­set­zen, um mit her­bei­ge­re­de­ten Ge­walt­tä­tig­kei­ten eine De­mo­rou­te fern­ab des Gip­fels zu recht­fer­ti­gen und sie in einer Orgie der Po­li­zei­ge­walt enden zu las­sen, was dann auch pas­sier­te. Gen­dar­me­rie und Stahl­to­re ver­sperr­ten die Stra­ßen, trie­ben die Men­schen aus­ein­an­der, Spe­zi­al­ein­hei­ten be­kämpf­ten mit Reiz­gas, Schock­gra­na­ten und Was­ser­wer­fern die De­mons­trie­ren­den. An­rei­sen­de aus Deutsch­land wur­den un­zäh­li­gen Po­li­zei­kon­trol­len aus­ge­setzt und dann doch nicht zur Demo über die Eu­ro­pa­brü­cke nach Frank­reich ge­las­sen.
Auch aus Ros­tock hatte ein Bus mit An­ti­kriegs­ak­ti­vis­tin­nen und An­ti­kriegs­ak­ti­vis­ten ver­sucht, an den Pro­tes­ten gegen den NA­TO-​Gip­fel teil­zu­neh­men. Unter der fa­den­schei­ni­gen Be­grün­dung, dass gegen 2 der Bus­rei­sen­den von fran­zö­si­schen Er­mitt­lungs­be­hör­den straf­recht­lich er­mit­telt wird, ge­riet nun die kom­plet­te Bus­be­sat­zung ins Vi­sier der Er­mitt­lungs­be­hör­den. Die Ros­to­cker Staats­an­walt­schaft stell­te sie unter den Ge­ne­ral­ver­dacht einer kri­mi­nel­len Ver­ei­ni­gung, die das Ziel ge­habt hät­ten, Stras­bourg in „Schutt und Asche“ zu legen.
Was auch immer die Mo­ti­va­ti­on der Ros­to­cker Staats­an­walt­schaft und der Po­li­zei ist, ob dies vor dem Hin­ter­grund des zu­neh­men­den Un­muts gegen die Aus­lands­ein­sät­ze der Bun­des­wehr ge­schieht oder vor dem Hin­ter­grund der Selbst­ver­wirk­li­chung ein­zel­ner Re­prä­sen­tan­ten im Jus­tiz­ap­pa­rat oder vor dem Hin­ter­grund einer zu­neh­mend selbst­be­wuss­ter agie­ren­den Ros­to­cker lin­ken Szene, die aus­ge­leuch­tet wer­den soll – es wird ihnen nicht ge­lin­gen, den Pro­test zu dis­kri­mi­nie­ren und für die Zu­kunft von wei­te­rem kri­ti­schen En­ga­ge­ment ab­zu­schre­cken.

Chro­no­lo­gie der Ge­scheh­nis­se um Zeu­gen­vor­la­dun­gen, Haus­durch­su­chung Zwangs­geld­fest­set­zun­gen gegen Ros­to­cker Ak­ti­vis­tIn­nen an­läß­lich eines Straf­ver­fah­rens gegen 2 im Stras­bour­ger Knast ein­sit­zen­de Ros­to­cker Ge­fan­ge­ne

Im Juli und Au­gust kam es bei meh­re­ren Ros­to­cke­rIn­nen zu Vor­la­dun­gen und einer Haus­durch­su­chung. Sie wer­den vor­der­grün­dig als Zeu­gIn­nen im Er­mitt­lungs­ver­fah­ren zu dem Brand des Zoll­häus­chens in Stras­bourg ge­führt. Of­fen­sicht­lich ver­sucht je­doch die Staats­an­walt­schaft Rostock eine kri­mi­nel­le Ver­ei­ni­gung von Men­schen in Ros­tock her­bei­zu­de­fi­nie­ren, die da­mals ge­mein­sam in einem Bus nach Straß­bourg ge­fah­ren sind, um an den Pro­test­ak­tio­nen teil­zunehmen.
Was ist pas­siert: Be­reits zwei Tage nach der Ver­haf­tung der bei­den Ros­to­cker in Straß­bourg (4.​4.​2009), gab es bei den El­tern des einen eine Haus­durch­su­chung. Nach Mit­tei­lung der Staats­an­walt­schaft Ros­tock kam diese Durch­su­chung auf­grund eines Hil­fe­er­suchs der fran­zö­si­schen Er­mitt­lungs­be­hör­den zu­stan­de. Wie sich jetzt her­aus­ge­stell­te, hat Ober­staats­an­walt Lü­cke­mann mitt­ler­wei­le ein ei­gen­stän­di­ges, bei der Staats­an­walt­schaft Ros­tock an­ge­sie­del­tes Er­mitt­lungs­ver­fah­ren gegen die bei­den Ros­to­cker ein­ge­lei­tet. Haupt­tä­tig­keit die­ses Ver­fah­rens ist das Sam­meln von In­for­ma­tio­nen über die wei­te­ren im Bus mit­rei­sen­den Per­so­nen. Da man auf­grund von Po­li­zei­kon­trol­len wäh­rend des Gip­fels von ei­ni­gen Per­so­nen be­reits Namen hatte, gab es min­des­tens 4 Zeu­gen­vor­la­dun­gen zum Staats­schutz. Unter ihnen der Bus­fah­rer und die Or­ga­ni­sa­to­rin des Bus­rei­se.
Wäh­rend zwei Zeu­gen unter Be­ru­fung auf ihr Aus­sa­ge­ver­wei­ge­rungs­recht nicht zur Vor­la­dung er­schie­nen, stell­te sich die Or­ga­ni­sa­to­rin der Bus­rei­se im Bei­sein ihrer An­wäl­tin den Fra­gen. Im Zuge eines fünf­stün­di­gen Ver­hö­res wurde die ge­sam­te An­rei­se de­tail­liert hin­ter­fragt, so z.B. nach der Stim­mung im Bus, wer neben wem saß, wel­che Ge­sprächs­the­men im Bus lie­fen, wo Zwi­schen­sta­tio­nen ge­macht wur­den, ob Teil­neh­me­rIn­nen der De­mons­tra­ti­on über das Ge­sche­he­ne dis­ku­tier­ten, ob sie ver­brann­te oder nach Gas rie­chen­de Klei­dung tru­gen… Zu den meis­ten die­ser Fra­gen konn­te die Zeu­gin keine Ant­wort geben. Die für die Po­li­zei wohl zen­trals­te Frage nach der Na­mens­lis­te der Mit­rei­sen­den woll­te die Zeu­gin nicht be­ant­wor­ten. Dar­auf­hin kün­dig­te die Po­li­zei, nach einem zwi­schen­zeit­lich ge­führ­ten Te­le­fo­nat mit der Staats­an­walt­schaft, eine staats­an­walt­schaft­li­che Ver­neh­mung an. Die Zeu­gin hatte den Ein­druck, dass die Po­li­zei von einer or­ga­ni­sier­ten Grup­pe in Ros­tock aus­geht, die sich dar­auf vo­er­be­rei­te­te, Stras­bourg in “Schutt und Asche” zu legen und schwer­be­waff­net an die­ser Bus­rei­se teil­nahm. Der Bus­fah­rer er­schien zur Ver­neh­mung und mach­te Aus­sa­gen.
So­wohl die Or­ga­ni­sa­to­rin des Bus­ses als auch die bei­den nicht beim Staats­schutz er­schie­ne­nen Zeu­gen er­hiel­ten Vor­la­dun­gen zur Staats­an­walt­schaft. Alle drei gin­gen mit an­wält­li­cher Be­glei­tung zur Ver­neh­mung. Ein Zeuge ver­wei­ger­te mit Be­ru­fung auf §55 StPO die Aus­sa­ge. Die­ses wurde von der Staats­an­walt­schaft ab­ge­lehnt. Auf An­trag der Staats­an­walt­schaft wurde dem Zeu­gen vom Amts­ge­richt ein Zwangs­geld in Höhe von 300 Euro auf­er­legt. Da­ge­gen legte er un­mit­tel­bar Wi­der­spruch ein. Der an­de­re Zeuge ließ sich die Fra­gen vor­tra­gen und be­ant­wor­te­te diese. Zu der ent­schei­de­nen Frage der Staats­an­walt­schaft nach den Namen an­de­rer Mit­rei­sen­der konn­te er nur den Namen sei­nes Sitz­nach­barn nen­nen, der je­doch iden­tisch ist mit dem an­de­ren Zeu­gen. Gegen die­sen Zeu­gen wurde kein Zwangs­geld er­ho­ben.
Die Or­ga­ni­sa­to­rin der Bus­fahrt ließ sich, nach­dem ihre auf § 55 StPO ge­stütz­te ge­ne­rel­le Wei­ge­rung, aus­zu­sa­gen, von der Staats­an­walt­schaft nicht ak­zep­tiert wurde, die Fra­gen vor­tra­gen, be­riet sich dann mit ihrer An­wäl­tin. Das Ver­hör soll­te sich aus­schließ­lich um die Nen­nung der Namen der Mit­rei­sen­den dre­hen. Weil die Zeu­gin keine Namen nen­nen woll­te, wurde ein Zwangs­geld in Höhe von 500 Euro be­stimmt. Im üb­ri­gen äu­ßer­te sich die Staats­an­walt­schaft wäh­rend der Ver­neh­mung da­hin­ge­hend, das sie sich vor­be­hält, ein Ver­fah­ren wegen Straf­ver­ei­te­lung gegen die Zeu­gin ein­zu­lei­ten. Gleich­zei­tig mit der Fest­set­zung des Zwangs­gel­des wurde vom Amts­ge­richt ein Durch­su­chungs­be­schluss ihrer Pri­vat­woh­nung er­las­sen, mit dem Ziel, die Na­mens­lis­te zu fin­den. Fünf Po­li­zei­be­am­te fuh­ren au­gen­blick­lich mit ihr und der An­wäl­tin zu ihrer Woh­nung und durch­such­te diese. Weder der An­wäl­tin noch der Zeu­gin selbst wurde die An­we­sen­heit wäh­rend der Durch­su­chung er­laubt. Die Zeu­gin konn­te hören, wie Fotos ge­macht wur­den. Ihr Com­pu­ter wurde be­schlag­nahmt. Der Zeu­gin wurde Beu­ge­haft an­ge­droht, wenn es nicht ge­län­ge, die Liste zu fin­den.
Gegen alle Maß­nah­men wurde Wi­der­spruch ein­ge­legt. Nach we­ni­gen Tagen wurde der Com­pu­ter wie­der her­aus­ge­ge­ben. Die Po­li­zei teil­te mit, daß Sie dort eine Blan­ko­lis­te ge­fun­den hätte, auf der die Mit­rei­sen­den ein­ge­tra­gen wer­den konn­ten. Namen von Mit­rei­sen­den habe sie of­fen­sicht­lich nicht fin­den kön­nen. Ende Au­gust wurde vom Land­ge­richt der Wi­der­spruch der Or­ga­ni­sa­to­rin gegen das Zwangs­geld ab­ge­wie­sen.

Juso-Bundesvorsitzende kritisiert mg-Verfahren

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Wir dokumentieren ein Interview der taz vom 25.10.2009 mit der Juso-Bundesvorsitzenden Franziska Drohsel. In dem Interview geht es u.a. um das Urteil im mg-Prozeß und die totalitaristische Gleichsetzung von Links und Rechts.

Interview mit der Juso-Vorsitzenden: „Ich kritisiere die Gleichmacherei“

Franziska Drohsel wehrt sich gegen die Gleichsetzung von Rechts- und Linksextremismus: Der eine spricht Menschen das Recht auf Leben ab, der andere strebt nach freiem Leben.

taz: Frau Drohsel, finden Sie etwas sympathisch an Schwarzgelb?

Franziska Drohsel: Nee. Ich möchte, dass es eine linke Mehrheit im Parlament gibt und eine progressive Regierung. Ich bin der Meinung, dass es für die Gesellschaft katastrophale Konsequenzen hat, wenn so eine konservative Regierung die Gesellschaft gestaltet.

Wünschen Sie der Regierung, dass sie möglichst viele Fehler macht und dadurch die Legislaturperiode vorzeitig beendet wird?

Natürlich fände ich es gut, wenn diese Regierung frühzeitig zum Beenden gezwungen wird und es eine andere Mehrheit gibt.

Das Kabinett steht. Sehen Sie krasse Fehlbesetzungen?

Das sind alles Menschen, die politische Positionen vertreten, die ich nicht richtig finde.

Wird Schwarz-Gelb die Leute öfter auf die Straße treiben?

Ich gehe davon aus, dass Schwarz-Gelb eine Politik machen wird, die die soziale Spaltung verstärkt. Und ich hoffe, dass es da Gegenwehr gibt.

Wann waren Sie das letzte Mal auf einer Demo?

Natürlich war ich auf der Anti-Atomkraft-Demo. Und bei der mg-Soli-Demo.

Wie bitte, Sie waren auf einer Solidaritätsveranstaltung für die linksradikale „militante gruppe“?

Ja, ich finde es juristisch nicht okay, wie das Verfahren gelaufen ist. Darauf möchte ich öffentlich aufmerksam machen.

Haben Demonstrationen denn überhaupt noch einen Sinn?

Auf jeden Fall ist Demonstrieren sinnvoll. Einmal habe ich die Möglichkeit, mit vielen anderen Menschen auf ein Anliegen aufmerksam zumachen. Außerdem kann man auch Blockaden organisieren, zum Beispiel von Nazi-Aufmärschen. Und so etwas wie Heiligendamm war in vielerlei Hinsicht eine großartige, kreative Aktion.

Gilt das auch für Flashmobs?

Flashmobs finde ich grundsätzlich auch gut. Das ist eine sehr spontane Demonstrationsform.

Wo sind für Sie die Grenzen des Protestes?

Die Grenze in dieser Gesellschaft ist das Strafgesetzbuch. In dem Moment, in dem du dagegen verstößt, machst du dich strafbar und kassierst ein Verfahren.

Sollte man das nicht manchmal in Kauf nehmen?

Dass Legalität und Legitimität nicht immer übereinstimmen müssen, kann man aus unserer Geschichte lernen. Das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit ist ein schwieriges. Natürlich sind Regeln für gesellschaftliches Zusammenleben notwendig, aber manche würde ich hier deutlich kritisieren. Gerade den Paragraf 129a finde ich problematisch. Er hat dazu geführt, dass linke Strukturen ausspioniert und eingeschüchtert wurden. Ich finde es ebenfalls problematisch, wie das Verfahren gegen die „militante gruppe“ gelaufen ist. Ich bin gespannt, was die Revision ergeben wird.

Die Bundesregierung will die Fördermittel für den Kampf gegen rechts auch gegen links einsetzen. Gibt es einen Unterschied zwischen Links- und Rechtsextremismus?

2005 hat die SPD dieselben Pläne in der großen Koalition verhindert. Eine Zusammenlegung der Mittel würde bedeuten, dass man Geld aus Anti-rechts-Programmen rauszieht und stattdessen gegen linke Strukturen verwendet. Ich kritisiere die Gleichmacherei. Rechtsextremismus spricht Menschen das Recht auf Leben ab. Grundlage linker Politik ist das Streben nach einem freien und selbstbestimmten Leben für alle.

(Das Interview führten Philipp Schossau, Feras Al-Hasaki, Luisa Klauser und Ernesto Loll, vier Teilnehmer der taz-Akademie für Nachwuchsjournalisten.)

Prozeß gegen Antimilitaristin Hannah Poddig am 1. Dezember 2009

Wir dokumentieren eine Pressemitteilung zum anstehenden antimilitaristischen Prozeß gegen Hannah Poddig wegen Blockade eines Munitionszugs der Bundeswehr:

Husum: Prozess gegen Antimilitaristin

Im Februar 2008 wurde in Nordfriesland ein mit Radaranlagen und Raketen beladener Zug der Bundeswehreinheiten bei der NATO-Response-Force für fast fünf Stunden aufgehalten. Mit einer Protestaktion wollten die AktivistInnen gegen die Bundeswehr im Allgemeinen und insbesondere gegen ihre Auslandseinsätze protestieren. Eine Aktivistin hatte sich um ihre Entschlossenheit zu bekräftigen, mit einem Stahlrohr an die Gleise festgekettet. Deshalb soll ihr am 1.12.09 im Amtsgericht Husum der Prozess gemacht werden.

Am Dienstag, den 1.12.2009 um 9:00 Uhr wird vor dem Amtsgericht Husum gegen Hanna Poddig verhandelt. Der Vorwurf ist „Nötigung und „Störung öffentlicher Betriebe“. Hanna hatte zuvor Einspruch gegen einen Strafbefehl von 80 Tagessätze à 30 Euro eingelegt. Hanna sagte zu den Vorwürfen: “Das Vorgehen der Husumer Justiz zeigt deutlich, wie diese funktioniert: Ich werde nicht wegen meines Protestes gegen die Bundeswehr angeklagt, sondern für abstrakte Straftatbestände. Damit soll mein Handeln entpolitisiert und von meiner Kritik an der Existenz gewalttätiger Herrschaftsapparate wie der Bundeswehr abgelenkt werden. Die Justiz ist eben nicht neutral, sondern dazu da, die bestehenden Herrschaftsverhältnisse vor Kritik zu schützen – und das ist in diesem Fall die Beteiligung der Bundeswehr an Kriegen wie in Afghanistan.“

Malte Jensen, engagiert im HusumA-Solifond, einer Organisierung, die Menschen unterstützt, die aufgrund ihres politischen Engagements von Repression betroffen sind, sagte: „Das ist in Husum nichts Neues. Polizei, Justiz und Armee arbeiten ständig zusammen, wenn es darum geht, Kritik zu unterbinden. Beim Zapfenstreich am 15.9.2009 auf dem Marktplatz verboten Militärpolizisten selbst das Verteilen von Flugblättern, und vertrieben Menschen, die sich in Gesprächen kritisch zu dem Spektakel äußerten. Deshalb wundert es mich nicht, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften versuchen, die Bundeswehr vor Kritik zu schützen.“ Die Auslandseinsätze der Bundeswehr seien derart unpopulär, dass die Bundeswehr leichte Kritik bereits als bedrohlich empfände. So sei bei einen Vortrag über die Auslandseinsätze der Bundeswehr im Speicher wie selbstverständlich zivile Polizei anwesend gewesen.

Im Februar 2008 verspätete sich in Nordfriesland ein Schienentransport der Flugabwehrraketengruppe 26 laut der Bundespolizei um 253 Minuten. Der Transport befand sich auf dem Weg zu einem Manöver der NATO-Response-Force (NRF), der die in Nordfriesland stationierte Einheit im zweiten Halbjahr 2008 angehörte. Die NRF ist eine „Schnelle Eingreiftruppe“, die es ermöglichen soll, weltweit in kurzer Zeit militärisch handlungsfähig zu sein. Die Aufgaben der NRF sind angeblich Friedenssicherung, Krisenintervention, humanitäre Hilfe und das Offenhalten des Zuganges zu Märkten und Rohstoffen. „De Facto benennt die Nato hier ganz offen den Sinn ihrer Truppe: Die militärische Sicherstellung der Rohstoffversorgung der Wirtschaft“ kommentierte dies die Antimilitaristin Hanna Poddig. „Statt eine gerechte Weltwirtschaft zu schaffen, in der alle einen gleichberechtigten Zugang zu Ressourcen haben, wird in Aufrüstung investiert. Die NRF ist leider nur die Spitze des Eisberges!“ Die Aktion konnte erst nach mehreren Stunden beendet werden.

Mit der Aktion demonstrieren die AktivistInnen für die Auflösung der Bundeswehr. „Die Bundeswehr tritt als Mittel der Herrschaftssicherung sowohl im Inland als auch im Ausland zunehmend wieder in Erscheinung. Im Ausland hilft die Bundeswehr die wirtschaftlichen Interessen der Eliten der Bundesrepublik und der NATO-Länder mit Gewalt durchzusetzen. Im Inland wird die Bundeswehr zunehmend auch gegen die Kritiker_Innen genau dieser Politik eingesetzt. Parallel zur damaligen Aktion bewachten bewaffnete Soldaten u.a. eine Demonstration gegen die jährlich in München stattfindende „Sicherheitskonferenz“. „Doch mit militärischer Gewalt und Unterdrückung würden sich die weltweiten Probleme nicht lösen lassen“. Erst das Abschaffen von Herrschaftsstrukturen wie der Bundeswehr und der NATO werde laut Malte Jensen die Möglichkeit eröffnen, die weltweiten Ungerechtigkeiten ernsthaft zu bekämpfen.


Informationen zur Gleisblockade, Bilder und einen Kurzfilm zur Aktion findet ihr hier.

Hannah hat übrigens vor kurzem ein Buch veröffentlicht. Dieses ist unter dem Titel „Radikal mutig – meine Anleitung zum Anderssein“ im Buchhandel erhältlich. Hier findet ihr eine Rezension zum Buch aus der Graswurzelrevolution 342 (Oktober 2009).

Mumia Abu-Jamal: Es geht um sein Leben!

mumia-alarm-blau_bild_300.gifDer Kampf um das Leben und für die Freiheit von Mumia Abu-Jamal spitzt sich weiter zu. Wir dokumentieren aus gegebenem Anlaß eine Mitteilung der Mumia Hörbuchgruppe Berlin:

Oft werden wir im Berliner FREE MUMIA Bündnis gefragt, einen kurzen Überblick über die Geschichte der Ausseinandersetzung um Mumia Abu-Jamal in den USA zu geben. Den allermeisten ist klar, dass es bei der staatlichen Repression um mehr als nur die Person von Mumia geht. Es beinhaltet Rassismus, politische Unterdrückung, Klassenjustiz und viele offene Fragen der US Gesellschaft vor dem Hintergrund der nicht aufgearbeiteten Sklaverei. Besonders geht es hier um die Praxis der Todesstrafe. Natürlich spielt gerade international auch die Frage von Solidarität eine große Rolle.

Aber nach weit über 20 Jahren Solidaritätskampagne gibt es viele jüngere AktivistInnen, denen die Anfänge dieser Auseinandersetzung nicht bekannt sind.

Mumias Geschichte „kurz“ zu erzählen, ist nach 27,5 Jahren Justizskandal eigentlich nicht möglich. Hier nur stichwortartig ein Versuch:

Mumia Abu-Jamal, geb. 1954 in Philadelphia

1966 Eintritt in die Black Panther Party, bald dort als Pressesprecher aktiv

1972 Studium

Ab 1977 als freier Journalist in Philadelphia tätig:
- Vorsitzender des schwarzen Journalistenverbandes in Philadelphia
- verschiedene Presseauszeichnungen und den Ehrennamen „The Voice of the Voiceless“ ( = „die Stimme der Unterdrückten“) für seine ausgesprochen engagierten Berichte, in denen er soziale Misstände, Rassismus und staatliche Korruption in die Titelseiten der großen Blätter und in die Radios bringt.

1981 in Philadelphia von dem Polizisten D. Faulkner niedergeschossen und später verhaftet

1982 wg. Mordes an eben diesem Polizisten angeklagt und unter gefälschten und manipulierten Beweisen zum Tode verurteilt. Amnesty International attestierte diesem Verfahren „einen Bruch internationaler Mindeststandards für faire Verfahren“ und fordert genau wie Mumia daher ein komplett neues Verfahren.

1995 und 1999 verhindert eine weltweite Solidaritätsbewegung Mumias Hinrichtung.

2001 der erste „Durchbruch“: Bundesrichter Yohn setzt die Todesstrafe gegen Mumia aus, bestätigt aber den Schuldspruch. Sowohl Mumia als auch Staatsanwaltschaft gehen in Berufung. Mumia verlangt neues Verfahren und fordert Freilassung, die Staatsanwaltschaft verlangt weiterhin seine Hinrichtung.

2005 – 2008 liegt der Fall vor dem 3. Bundesberufungsgericht. Sie erklären ebenfalls die Todesstrafe für unzulässig, verweigern aber unter Bruch der US-Vefassung ein neues Verfahren für Mumia. Sie erfinden Sonderregeln, um den in Mumias Verfahren nachgewiesenen Rassismus nicht als Grund für ein neues Verfahren anerkenn zu müssen.

Herbst 2008: sowohl Mumia als auch die Staatsanwaltschaft ziehen vor die höchste Instanz: den US Supreme Court. Der lehnt am 6. April 2009 ohne Begründung Mumias Antrag auf neues Verfahren ab. Überraschenderweise äußert er sich jedoch bis heute nicht zum Antrag auf Wiedereinsetzung der Todesstrafe, wie es die Anklagebehörden von Philadelphia wollen.

Seit dem 5. Oktober 2009 wird täglich mit einer Entscheidung gerechnet.
Mumias Leben ist jetzt so bedroht wie noch zu keinem Zeitpunkt seit seiner Festnahme 1981.

An dieser Stelle empfehlen wir die Lektüre des Aufrufes der Roten Hilfe aus dem September 2009 für die Notfallproteste.

Darüber hinaus sind viele Hintergrund-Beiträge auf der Webseite der Mumia-Hörbuchgruppe gesammelt.

Wichtige Schritte, wie Mumia unterstützt werden kann, gibt es
hier zum Download (pdf der Mumia-Hörbuchgruppe).

Juristische Belange werden in deutsch vor allem auf der Webseite des Bremer IVK veröffentlicht.

Ein ausführlicher Artikel aus dem Jahre 2007 über Mumia Abu-Jamal ist u.a. hier auf Indymedia Germany zu finden.

NATO-Gipfel: Berliner im Berufungsprozeß zu 2 Monaten auf Bewährung verurteilt

Wir dokumentieren eine Presseerklärung der Solidaritätsgruppe Breakout vom 19.10.2009 zu einem Berufungsprozeß in Colmar (Frankreich) gegen einen Berliner NATO-Gegner:

Ernüchterndes Prozessergebnis für Friedensaktivisten in Colmar (Frankreich)

Das Berufungsgericht Colmar (Frankreich) verurteilte heute einen 25jährigen Studenten aus Berlin zu 2 Monaten Haft auf Bewährung. Dabei hatte er bereits 4 Monate unter unzumutbaren Haftbedingungen im Strasbourger Gefängnis verbracht. In der ersten Instanz war er in einem 15minütigen Schnellverfahren zu 6 Monaten Haft mit sofortigem Vollzug verurteilt worden. Vorgeworfen wurde ihm ein Steinwurf ohne Schaden im Rahmen der Proteste gegen den NATO-Gipfel in Strasbourg.

Am heutigen zweiten Prozesstag wurden die drei belastenden Polizeizeugen vernommen, die z.T. sehr widersprüchliche Aussagen machten. Z.B. behauptete ein Zeuge, den Angeklagten mit einer Mütze gesehen zu haben, ein anderer sprach von einer Kapuze und der Dritte von einer Maskierung. Der Staatsanwalt bezog sich dennoch positiv auf die Aussagen. Schon beim ersten Termin hatte er betont, wenn man keinem Polizisten mehr glauben könne, wem könne man denn dann noch Glauben schenken…
Sein Plädoyer bezog sich erneut hauptsächlich auf Wikipedia-Zitate über den angeblichen „deutschen Black Block“. Er forderte eine Bestätigung des Urteils aus dem Schnellverfahren, verschärft durch ein Einreiseverbot nach Frankreich. Die verteidigende Anwältin Nohra Boukara zweifelte die Aussagen der Belastungszeugen grundsätzlich an. Sie zeigte Widersprüche auf und äusserte sich zum Kontext der Medienkampagnen gegen die NATO-Proteste mit der Dämonisierung des „Black Block“. Zum Schluss erläuterte sie, dass der vorgeworfene Straftatbestand der „Gewalttat“ wegen des nicht vorhandenen Schadens sowieso nicht zutrifft.

Der Angeklagte wurde schliesslich zu 2 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er erwägt, in Revision zu gehen. „Es ist ein Skandal“, äusserte er sich nach der Urteilsverkündung, „dass ich monatelang unter unmöglichen Haftbedingungen in Strasbourg im Gefängnis sitzen musste. Mit dem heutigen Urteil wurden diese Zeit für uberflüssig erklärt und trotzdem kann ich keine Entschädigungen einklagen, weil ich nicht freigesprochen wurde!“ Bis zum ersten Termin der Berufungsverhandlung Anfang August waren schon 4 Monate in Haft vergangen. Bereits im Juli war ein weiter Anti-Nato-Aktivist nach ebenfalls 4 Monaten Haft vom Colmarer Gericht freigesprochen worden. Noch immer befinden sich zwei Menschen im Zusammenhang mit den NATO-Protesten in Untersuchungshaft in Strasbourg.

Eine ausführliche Dokumentation der Repression in Folge des Gipfels findet sich unter http://breakout.blogsport.de

Erklärung des Einstellungsbündnisses zum Urteil im sog. mg-Prozeß

was-brennt-denn-da_bild_400.jpgWir dokumentieren eine Zusammenstellung des Einstellungsbündnisses zum Ausgang des sog. mg-Prozesses:

„Nichts dümmer als die Begründung dieser Urteile. Was in Moabit an Moral gelehrt wird, gehört auf den Kehrichthaufen.” Tucholsky

In dem politischen Urteil gegen die drei Angeklagten erklärte der Vorsitzende Richter Josef Hoch, dass sich aus der angeklagten Tat in Brandenburg (Havel) keine antimilitaristischen Ziele erschließen würden. Er sprach von „tendenziöser Berichterstattung“, weil die Medien schrieben, dass mit dem Prozess Antimilitaristen kriminalisiert werden sollen.

Das Kammergericht schloss sich der Begründung und empfohlenen Strafhöhe der Bundesanwaltschaft (BAW) an: 3 Jahre und 6 Monate für Axel und Oliver, 3 Jahre für Florian. Die Anwälte kündigten Revision an. Bis zur Entscheidung darüber bleiben die drei unter Auflagen in Freiheit.

Pressespiegel:
In unserem Pressespiegel finden sich Pressemeldungen. Hingewiesen wird hierbei insbesondere auf einen taz-Artikel mit der treffenden Überschrift „Urteile wie verlangt“ sowie einen ausführlichen Indymedia-Bericht über die Urteilsverkündung: http://de.indymedia.org/2009/10/263536.shtml

Erklärung des Einstellungsbündnisses:
Presseerklärung: Urteilsverkündung im Berliner mg-Prozess

„Antimilitarismus lässt sich nicht verurteilen“

Vor über einem Jahr begann der Prozess gegen Axel, Florian und Oliver als vermeintliche Mitglieder der „miltanten gruppe“. Alle drei waren gemeinsam mit Andrej im Sommer 2007 festgenommen worden. Die Ermittlungen gegen Andrej laufen weiter.

Heute wurden Axel, Oliver und Florian für eine versuchte Brandstiftung als vermeintliche Mitglieder der militanten gruppe zu 3,5 bzw. 3 Jahre Haft verurteilt. Sie verlassen den Gerichtssaal nach über 60 Verhandlungstagen ohne jegliche Einlassungen und sollen für ihren entschlossenen Widerstand gegen die deutsche Kriegspolitik bestraft werden.

Das Bündnis zur Einstellung der 129 (a)-Verfahren hat seit den Verhaftungen 2007 die Entwicklungen und den Prozess politisch begleitet. Dabei stand für uns neben der Thematisierung von Überwachung und Verfolgung von politischen Aktivisten seit Prozessbeginn vor allem das Thema Antimilitarismus im Vordergrund.

Wir wollen an dieser Stelle deshalb auch nicht auf die diesem Urteil zugrunde liegenden abenteuerlichen Indizienketten von BAW und Gericht eingehen. Auch nicht auf die Schikanen gegenüber den Besucher_innen. Nur soviel: aus unserer Sicht der Schritt der Anwälte, auf die Schlussplädoyers zu verzichten, folgerichtig und konsequent.

Trotz der aufgebauten Drohkulisse eines Sondergerichtes hat antimilitaristischer Widerstand in Deutschland während dieses Prozesses mehr Präsenz bekommen. In den vergangenen Jahren hat der Widerstand gegen Militäreinsätze und die zivil-militärische Zusammenarbeit zugenommen. Der Protest gegen den Krieg wird wieder deutlich entschlossener und geschlossener geführt, ohne dass friedliche Proteste und militanter Widerstand gegeneinander ausgespielt werden konnten. Das haben wir auch an der Solidarität gemerkt, die aus ganz unterschiedlichen politischen Spektren kam.

Dennoch ist es innerhalb des Prozesses nicht gelungen, die Frage nach legitimem Widerstand gegen Militäreinsätze zu stellen. Nur wenige Medien haben die politischen Beweisanträge thematisiert und in Verbindung gestellt mit dem, was tagtäglich in diesem Land und international passiert. Weder die Kriegseinsätze der Bundeswehr noch ihre Präsenz in Schulen, an Universitäten und auf den Straßen ­ wie 2007 in Heiligendamm ­ scheinen in den Zusammenhang zu den zunehmenden Protesten gestellt zu werden. In anderen Ländern wie zum Beispiel Irland gab es Freisprüche nach Sabotageakten gegen Kriegsgerät, explizit mit der Begründung, dass sie dazu beigetragen haben, Schlimmeres zu verhindern. Diese Debatte steht weiterhin aus. Wir freuen uns jedoch schon jetzt, dass die antimilitaristischen Kämpfe weitergehen werden.

Redebeitrag des Einstellungsbündnisses:
Wie wir es auch drehen und wenden, der heutige 16.10.2009 ist kein guter Tag für den antimilitaristischen Widerstand.

Während Lobbyisten und einige Bundesabgeordnete sich ihre Brötchen und ihre Rente mit dem einfädeln von Waffengeschäften und dem Vorbereiten und Führen von Kriegen sichern…

Während am 6. Oktober der Haftbefehl gegen den Waffenschieber Walter Schreiber aufgehoben wurde, der lediglich bestraft werden soll, weil er bei seinen schmutzigen Geschäften vergessen hat, Steuern zu bezahlen…

Während unterstützt durch die deutsche Außenpolitik der afghanische Schwarzmarkt mit 10.000 Walther P1 versorgt wurde und über die deutsche Polizeihilfe darüber hinaus die Ausbildung an dieser Waffe finanziert wurde …

Und während das deutsche Militär weiter in Afghanistan Zivilisten tötet…

… wurden Axel, Florian und Oliver als vermeintliche Mitglieder der „miltanten gruppe“ für eine versuchte Brandstiftung zu 3,5 bzw. 3 Jahren Haft verurteilt. Sie verlassen den Gerichtssaal nach über 60 Verhandlungstagen ohne jegliche Einlassungen und sollen für ihren aktiven Widerstand gegen die deutsche Kriegspolitik bestraft werden.

Wir wollen an dieser Stelle nicht auf die diesem Urteil zugrunde liegenden abenteuerlichen Indizienketten von BAW und Gericht eingehen. Stattdessen möchten wir zwei Punkte herausstreichen.

Trotz Repression und Kriminalisierung hat antimilitaristischer Widerstand in Deutschland während dieses Prozesses mehr Aufmerksamkeit und Präsenz bekommen. Der Widerstand gegen den Krieg wird wieder deutlich entschlossener und geschlossener geführt, ohne dass friedliche Proteste und nicht gesetzeskonformer Widerstand gegeneinander ausgespielt werden konnten.

Auf der anderen Seite haben Repression, Kriminalisierung und Bestrafung von antimilitaristischem Widerstand deutlich zugenommen. Deutlich gewachsen ist auch der Druck gegen Totalverweigerer und alle diejenigen, die sich entschlossen dieser Politik entgegenstellen.

Wir sagen Euch allen – AnwältInnen, UnterstützerInnen und AntikriegsaktivistInnen – an dieser Stelle herzlichen Dank für Eure Solidarität und die tatkräftige Hilfe.

Aber wie ihr sicher wisst, es ist nicht vorbei:

Es ist ganz und gar nicht vorbei für Axel, Florian und Oliver. Es ist nicht vorbei für ihr privates und politisches Umfeld. Es ist nicht vorbei für all diejenigen, die sich auch morgen entschlossen und tatkräftig gegen diese zynische Politik wenden.

Nach dem Motto: „Was in Deutschland brennt, kann in Afghanistan keinen Schaden anrichten“ bleiben wir solidarisch aktiv.

Das Einstellungsbündnis

Mumia Abu-Jamal: Macht euch bereit für die Notfallproteste!

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Sie wollen Mumia Abu-Jamal umbringen – wir alle gemeinsam können das verhindern!

Folgenden Aufruf hat die Rote Hilfe vor kurzem herausgegeben. Er ist als Flugblatt kostenlos bei der Roten Hilfe erhältlich, steht aber auch hier zum kostenlosen Download zur Verfügung:

in deutsch (Vorderseite / Rückseite)

in englisch
in spanisch
in farsi
in russisch
in ukrainisch

Seit 27 Jahren bereits sitzt der afro-amerikanische Journalist Mumia Abu-Jamal als politischer Gefangener im Todestrakt von Pennsylvania (USA). Sein Prozess und sein Urteil 1982 waren ein Muster an Rassismus und Klassenjustiz – der vorsitzende Richter verweigerte ihm das Geld für die Verteidigung und bezeichnete ihn als „N….r“, dem schlimmsten rassistischen Schimpfwort nach US-Standards. Der Staatsanwalt siebte sich eine Jury, die fast nur aus konservativen Weissen bestand und zeichnete dann vom Angeklagten das Bild eines eiskalten, linksradikalen Killers. In diesem von Rassismus und politischer Repression gekennzeichneten Prozess wurde der völlig chancenlose ehemalige Black Panther Pressesprecher zum Tode verurteilt. Die lebensfeindlichen Haftbedingungen im Todestrakt haben Mumia jedoch weder gebrochen noch zum Schweigen gebracht. Auch aus der Todeszelle gibt er nicht auf und schreibt gegen die Ungerechtigkeiten der kapitalistischen Gesellschaft.

Warum wir Mumia Abu-Jamal unterstützen:

Die Todesstrafe ist rassistisch: Mehr als die Hälfte aller InsassInnen in den Todestrakten der USA sind „Afro-Amerikaner“. Die Todesstrafe richtet sich gegen die Armen – mehr als 90% der Gefangenen sind arm. Mumia Abu-Jamals Fall ist einer von vielen. Er war arm und konnte sich keine wirkliche Verteidigung leisten. Er ist Afroamerikaner. Mumias Fall ist beispielhaft für Tausende. Dazu kommt: er ist politischer Aktivist und den Machthabenden ein Dorn im Auge. Mumia kämpft in all den Jahren nicht nur für seine Freiheit, sondern setzt sich unermüdlich ein – für die zum Tode verurteilten Menschen in den Todestrakten der Welt. Als „Voice Of The Voiceless“ (Stimme der Unterdrückten), wie er schon vorher wegen seiner Arbeit als Radiojournalist genannt wurde, gibt er Gefangenen und allen, die keine Zugang zu medialer Darstellung haben, eine Stimme und ein Gesicht.

Anfang April 2009 zeigte das höchste Gericht erneut, was in den USA bereits bei vielen als „Mumia-Ausnahme“ bekannt ist : jedes geltende Recht wird umgedeutet oder einfach ignoriert, wenn es der Absicht der Justiz und Politik im Weg ist, Mumia dafür zu bestrafen, dass er nicht klein bei gibt.

Der Oberste Gerichtshof der USA fand gerade mal zwei Worte, um diesen seit beinahe drei Jahrzehnten öffentlich bekannten Justizskandal um den politischen Gefangenen Mumia Abu-Jamal zu kommentieren: „Antrag abgelehnt“. Sie wollen Mumia also entweder hinrichten oder für den Rest seines Lebens im Knast begraben.

Nachdem also mit der Entscheidung im April 2009 endgültig abgesegnet wurde, dass ihm kein neues Verfahren gewährt wird, steht für den Herbst 2009 nur noch eine Entscheidung des höchsten US-Gerichts aus: ob das Todesurteil von 1982 bestätigt wird oder eine neue Jury darüber befinden soll, ob es in lebenslange Haft umgewandelt wird.

Die Staatsanwaltschaft von Philadelphia will Mumias Hinrichtung um jeden Preis und macht grossen Druck, um dieses Ziel zu erreichen. Nach Aussagen seines Anwalts R. Bryan befindet sich Mumia in der grössten Lebensgefahr seit seiner Festnahme 1981.

Schon zweimal haben weltweite Proteste die angeordnete Hinrichtung verhindern können (1995 und 1999) – nur eine breite internationale Protest- und Solidaritätsbewegung wird es auch diesmal fertig bringen können, dass der geplante staatliche Mord nicht durchgeführt werden kann.

Natürlich werden auch weiterhin alle möglichen rechtlichen Schritte von seinem Anwaltsteam ausgeschöpft, um ihn vor der Hinrichtung zu retten. Doch unabhängig von der juristischen Lage haben Mumia selbst, seine Verteidigung, sowie auch die weltweiten UnterstützerInnen immer wieder klar gesagt, dass politische Verfahren eben nicht im Gerichtssaal, sondern vor allem auf der Strasse gewonnen werden.

Die Solidaritätsbewegung in den USA versucht derzeit, politischen Druck auf die Obama-Regierung zu entwickeln. Natürlich ist allen klar, dass genau wie von der rassistischen US-Justiz auch von der Regierung keine Fairness gegenüber politischen Gefangenen zu erwarten ist. Trotzdem will die Bewegung in den USA die Regierung öffentlich in die Verantwortung nehmen und sie gerade in Bezug auf ihre (hohlen) Wahlversprechen von „Change“ (=Veränderung/Wandel) auf ihre Haltung zum Rassismus in den Gerichten zu einer Stellungnahme zwingen. Ausdruck findet das u.a. in der Forderung der grossen Bürgerrechtsorganisation NAACP nach einer „Civil Rights Investigation“ – einer Untersuchung durch die Regierung über den Rassismus in der Justiz am Beispiel von Mumia Abu-Jamals Fall.

Was kann die weltweite Solidaritätsbewegung dazu beitragen, den Forderungen der US-AktivistInnen Nachdruck zu verleihen? Wie können wir von hier den politischen Druck auf die Obama-Regierung erhöhen?

Schreibt Mumia in den Knast!

Es ist wichtig, dass Mumia möglichst viel Post aus vielen verschiedenen Ländern erhält. Da sämtliche Post an ihn von den Behörden kontrolliert wird, bedeutet jeder gefüllte Postsack an ihn eine stille Protestkundgebung, die von Justiz und Regierung registriert wird. Damit können wir ihnen zeigen, dass Mumia Abu-Jamal auch nach 27 Jahren Isolationshaft im Todestrakt nicht vergessen ist und dass wir genau wissen und beobachten, was die Gerichte vorhaben.

Es gibt zahlreiche weitere gute Vorschläge wie Mumia individuell geholfen werden kann. Es ist jedoch klar, dass wir gemeinsame starke Proteste brauchen werden, sollte die rassistische US-Justiz es wagen, die Todesstrafe gegen Mumia erneut in Kraft zu setzen.

Bundesweite Demonstration bei Todesstrafe

Die Rote Hilfe e.V. ruft gemeinsam mit den zahlreichen Mumia-UnterstützerInnengruppen und Bündnissen dazu auf, am letzten Samstag vor einem möglichen Hinrichtungstermin eine bundesweite Demonstration in Berlin für das Leben und die Freiheit von Mumia Abu-Jamal sowie für die Abschaffung der Todesstrafe durchzuführen. Im Unterschied zu 1995 und 1999, als die beiden damals gegen Mumia angesetzten Hinrichtungstermine durch ein Zusammengehen von gerichtlichen Einsprüchen seitens der Verteidigung und Protesten der weltweiten Solidaritätsbewegung erfolgreich verhindert werden konnten, kommt es diesmal vor allem auf Massenproteste vor den US Botschaften und anderen US-Einrichtungen in aller Welt an, denn auf der juristischen Ebene werden wir die Hinrichtung – anders als in den 1990er Jahren – nicht stoppen oder aufhalten können, da der Weg vor die Berufungsgerichte versperrt ist.

„Mumia 3+12″

Sollten US Justiz und Politik ihre Todesdrohung gegen Mumia wirklich in die Tat umsetzen wollen, hat die FREE MUMIA Bewegung darüber hinaus einen dezentralen Aktionstag ausgerufen. So sollen Sprüspruch am 3. Tag nach der Bestätigung des Todesurteils um 12 Uhr (oder auch später) Einrichtungen der US Regierung sowie von US-amerikanischen Konzernen Ziel von Protesten und Aktionen des zivilen Ungehorsams sein.

Niemand weiss, wann genau eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs über die Vollstreckung des Todesurteils oder lebenslange Haft gegen Mumia fallen wird. Aber ab dem 5. Oktober 2009 kann sie fallen. Sollte es eine Bestätigung des Todesurteils geben, wird möglicherweise nur wenig Zeit bleiben, bis der Gouverneur von Pennsylvania den Hinrichtungsbefehl unterzeichnet und einen Hinrichtungstermin anordnet. Wenn wir uns erst dann über Widerstand gegen diesen staatlich angekündigten Justizmord Gedanken machen, wird es zu spät sein. Wenn die Vorbereitungen aber bereits jetzt beginnen, entwickelt sich auch der notwendige politische Druck schon jetzt! – worauf warten wir also?

Ohne Euch wird es nicht laufen:
Organisiert die Notfallproteste: Werdet laut, werdet aktiv!

Sobald eine Hinrichtung angesetzt ist, muss alles ganz schnell gehen, müssen massenhafte Proteste durchgeführt, muss dafür schon alles vorbereitet sein. Nur sollte allen klar sein, dass eine solche Mobilisierung die Unterstützung und Beteiligung von vielen tausend Menschen benötigt. Daher appellieren wir an alle:

Macht den Kampf für das Leben und Freiheit von Mumia Abu-Jamal und für die Abschaffung der Todesstrafe zu Eurer Sache!

Vom Ausgang des Verfahrens hängt nicht allein das Leben Mumia Abu-Jamals ab. Es wird ein entweder positives oder negatives Signal – für den Kampf gegen die Barbarei der Todesstrafe – weltweit – sein. Es geht hier also nicht nur um das Leben eines Einzelnen sondern um die Abschaffung der Todesstrafe generell und um die Freiheit der politischen Gefangenen – weltweit.

Sollte es bis zum Winter noch keine Entscheidung vom Gericht geben, hat die Free Mumia Bewegung bereits jetzt an Mumias 28. Haftjahrestag, dem 9. Dezember 2009 einen weltweiten Aktionstag für seine Freiheit ausgerufen.

Für das Leben und die Freiheit von Mumia Abu-Jamal!

Kein Staat hat das Recht, Gefangene zu ermorden – weg mit der Todesstrafe überall!

Freiheit für Leonard Peltier!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Baut die Bewegung auf!

„Mumia 3 + 12″ dezentraler Aktionstag am 3 Tag nach Bekanntgabe eines Hinrichtungsbefehls um 12.00 Uhr (oder später)

Bundesweite Demonstration zur US-Botschaft:
am letzten Samstag vor geplanter Hinrichtung!
14.00 Uhr / Oranienplatz / Berlin
Achtet auf Ankündigungen! Verbreitet Ankündigungen weiter!

YES WE CAN – FREE MUMIA – ABOLISH THE DEATH PENALTY!




Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: